Kurzbericht zur 15. Sitzung des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal am 24.04.2006

Die Sitzung fand am 24. April 2006, 8:30 Uhr - 11:00 Uhr statt.

  • Abfertigung-neu: Zu diesem Thema gibt es mehrere Anfragen, die Arbeiterkammer ist bei Einzelinterventionen hilfreich
  • Teilzeitbeschäftigung bei wissenschaftlichen Bediensteten: Bei der letzten Zentralausschuss-Sitzung der GÖD herrschte die Meinung vor, dass das VBG anzuwenden ist ab einer Anstellungsdauer von einem Drittel der Vollzeit oder mehr. Grundsätzlich ist die Empfehlung ausgesprochen worden, dass, wenn UG und VBG sich überschneiden sollten, im Zweifelsfall das UG gilt. Im VBG steht, dass eine Anstellung unter 50% unzulässig ist; zwischen 50 und 99% möge eine Anstellung nur mit besonderer Begründung erfolgen.
  • FRITZ berichtet weiters vom Zentralausschuss, bei welchem Prof. LÖSCHNIGG anwesend war. Diskutiert wurde im Zentralausschuss der OGH Beschluss. Hinkünftig gibt es nur zwei große Gruppen von Angestellten (übergeleitete VBs: für diese gilt das VBG alleine; Übertritt ins Angestelltenverhältnis – ab Geltung des Kollektivvertrages (hier sind 3 Jahre Überleitung gedacht); neuangestellte VBs: hier gilt VBG und UG – UG gilt VOR dem VBG).
  • SIEGHARDT weist auf die prekäre Situation jener Angestellten hin, welche außerhalb der BOKU angestellt sind, aber an der BOKU vom Betriebsrat nicht vertreten werden können.
  • Organisationsplan der BOKU: der neue Organisationsplan umfasst nur noch Departments, Personal- und Institutszuordnung ist nicht angedacht.
  • Prüfungsgeldauszahlungen: Angewiesen wurden die Studienjahre 2004/2005.
  • Rechnungsabschluss der BOKU: Der Betriebsrat wird sich mit diesem noch näher befassen.
  • Antrag auf Fahrtkostenzuschuss: aufgrund des OGH-Beschlusses gilt der Fahrtkostenzuschuss auch für jene Bediensteten, die ab 1.1.2004 angestellt wurden.
  • Informationsschreiben an die MitarbeiterInnen wird beschlossen.

Nächster Termin: 24. Mai 2006