Was ist ein Blended Intensive Programme (BIP)?


Blended-Intensive-Programmes (BIPs) stellen eine neue Förderlinie in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 dar. Bei BIPs handelt es sich um kurze Gruppenmobilitäten im Rahmen von Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten.

BIPs bestehen aus einem physischen und einem virtuellen Teil und werden von einem Zusammenschluss aus mindestens 3 Hochschulen aus 3 verschiedenen Programmländern durchgeführt. Durch BIPs sollen die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. In transnationalen und interdisziplinären Teams können aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen bearbeitet werden.
 

Voraussetzungen


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Veranstaltung als Erasmus+ BIP durchgeführt und gefördert werden kann:

  • Zielgruppe: Studierende (Bachelor, Master, PhD) und Hochschulpersonal

  • 3 Hochschulen aus 3 Programmländern schließen sich zu BIP-Partnerhochschulen zusammen, zusätzliche Hochschulen, auch aus Erasmus Partnerländern (auf deren eigene Kosten) möglich

  • Ort des BIPS: An der aufnehmenden Hochschule oder einem Ort im Land der Aufnahmeeinrichtung

  • Mindestens 15 - maximal 20 mobile Teilnehmende. Weitere möglich, jedoch dann ohne Förderung

  • Physische Mobilität: 5 - 30 Tage

  • Virtueller Teil: keine vorgegebene Dauer. Kann vor, während oder nach dem physischen Teil stattfinden

  • Credits für Studierende pro BIP: mindestens 3 ECTS

  • Es müssen keine Noten vergeben werden
     

Rollen der BIP-Partner


An der Erstellung und Organisation eines BIPs beteiligen sich mindestens 3 Hochschulen mit Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) aus mindestens 3 Programmländern. Darüber hinaus können weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern in die Organisation und Durchführung des BIPs eingebunden werden.

Folgende Rollen werden auf die mindestens 3 beteiligten Hochschulen aus 3 Programmländern verteilt:

  • Koordinierende Hochschule: Sie koordiniert das Programm. Sie ist in der Regel auch die aufnehmende Institution, außer es wurde anders festgelegt. Sie erhält die OS-Mittel (Organisationskostenzuschuss) für die Organisation des BIPs.

  • Aufnehmende Hochschule: Das BIP kann am Ort der aufnehmenden Hochschule oder an einem beliebigen Ort in deren Land stattfinden.

  • Entsendende Hochschule: Sie stellt die Förderanträge für die Teilnehmenden im Rahmen von Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten.

  • Sonderregelungen: Es ist möglich, dass die koordinierende Hochschule auch gleichzeitig entsendende Hochschule ist. Es ist auch möglich, dass die aufnehmende Hochschule nicht gleichzeitig die koordinierenden Hochschule ist.
     

Wer kann teilnehmen?


Studierende aller Studienniveaus und Personal aus Programmländern können an einem BIP teilnehmen und von ihrer jeweiligen entsendenden Hochschule eine Erasmus+ Förderung für die physische Mobilität erhalten. Das Stipendium wird taggenau berechnet.

Lehre kann von wissenschaftlichem Personal oder von Mitarbeitenden eines Unternehmens durchgeführt werden.

Achtung!!
1. Studierende und Personal der aufnehmenden Hochschule erhalten keine Erasmus+ Förderung, da sie nicht innerhalb zweier Länder mobil werden.
2. Studierende und Personal der aufnehmenden Hochschule zählen nicht zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl. Sie können sich aber am BIP beteiligen.
 

Administrativer Ablauf

1. Antrag auf Fördermittel

  • Antragstellung: Das International Office der koordinierende Hochschule (BOKU-International Relations) beantragt -im Auftrag aller Partner- OS-Fördermittel für die Organisation und Durchführung des BIPs. Nach Genehmigung erhält die koordinierende Hochschule Mittel für die Organisation für mindestens 15 und maximal 20 mobile Teilnehmende.

  • Zeitpunkt der Antragstellung: Die Antragstellung ist 1x jährlich im November im Rahmen der Antragstellung für KA131 Mobilität via BOKU-International Relations möglich. Jedes BIP kann in Europa pro Antragsrunde nur 1x beantragt werden, wenn diese drei Aspekte gleichzeitig zutreffen: dieselbe Partnerschaft, derselbe Titel und dieselben Learning Outcomes.

  • Die koordinierende Hochschule bekommt die OS-Mittel und die inhaltliche Organisation des Programms wird innerhalb der BIP-Partnerschaft festgelegt.

  • Die Auszahlung an das durchführende Institut der koordinierenden Hochschule findet nach Beendigung des BIPs statt und müsste daher aus Institutsmitteln vorfinanziert werden.

2. Inter-Institutional Agreement

Die Voraussetzung für jeden Studierenden- oder Lehrendenaustausch ist ein Inter-Institutional Agreement (IIA)= Erasmus-Partnerschaftsvertrag. Das bedeutet, dass die International Offices aller beteiligten BIP-Partnerhochschulen ein Multilateral Inter-Institutional Agreement miteinander unterzeichnen müssen.
 

3. Dokumente für Teilnehmende

Studierende und Personal können für die Teilnahme an einem BIP einen Erasmus+ Zuschuss von ihrer entsendenden Hochschule erhalten. Für die Beantragung durch das International Office sind folgende Dokumente nötig.

Dokumente für Studierende

  • Learning Agreement: Darin werden Zeitraum, Inhalt und ECTS des Programms festgehalten.
    Das Learning Agreement wird von den Studierenden, der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung unterschrieben.

  • Grant Agreement: Dieses ist die Zusage über den Erasmus+ Zuschuss und wird von der entsendenden Universität und den Studierenden unterschrieben.

  • Aufenthaltsbestätigung
    Letter of attendance / Transcript of records :
    Studierende erhalten am letzten Tag des BIPs vor Ort von der koordinierenden Hochschule eine Bescheinigung über Titel, Dauer, Learning Outcome und mindestens 3 ECTS.

    Confirmation of stay, ggf. zusätzlich:
    Studierende erhalten am letzten Tag des BIPs vor Ort von der aufnehmenden Hochschule eine Aufenthaltsbestätigung in Form des Confirmation of stay, falls die aufnehmende Hochschule eine andere als die koordinierende Hochschule ist. (Normalerweise ist die koordinierende Hochschule auch aufnehmende Hochschule)

Dokumente für Lehrende/Personal

  • Mobility Agreement: Das Mobility Agreement wird zwischen entsendender Hochschule, aufnehmender Hochschule und Personal unterschrieben.

  • Grant Agreement: Das Grant Agreement wird zwischen entsendender Hochschule und Personal unterschrieben.

  • Aufenthaltsbestätigung: Am letzten Tag des BIPs muss eine Aufenthaltsbestätigung durch die koordinierenden Hochschule ausgehändigt werden, in der der Titel der Veranstaltung, die Dauer und der Aufenthaltsort bestätigt werden.

Zuschüsse für die koordinierende Hochschule


Die OS-Mittel (Organisationskostenzuschüsse) werden für mindestens 15 und maximal 20 mobile Teilnehmende durch BOKU-International Relations beantragt. Ein BIP mit weniger als 15 mobilen Teilnehmenden ist nicht förderbar. 

Achtung: Personen, die im Rahmen eines BIP vortragen/unterrichten, werden nicht zur mobilen Teilnehmer*innen-Zahl (mind. 15/max. 20) gezählt.

Verwendung der OS-Mittel: Entwicklung, Koordination, Umsetzung, Administration, Beitrag zu Lehre/Training

  • Pro mobiler Person: 400 Euro
    (Achtung! OS-Mittel sind für mind. 15, max. 20 Teilnehmer*innen möglich!), d.h:
    • für 15 mobile Personen: 6000 Euro

    • für 20 oder mehr mobile Personen: 8.000 Euro

Beispiele: Für 19 mobile Teilnehmende können 7600 Euro beantragt werden. Für 21 mobile Personen können 8000 Euro beantragt werden.

Inklusion


Die Erasmus+ Inklusionsunterstützung übernimmt  sogenannte Echtkosten, welche Teilnehmenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit entstehen, die im Rahmen der Mobilität oder während des Auslandsaufenthaltes anfallen. Studierende mit geringeren Chancen erhalten ein pauschales Top-up über 100 Euro.
 

Kontakt

Gudrun Reisinger
BOKU International Relations
Peter Jordan Strasse 82a, A - 1190 Vienna
gudrun.reisinger@boku.ac.at
Tel: +43-1-47654-32013
Fax: +43-1-47654-32009