Mitarbeitergespräch

Sie haben das Recht, mindestens einmal jährlich ein Mitarbeitergespräch mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zu führen. Das Mitarbeitergespräch dient zum gemeinsamen Reflektieren über das vergangene sowie dem Ausblick auf das kommende Arbeitsjahr. Auch bei der Festlegung von neuen oder anderen Aufgabenbereichen ist das Mitarbeitergespräch dienlich. Nicht zuletzt bei einer etwaigen Neubewertung des Arbeitsplatzes (wenn sich überwiegend höherwertigere Tätigkeiten bei Ihnen ergeben) ist es das Mitarbeitergespräch der erste Schritt im Verfahren.

Sie finden auf der Website der Personalabteilung eine gute Übersicht über das Thema Mitarbeitergespräch, sowie einen Vorbereitungsbogen.

Ihre BetriebsrätInnen beraten Sie gerne, auch im Vorfeld eines Mitarbeitergesprächs!

Infos rund ums Mitarbeitergespräch.