Nostrifizierung

Nostrifizierung von Studienabschlüssen

Nostrifizierung im Sinne des § 90 Universitätsgesetz 2002 bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden.