European Regional Development Fund (ERDF)

Aus aktuellem Anlass wurden vom Rektorat folgende Informationen für Projektwerber*innen bereitgestellt, die beabsichtigen, Fördermittel des European Regional Development Fund (ERDF) zu beantragen:

a) die Inanspruchnahme von solchen Fördermitteln ist derzeit mit erheblichen Risken verbunden; im Zuge einer Second Level Control wurden von der Prüfbehörde Nachweise eingefordert, die seitens der Universität nicht erbracht werden können

b) diese Nachweise beziehen sich auf den Einsatz von Bundespersonal in derartigen Förderprojekten, was als Überförderung gewertet wird, die die Prüfbehörde die Auffassung vertritt, dass die Bundespersonalkosten durch das Globalbudgets für jedwede Forschungsleistung - auch jene im Rahmen von Drittmittelprojekten - bereits abgedeckt sind
-> Im Prüfungsfall ist daher damit zu rechnen, dass diese Kosten zur Gänze aberkannt werden; damit wäre kein Nachweis des Einbringens von Eigenleistungen gegeben und es käme de facto zu einer signifikanten Reduktion der Förderquote.

c) weiters werden derzeit Nachweise gefordert, die die Additionalität eines Projektes beweisen sollen; dabei wird davon ausgegangen, dass es - solange die Universität eigene Mittel in Forschungsvorhaben einbringen könnte - es keiner Fördermittel bedarf, weil man die Auffassung vertritt, dass Überfinanzierung vorläge
-> Im Prüfungsfall wäre mit einer pauschalen Kürzung der Fördersumme unbestimmten Ausmaßes zu rechnen.

d) schließlich wird die Universität als funktionales Unternehmen bezeichnet, weil man die Auffassung vertritt, sämtliche Drittmittel wären als wirtschaftliche Tätigkeiten einzuordnen und es wird das Vorhandensein bzw. die Vorlage einer funktionstüchtigen beihilfenrechtlichen Trennungsrechnung bestritten
-> Im Prüfungsfall würde die Förderhöhe vermutlich auf die für Unternehmen maximal zulässige Höhe gekürzt werden.

Ohne in die wissenschaftliche Freiheit einzugreifen steht es den jeweiligen Departments bzw. Projektwerber*innen nach wie vor frei, sich für ERDF-Mittel zu bewerben. Es sei aber eindringlich vor drohenden Abrechnungsrisken und Förderrückzahlungen als Resultat der o. a. Punkte gewarnt.

Wird der Entschluss gefasst, solche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, so bedarf es einer entsprechenden Projektkalkulation bzw. Risikovorsorge im eigenen Wirkungsbereich; seitens des Bundesbudgets besteht keine (rechtliche) Möglichkeit zur Übernahme dieses Risikos.

Wenn eine Teilnahme an ERDF-Projekten ins Auge gefasst wird, so muss sichergestellt sein, dass

- das Projekt auch bei Nicht-Anerkenntnis von Bundespersonal-Eigenleistungen durch Drittmittelreserven zur Gänze ausfinanziert ist

- weitere pauschale Kürzungen der Fördersumme durch weitere, zusätzliche Drittmittelreserven kompensiert werden können, die vorzugsweise aus Gewinnen vorangegangener wirtschaftlicher Tätigkeit (wissenschaftliche Dienstleistungen) entstammen.

Aus heutiger Sicht erstreckt sich die Spanne des finanziellen Risikos von 20 % bis hin zum Totalausfall 100 %. Eine qualifizierte Einschätzung betreffend eines spezifischen Projektrisikos ist im Moment leider nicht möglich.

Mit der Bitte um dringende Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen,

Nora Sikora-Wentenschuh, Vizerektorin für Finanzen und Infrastruktur

Betroffen sind hiervon vor allem Interreg-Programme: https://interreg.eu/


15.04.2024