Gemäß Bildungsdokumentationsgesetz § 18 Absatz 6 sowie UHSBV §§ 26 und 28 haben Studierende von öffentlichen Universitäten anlässlich des Abschlusses eines Lehrgangs, bei dessen Abschluss ein Mastergrad verliehen wird, das Erhebungsformular UHSTAT2 auszufüllen.

Die Dateneingabe erfolgt durch die Studienrenden selbst, direkt über folgende Webseite der Statistik Austria
→ https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/#/questionnaire

Erläuterungen der Statistik Austria zur Erhebung bei Studienabschluss
→ https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/#/explanations


Für die Dateneingabe ist die österreichische SV-Nr. erforderlich.

→ Die Sozialversicherungsnummer dient hier als Personenkennzeichen der Bildungsdokumentation. Wer keine österreichische Sozialversicherungsnummer hat, wird in der Evidenz seiner Bildungseinrichtung stattdessen mit einem sogenannten Ersatzkennzeichen für die Sozialversicherungsnummer geführt. Wenn Sie Ihr Ersatzkennzeichen noch nicht kennen, erfragen Sie es bitte bei den BOKU Studienservices.