Pflichtpraxisseminar und Praktikumsbestätigung

Im Rahmen des Bachelorstudiums "Umwelt- und Bioressourcenmanagement" ist eine Pflichtpraxis in einschlägigen Betrieben oder in außeruniversitären Forschungs-, Prüf- und Untersuchungsanstalten im Ausmaß von insgesamt vier Wochen (entspricht einem Vollzeitäquivalent von 160 Stunden) nachweislich zu absolvieren.

Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum zu splitten und die geforderte Praktikumszeit auf mehrere Betriebe zu verteilen (bitte entsprechend viele Praktikumszeugnisse abgeben).


Seit 1.10.2011 wird die Pflichtpraxis über ein Pflichtpraxisseminar (LV-Nummer 730103) verwaltet:

Der Ablauf der LV gliedert sich in Vor- und Nachbereitung (inklusive inhaltlicher Reflexion) des individuellen Praktikums:

VORBEREITUNG:

(I) Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf BOKUonline und BOKUlearn

(II) Gegebenenfalls eine Voranmeldung (Details siehe Punkt 2.)
 

NACHBEARBEITUNG:

Abwicklung im BOKUlearn-Kurs 730103 (Selbsteinschreibung ohne Passwort):

(I) Laden Sie das ausgefüllte Formular und

(II) das Praktikumszeugnis hoch:

  • Briefpapier der Praktikumsstelle oder – falls nicht vorhanden – mit dem Stempel der Praktikumsstelle versehen (inkl. Bezeichnung d. Unternehmens/Organisation und Anschrift),
  • Angabe des Praktikumszeitraumes und des Stundenausmaßes,
  • Angabe einer genauen Beschreibung des Arbeitsbereiches,
  • Leserliche (Original-)Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers;

(III) Und füllen Sie den Praktikumsfragebogen aus (Organisation/Unternehmen wird von uns in die Praktikumsbörse übernommen).

(IV) Uploads werden regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Es sind daher keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Lehrveranstaltungszeugnis auf BOKUonline ("mit Erfolg teilgenommen").


Ihr Betrieb verlangt eine Bestätigung, dass es sich bei diesem Projekt um ein verpflichtendes Praktikum handelt?
- Senden Sie bitte ein Mail an iris.richter(at)boku.ac.at. Sie wird Ihnen im Auftrag des Vorsitzenden der Fachstudien-AG UBRM eine Bestätigung ausstellen.


Wenn die Absolvierung der Pflichtpraxis in den genannten Institutionen (Punkt 1.) nicht möglich ist, kann diese nach Erbringung von mindestens fünf Absagen (im Vorhinein, schriftlich und im Original unterfertigt) durch Mitarbeit an Projekten von Instituten der Studienrichtung absolviert werden.

1. Einschlägige Betriebe oder außeruniversitäre Forschungs-, Prüf- und Untersuchungsanstalten

Grundsätzlich alle Institutionen, die sich in irgendeiner Weise mit dem Management von oder der Forschung über natürliche Ressourcen beschäftigen, wie z.B. (Auswahl):

  • Betriebe der Abfallentsorgung/-verwertung
  • Betriebe der Wasserversorgung
  • Forstbetriebe
  • Freizeiteinrichtungen
  • Infrastrukturträger
  • Ingenieurkonsolenten
  • Land-, Forst-, Agrar-, Umweltbehörden
  • Landwirtschaftsbetriebe
  • Landwirtschaftskammern
  • Nahrungsmittelhersteller
  • Nationalparks
  • NGOs
  • Umweltbundesamt
  • Umweltorganisationen/-verbände
  • Zivilingenieure

Beispiele möglicher Praktikumsstellen finden Sie im BOKUlearn-Kurs 730103.

Im Zweifelsfall gibt der Vorsitzende der Fachstudien-AG UBRM eine Stellungnahme ab, ob die entsprechende Institution im Sinne des § 8 Studienplan zu verstehen ist.

2. Voranmeldung zu einem Praktikum

Eine Voranmeldung ist nicht notwendig, wenn das Praktikum in Punkt 1. genannten Stellen, in einem von einem/einer akademischen Leiter/in geführten Betrieb, bei einem/einer Ingenieurkonsolenten/in, in einer Kammer, einem Verband oder einer Behörde absolviert wird. Bei anderen Organisationen, die allerdings jedenfalls "einschlägig" sein müssen, ist eine Voranmeldung beim Vorsitzenden der Fachstudien-AG UBRM (erwin.schmid(at)boku.ac.at) notwendig.

Praktikumsanerkennungen sind jedenfalls im Vorfeld abzuklären, sofern es sich um Tätigkeiten bei politischen Parteien oder deren Vorfeldorganisationen handelt, als auch im Falle von Auslandspraktika.

3. Anerkennung von Praktika, die vor dem Studienantritt abgeleistet wurden

Ist in jenen Fällen möglich, in denen Punkt 1. und Punkt 2. zutreffen. Der Vorsitzende der Fachstudien-AG UBRM hat dazu eine Stellungnahme abzugeben, die endgültige Entscheidung liegt beim Studiendekan.

4. Praxisbericht

Ein Praxisbericht ist grundsätzlich nicht gefordert. Es reicht ein Praktikumszeugnis, in dem angeführt wird, welche Tätigkeiten der/die Praktikant:in ausgeführt hat.


Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen der Tutor unter folgender Emailadresse zur Verfügung: pflichtpraxis.ubrm(at)boku.ac.at.