Allgemeines

Die BOKU ist eine juristische Person und damit rechtsfähig, jedoch nicht selbstständig handlungsfähig (z.B. kann die BOKU selbst keinen Kaufvertrag unterschreiben).
Sie benötigt daher, natürliche Personen die im Namen der BOKU handeln und berechtigt sind, Rechte und Pflichten für die BOKU zu begründen.

Wer berechtigt ist, im Namen der BOKU zu handeln / Rechte und Pflichten für die BOKU zu begründen, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz sowie den darauf basierenden BOKU internen Regelungen.
Eine Auflistung dieser vertretungs-/zeichnungsberechtigten Personen finden Sie hier.