Was ist eine Erasmus+ Kurzzeitmobilität?


Eine Erasmus+ Kurzzeitmobilität ist eine kurze physische Mobilität, ergänzt durch einen virtuellen Teil. Für Doktoratsstudierende ist sie auch ohne virtuelle Komponente absolvierbar. Studierende, die nicht die Möglichkeit haben, einen längerfristigen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt oder eine mehrmonatige Forschung zu absolvieren, können mit einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität ins Ausland gehen. Kurzzeitmobilitäten können an Erasmus+ Partneruniversitäten der BOKU absolviert werden. Die Studienleistungen können angerechnet werden, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan entsprechen.

Blended Intensive Programmes (BIPs), die aus einer kurzen physischen Gruppenmobilität und einem virtuellen Teil bestehen (z.b. im Rahmen von summer schools), gelten als Variante von Kurzzeitmobilitäten.

Es handelt sich um eine Erasmus+ Kurzzeitmobilität, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Zielgruppe: Studierende aller Studienniveaus (Bachelor, Master, PhD)

  • Studien-, Praktikums- oder Forschungsaufenthalt

  • Physischer Teil: 5 - 30 Tage

  • Virtueller Teil: verpflichtend, Dauer nicht vorgegeben. Für Doktoratsstudierende nicht verpflichtend.

  • Credits: Studierende erhalten pro Kurzzeitmobilität mindestens 3 ECTS-Credits

Teilnehmende mit geringeren Chancen


Das Erasmus+ Programm zielt darauf ab, in seinen Aktionen Chancengleichheit und Zugänglichkeit, Inklusion und Fairness zu fördern. Ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen werden daher auch Teilnehmende mit Kind oder mit Behinderungen/chronischen Krankheiten.

Bitte finden Sie dazu weitere Informationen auf unserer Seite Auslandsaufenthalt für Menschen mit Behinderung und den Seiten der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung. Weitere Infos zum Erasmus+ Sonderzuschuss für Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit finden Sie am Factsheet Sonderzuschuss.


 

Erasmus-Charta für die Hochschulbildung 2021-2027


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.