Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmeldung und Teilnahme am Lehrgang „BOKUdoku – Lehrgang für Filmdokumentation“ der Medienstelle der BOKU-IT der Universität für Bodenkultur Wien

1.)   Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Universitätslehrgang BOKUdoku – Lehrgang für Filmdokumentation steht grundsätzlich allen Studierenden und MitarbeiterInnen der Universität für Bodenkultur Wien, sowie Studierenden und MitarbeiterInnen anderer Universitäten und Externen frei. Die Teilnahme ist an keine Vorbedingungen gebunden und kann nicht für etwaige Studien angerechnet werden. Der Lehrgang ist dreisemestrig. Die TeilnehmerInnen erhalten nach vollständiger Absolvierung des Lehrgangs eine Teilnahmebestätigung.

Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular auf der Webseite www.boku.ac.at/bokudoku.html. Die Anmeldung ist verbindlich.

Kontakt:

Universität für Bodenkultur Wien

Medienstelle, BOKU-IT

Medienstelle

Peter-Jordan-Strasse 82

1190 Wien

Tel +43-1-47654-21073

boku-it.mm(at)boku.ac.at

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Die Universität für Bodenkultur Wien, vertreten durch die BOKU-IT behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen nicht zu berücksichtigen. Da die TeilnehmerInnenanzahl beschränkt ist, entscheidet die Reihenfolge des Anmeldungseingangs über die Teilnahme. Die TeilnehmerInnen werden schriftlich über eine gültige Anmeldung informiert.

Hausrecht:

Die TeilnehmerInnen des Lehrgangs unterliegen während Ihrer Teilnahme den jeweils gültigen Verhaltensregelungen der Universität für Bodenkultur Wien (Hausordnung, Security-Policy, Betriebs- und Benutzerordnung).

Das Mitbringen von lehrgangsfremden Personen ist nicht erlaubt. Es besteht ein generelles Rauchverbot in den Räumlichkeiten der Universität für Bodenkultur Wien.

Die im Rahmen des Lehrgangs bereitgestellten Ressourcen (Räume, Geräte, Infrastruktur) dürfen ausschließlich für die Zwecke des Lehrgangs genutzt werden.

Im Falle von groben Verstößen gegen diese Verhaltensregeln behält die BOKU-IT sich vor, TeilnehmerInnen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Lehrgangsbeiträgen entsteht dadurch nicht.

2)   Lehrgangsbeitrag und Zahlungsmodalitäten

Die Höhe des Lehrgangsbeitrags entnehmen Sie bitte dem der Webseite www.boku.ac.at/bokudoku.html.

Der Lehrgangsbeitrag enthält die Kosten für die Lehrveranstaltung und für die Lehrgangsunterlagen. Alle darüber hinaus entstehenden Aufwendungen sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen. Der Lehrgangsbeitrag ist umsatzsteuerbefreit.

Die TeilnehmerInnen haben den Lehrgangsbeitrag bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs (erster Unterrichtstag) auf das Konto der Universität für Bodenkultur Wien einzubezahlen. In begründeten Einzelfällen können von der Universität für Bodenkultur Wien, vertreten durch die BOKU-IT, gesonderte Zahlungsbedingungen festgelegt werden. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bilden eine wesentliche Bedingung für die Lehrgangsteilnahme.

3) Programmänderungen, Lehrgangsabsage

Da das BOKU Weiterbildungsangebot langfristig geplant wird, kann es gelegentlich zu Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsorts oder der ReferentInnen kommen. Die Universität für Bodenkultur Wien, vertreten durch die BOKU-IT, verpflichtet sich, die TeilnehmerInnen umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

Sollte eine Lehrveranstaltung durch Krankheit des/der Vortragenden, oder durch höhere Gewalt, oder andere unvorhergesehene Ereignisse ausfallen, behält sich die Universität für Bodenkultur Wien das Recht vor, einen Ersatztermin zu nennen.

Der Lehrgang wird nur ab einer bestimmen Mindestanzahl von TeilnehmerInnen durchgeführt. Die BOKU-IT behält sich vor, den Lehrgang bei einer zu geringen Anzahl an Anmeldungen oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B.: Erkrankung oder Verhinderung der/des Vortragenden, Ausfall der benötigten IT-Systeme oder dergleichen) abzusagen. Im Fall einer Absage durch die BOKU-IT werden bezahlte Kostenbeiträge rückerstattet.

4) Stornobedingungen

Ein Rücktritt von der Teilnahme hat schriftlich bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn stattzufinden. Bei Abmeldungen nach diesem Zeitraum oder Abbruch der Kursteilnahme ist eine Refundierung der einbezahlten Kursbeiträge nicht mehr möglich.

Die Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken oder Teilen des Lehrgangs erwirkt keinen Rückerstattungsanspruch.

Eine einmalige oder mehrmalige Nennung von Ersatzterminen seitens der BOKU-IT stellt keinen Grund für eine Stornierung dar.

5) Copyright

Die im Rahmen des Lehrgangs bereitgestellten Lehrgangsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Universität für Bodenkultur Wien oder der jeweiligen AutorInnen. Filme oder Übungsfilme, die im Verlauf der Lehrveranstaltung hergestellt werden, verbleiben geistiges Eigentum der Universität für Bodenkultur Wien.

Eine Vervielfältigung der Unterlagen sowie der Filme oder Übungsfilme – auch jede Verbreitung und Nutzung des Materials – ist an die schriftliche Zustimmung der Universität für Bodenkultur Wien gebunden.

6) Haftung

Die Universität für Bodenkultur Wien haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen MitarbeiterInnen der Universität für Bodenkultur Wien beruhen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

7) Datenschutz

Mit der Unterzeichnung oder mit Abschluß der Onlineanmeldung akzeptiert der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Geschäftsbedingungen in der vorliegenden Form und erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von der Veranstalterin, entsprechend ihrer Notwendigkeiten, verarbeitet werden dürfen.

Alle persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen werden vertraulich behandelt. Da diese Daten elektronisch gespeichert werden, weisen wir darauf hin, dass personenbezogene Daten, mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtung, weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden und ausschließlich internen Zwecken dienen.

8) Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.