Kurzbericht zur 2. Sitzung des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal am 01.03.2005

Die Sitzung fand am 15. März 2005, von 15.37 bis 18:00 Uhr statt. Es wurde über folgende Punkte beraten:

  • Während der Sommermonate wird der BR-wiss im Juli, sonst aber nur nach Bedarf tagen.
  • Von der Personalabteilung der BOKU wurden Musterverträge für künftige Anstellungen ausgearbeitet und dem BR-wiss übergeben. Die Entwürfe werden begutachtet und kommentiert.
  • Beamte und Vertragsbedienstete mit Einstellung vor dem 1. 1. 2004 können unter bestimmten Bedingungen Bezugsvorschüsse bis zu einer maximalen Höhe von € 7.300 erhalten. Details zur Vergabe werden vom BR-wiss noch erfragt und dann ein Infotext zur Veröffentlichung auf der Homepage erstellt.
  • Zum Thema Arbeitszeitaufzeichnung für das wissenschaftliche Personal wird ein Infotext erstellt und auf der Homepage veröffentlicht werden.
    Am 28. April 2005 findet eine Schulung zum Arbeitsrecht für die BR-Mitglieder statt.
  • Die erste der gesetzlich vorgesehenen regelmäßigen Beratung zwischen Betriebsrat und Rektor hat stattgefunden. Bezüglich des künftigen Sekretariates für den BR-wiss wird noch weiter mit dem Rektorat verhandelt, eine rasche Lösung wird angestrebt, wobei der Arbeitsbeginn mit 1. 4. 2005 erstrebenswert erscheint.
  • Der BR-wiss beobachtet eine Tendenz zur Einflussnahme des Rektors und der Departmentleiter auf die wissenschaftliche Ausrichtung einzelner Forschungsprojekte, auch im aktuellen Entwurf des Entwicklungsplans. Eine entsprechend kritische Stellungnahme zum Entwicklungsplan soll erstellt werden.
  • Der BR-wiss beschließt seine neue autonome Geschäftsordnung.
    Der BR-wiss beschließt die Entsendung von drei Mitgliedern in eine gemeinsame Plattform mit dem Betriebsrat des allgemeinen Personals zwecks intensiveren Informationsaustauschs.
  • Der BR-wiss wird an das Forschungsservice betreffend die auf dem Projektmeldeformular für §26-Projekte geforderten Angaben herantreten, welche nach Ansicht des BR mit den gesetzlichen Vorschriften nicht korrespondieren.
  • Der BR-wiss beschließt ein Informationskonzept, das neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen auch die Weitergabe von Informationen vie e-Mail und über die Homepage beinhaltet.
  • Der BR-wiss wird den Dienstgeber um die Information über die automationsunterstützte Verarbeitung personenbezogenen Daten gem. §91 Abs. 2 ArbVG bitten.

Nächste Sitzung: Dienstag, 12. April 2005