Bestellungsmodus:

Zur Bestellung von Gastprofessor/innen steht dem Senat der Universität für Bodenkultur derzeit ein jährliches Budget von € 75.000,- zur Verfügung. Anträge für Gastprofessuren können im Büro des Senates eingebracht werden. Die Genehmigung von Gastprofessuren erfolgt im Rahmen der Arbeitssitzungen des Senats mittels Beschluss.

Formale Voraussetzung für die Bestellung zum Gastprofessor:

Wissenschaftliche Qualifikation: Mindestanforderung Habilitation/Assoc.Prof. oder gleichwertige Qualifikation

Ist der / die potentielle GastprofessorIn nicht habilitiert, so ist in der Antragstellung die Gleichwertigkeit der Qualifikation zu einer Habilitation anhand der BOKU-Habilitationsrichtlinien detailliert darzulegen und auf dem Formular Habilitations-Äquivalenz / Formular Habilitation Equivalence (engl.) zu bestätigen. 

Beilage zu den Habilitationsrichtlinien

Aufenthaltsdauer: zumindest 5 Arbeitstage pro Semesterwochenstunde gehaltener Lehrveranstaltung, 7 Tage sind erwünscht und werden maximal vergütet

Bei 2 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung gilt eine Mindestaufenthaltszeit von 12 Tagen, 14 Aufenthaltstage werden maximal vergütet.

Die maximal mögliche Beauftragung sind 4 Semesterwochenstunden mit maximal 28 Aufenthaltstagen.

Antragstellung:

Anträge für Gastprofessuren können bis Ende April des jeweiligen Jahres für das kommende Studienjahr an das Büro des Senats mittels eines

Antragsformulars (Antragsformular im doc Format)

Application form (English) / Application form doc

gerichtet werden. Anzuschließen sind:

  • Begründung für den Antrag aus der Sicht des Antragstellers (Anträge können von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der BOKU gestellt werden)
  • Kurzer Lebenslauf des Gastes mit besondere Beachtung des wissenschaftlichen Werdeganges und des derzeitigen Arbeitsgebietes
  • Literaturliste des Gastes
  • Stellungnahme des Departmentleiters / der Departmentleiterin
  • im Falle von nicht habilitierten KandidatInnen: Bestätigung der Habilitations-Äquivalenz

Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag elektronisch (pdf) an helga.kahofer(at)boku.ac.at.

Nähere Informationen zu Antragstellung und administrativen Abwicklung einer Gastprfessur finden Sie unter:

Informationen des Senats zur formalen Abwicklung einer Gastprofessur

Vergütung für Gastprofessor/innen deutsch, English version

Welcome Guide for Guest Professors

Useful links for guest professors:

BOKU Compliance Guideline

General Safety Instruction

House Regulations

Guideline for the standardized use of institutional affiliation in publications of the University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna

Formal Obligation of Data Protection

Einreichfrist 2024: 

Ende der Einreichfrist für Gastprofessorenanträge für das WS 2024/25 ist der 30. April 2024, für das SS 2025 der 30. November 2024.

Wir bitten um Übermittlung der Anträge (als pdf) an:

Büro des Senats der Universität für Bodenkultur Wien

Gregor-Mendel-Straße 33

A-1180 Wien

Tel.: +43 1 47654 10220

helga.kahofer@boku.ac.at.