Vor der Abreise:

Erstellen Sie die Äquivalenzliste für die Anrechnung der Kurse und holen Sie alle Unterschriften dafür ein. Siehe FAQ.

Stellen Sie an der BOKU einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages in der Studienabteilung, sofern Sie diesen bezahlen müssten: https://boku.ac.at/studienservices/themen/studienbeitraege-foerderungen/erlass-des-studienbeitrages

Vergessen Sie nicht auch für das Semester im Ausland Ihren ÖH-Beitrag rechtzeitig zu entrichten damit Sie weiterhin an der BOKU im Studium gemeldet bleiben. Kontrollieren Sie Ihren Studienbeitragsstatus in BOKUonline: https://boku.ac.at/studienservices/themen/weitermeldung


Während des Aufenthalts im Ausland:

Die Teilnahme an den Orientierungstagen ist verpflichtend. Wir empfehlen, sich für die Newsletter der Botschaft im jeweiligen Land anzumelden, um Informationen zu den angebotenen Veranstaltungen und Networking-Möglichkeiten zu bekommen.

An den meisten Partneruniversitäten wird die endgültige Anmeldung zu den Kursen erst nach der Ankunft gemacht. Oftmals wird Hilfe durch "Student Advisors" angeboten. Für Sie gilt: es sind die Bedingungen der BOKU einzuhalten - siehe Courses - Codes - Credits. Ein Masterkurs bzw. Mixed Kurs ist verpflichtend zu nehmen. Sollte es Schwierigkeiten bei der Kurswahl geben, bitte sofort Rückmeldung an die*den Koordinator.*in Änderungen in der Kurswahl sind der*dem Fachkoordinator*in bekannt zu geben.

Bei jeder Art von Schwierigkeiten: Wenden Sie sich bitte an unsere Partner im internationalen Büro an der Partneruniversität. Falls Sie von dort nicht entsprechende Hilfe erhalten sollten, treten Sie bitte in Kontakt mit der*dem Koordinator*in von BOKU-IR. Wir sind für Sie da, auch wenn Sie weit weg sind. Wir wünschen Ihnen ein spannendes und erfolgreiches Semester!

Bitte fragen Sie an der Gastuniversität auch nach dem Abschlusszeugnis. Sie benötigen das Zeugnis der Gastuniversität für die Anrechnung der Kurse an der BOKU. An manchen Unis gibt es digitale Zeugnisse. Manche Unis senden die Zeugnisse BOKU-International Relations. Kontrollieren Sie, ob die Daten am Zeugnis richtig sind (z.B. Schreibweise des Namens usw.).


Nach dem Aufenthalt im Ausland:

  1. Absprache mit den zuständigen Fachkoordinator*innen bezüglich Anrechnung der absolvierten Prüfungen mittels Transcript of Records und Äquivalenzliste (Unterschrift des*der Koordinators*in). Falls BOKU Pflicht-Lehrversanstaltungen angerechnet werden sollen, Unterschrift vom*von der LV-Leiter*in für Gleichwertigkeit der absolvierten LV einholen.
    Auf der Äquivalenzliste machen Sie Vorschläge für die Credits und Notenumrechnung. Das wird anschließend in den Studienservices überprüft und vom Studiendekan per Unterschrift ggf. bestätigt.
    Hinweise zum Umrechnen der Credits: Courses-Codes-Credits Liste
    Hinweise zur Umrechnung von Noten: Notenumrechnung nach Auslandsaufenthalten
  2. Im Anschluss Anrechnung der absolvierten Prüfungen in den Studienservices und Vorweis des Sammelzeugnisses und Äquivalenzliste in den Studienservices.
  3. Spätestens 2 Monate nach Rückkehr: Mailen Sie die Aufenthaltsbestätigung (= Kopie des Transcript of Records = Zeugnisses) sowie der fertig unterschriebenen Äquivalenzliste (alle 4 Seiten) in einem PDF an BOKU-IR.
  4. Abgabe eines Berichts über den Aufenthalt.