Kurzbericht zur 25. Sitzung des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal am 26. April 2007

Beginn: 9.15 Uhr, Ende: 12.15 Uhr CEPUDER berichtet von den Ergebnissen der Reflexionsgruppe Tulln. Die Reflexionsgruppe ist vom Universitätsrat eingesetzt worden, um eine Stellungnahme zu den Planungsvarianten für das UFT abzugeben. Eine Stellungnahme seitens des Senates wird auch erwartet. WENZEL erstellte zwischenzeitlich eine Version 4 des UFT (flächenreduzierte Variante: dzt. 4000 m2) als Basis für weitere Entscheidungen. Der UNI-Rat stünde dieser Variante positiv gegenüber. Allerdings gab es Kritik bezüglich des Bauvorhabens, zumal das Projekt Muthgasse III kostentechnisch reduziert wird, die Tulln-Erstausstattung hingegen erhöht wurde. Der Betriebsrat diskutiert über diverse Ausstattungsmerkmale des UFT, hinsichtlich Nachhaltigkeit wird kritisiert, dass eine großflächige Klimatisierung des Gebäudes vorgesehen ist. CEPUDER weist auf die Situation der Versuchswirtschaft hin, er befürchtet negative Auswirkungen, da bis dato kein genauer Plan für die Versuchswirtschaft vorliege. Der Anhang 1 zum Rahmenvertrag (Kosten-, Flächen- und Zeitplan des UFT) wurde der Reflexionsgruppe nicht sofort ausgehändigt, erst nach mehrmaliger Intervention. KATINGER empfahl die Erstellung einer „Roadmap“ zur schrittweisen Inbetriebnahme und Besiedelung. Die Reflexionsgruppe formulierte in ihrem Zwischenbericht erneut Gründe für einen Aufschub der Ausstiegsklausel. Der Universitätsrat hat den Bericht der Gruppe erst am 25.4. 2007 erhalten; Ende der Ausstiegsfrist ist derzeit der 15.5.2007, der Rat tagt am 11.5.2007. Muthgasse III: Der Spatenstich erfolgt im Juni. SEIBERT kritisiert die fehlende Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit (Energiebedarf, Auswirkungen des Klimawandels, etc.) in der Planung. Kollektivvertrag: SEIBERT berichtet, dass ein Entwurf vorgelegt wurde und sowohl in einer Sitzung des Zentralausschusses als auch der Erweiterten Bundessektion der Gewerkschaft besprochen wird. Wesentliche Punkte: Der KV ist gültig für alle Universitäten in Österreich. In §4 sind mindestens 21 Ermächtigungen für Betriebsvereinbarungen. Wahrscheinlich sind aber mehr, bis zu 27. Eine einmonatige Probezeit (§7) soll generell gelten. Problematisch wird der §8 gesehen. Er regelt die verschiedenen Dienstorte; erst ab 3 Orten ist der weiteste Weg als eine Dienstreise zu berücksichtigen. Dies würde die BOKU im Falle von Tulln treffen. Die Arbeitnehmer (§10) sind zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet. Zeitabhängige Rechte, die bei Wechsel der Universität verloren gehen, widersprechen der Forderung nach Mobilität (z.B. Ansprüche für Sabbatical). Nächste Sitzung: 24.05.2007