Für BACHELOR LEBENSMITTEL- und BIOTECHNOLOGIE (217):

Nach Abschluss Ihres Praktikums ersuchen Sie die Firma bei der Sie das Praktikum absolviert haben um Ausstellung einer formlosen Arbeitsbestätigung, aus der Dauer und Inhalt Ihres Praktikums ersichtlich sind. Es ist kein Formular nötig. Bitte senden Sie ihr Studienblatt und die Arbeitsbestätigung an pflichtpraxis-lbt(at)boku.ac.at.
Es wird Ihnen dann das Zeugnis für die LVA "79113 Pflichtpraxisseminar" ausgestellt. Das Ausmaß der Pflichtpraxis im Bachelor 217 beträgt 1 Monat, also 20 Werktage Vollzeit, entsprechend 160 Arbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigung im Gesamtausmaß von 160 Stunden wird auch angerechnet. Eine Anmeldung zur Teilnahme oder Prüfung  für 791113 ist nicht erforderlich. In der Regel wird das Zeugnis innerhalb von 1-2 Wochen  ausgestellt. In absolut dringenden Fällen bitte um persönliche Kontaktaufnahme.

Für MASTER LEBENSMITTELWISSENSCHAFTEN UND -TECHNOLOGIE (417) und BIOTECHNOLOGIE (418):

 Ausmaß der Pflichtpraxis 1 Monat. Abgabe und Bestätigung erfolgt analog zum Bachelor (siehe oben).

ALLGEMEINES

Die Absolvierung der Pflichtpraxis setzt die Beschäftigung in einem Betrieb der Lebensmittelindustrie oder der Biotechnologie voraus (Produktion, QM, Analytik, Forschung uvm.), oder das Arbeiten in Betrieben, die einen Bezug zu Maschinen- und Apparatebau o.Ä. haben. Die Gesamtdauer der Pflichtpraxis beträgt für das Bachelorstudium und für die Masterstudien (Studienplan UG2002/12U und später) 4 Wochen. Die Fachstudienarbeitsgruppe empfiehlt, nach Möglichkeit mehr als das vorgeschriebene Mindestmaß an Praktika zu absolvieren. Die Pflichtpraxis muss WÄHREND des Studiums absolviert werden. VOR dem Studium liegende Praktikumszeiten werden nicht anerkannt. In Ausnahmefällen kann ein Praktikum, das während des Bachelorstudiums absolviert wurde, als Pflichtpraxis für das Masterstudium anerkannt werden. In diesem Fall muss die Arbeitsbestätigung des bereits anerkannten Bachelor-Praktikums ebenfalls vorgelegt werden, damit die Gesamtzeit der absolvierten Praktika überprüft werden kann. Auch das Mitarbeiten in einer Arbeitsgruppe an der BOKU oder an einer anderen Universität kann als Pflichtpraxis anerkannt werden. Anbei finden Sie für die jeweiligen Studiengänge offizielle Bestätigungen, dass es sich bei der Pflichtpraxis um eine Pflichtlehrveranstaltung handelt. (für Versicherungszwecke o.ä.)

Bestätigung Pflichtpraxis LBT Bachelor

Bestätigung Pflichtpraxis BT Master

Bestätigung Pflichtpraxis LMWT Master