Antragstellung

Die Antragstellung ist online durchzuführen. Dafür wählen Sie bitte den Punkt „Anerkennung/Zeugnisnachtrag“ (Visitenkarte) an. Detailinformationen zur Eingabe entnehmen Sie dem Leitfaden für Anerkennungen. Wenn Sie die Eingabe durchgeführt haben, dann übermitteln Sie bitte die Zeugnisse oder einen Sammelnachweis per E-Mail an die Studienservices (anerkennungen(at)boku.ac.at). Bitte nutzen Sie dafür BOKUdrive. Die Anleitung finden Sie hier.

Wurden die Prüfungen an der BOKU absolviert, dann reicht es, wenn Sie die Studienservices per E-Mail über die Eingabe informieren. Die Studienservices prüfen den Antrag formal und teilen Ihnen das Ergebnis darüber mit (z.B. ob eine Stellungnahme der LV-Leitung notwendig oder Unterlagen nachzubringen ist).

Bitte beachten Sie, dass die bloße Erfassung in BOKUonline (auch von freien Wahllehrveranstaltungen) noch keine gültige Anerkennung darstellt und Sie die Studienservices informieren müssen!

Erst wenn zu jeder Antragsposition eine Stellungnahme vorliegt, entscheidet der*die Studiendekan*in über den gesamten Antrag. Die Anerkennung wird mittels Bescheid ausgesprochen und Sie erhalten den amtssignierten Bescheid per E-Mail. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach Übermittlung des Rechtsmittelverzichts wird/werden die anerkannte/n Prüfung/en im System bestätigt.  

Prüfungen, die im Rahmen eines Bachelorstudiums absolviert wurden, können in der Regel nicht für ein Masterstudium anerkannt werden, weil Prüfungen in Masterstudien höhere Lernzielstufen erreichen.

KEIN Anerkennungsverfahren erforderlich

Folgende Lehrveranstaltungen werden in der Regel beim Studienabschluss anerkannt und müssen nicht bis spätestens Ende des zweiten Semesters beantragt werden:

  • Äquivalente Lehrveranstaltungen gemäß Äquivalenzliste Ihres Studiums, Äquivalenzlisten für die Anerkennung von Prüfungen finden Sie hier.
  • Gleiche Lehrveranstaltungen (d.h. gleiche Lehrveranstaltungsnummer, Titel, Typ und ECTS), welche Sie bereits in einem anderen Studium absolviert haben und für ein weiteres Studium benötigen ("1:1 Anerkennungen").
    Ausnahmen: Wenn diese Lehrveranstaltungen an der BOKU ursprünglich im Rahmen eines außerordentlichen Studiums oder einer Mitbelegung abgelegt wurden oder von einem Studium für ein Individuelles Studium anerkannt werden sollen, müssen diese dennoch fristgerecht bis spätestens Ende des zweiten Semesters eingereicht werden.
  • Lehrveranstaltungen des Masterstudiums, die im Bachelorstudium absolviert (vorgezogen) wurden, sofern es sich um völlig gleiche Lehrveranstaltungen handelt (d.h. gleiche Lehrveranstaltungsnummer, Titel, Typ und ECTS).
  • Lehrveranstaltungen, die als FREIE Wahllehrveranstaltungen für ein Studium verwendet werden sollen. Freie Wahllehrveranstaltungen von anderen Hochschulen geben Sie nicht als Anerkennungsantrag, sondern als Zeugnisnachtrag unter "Neue Leistung" ein. Diese werden beim Studienabschluss bestätigt. An der BOKU absolvierte freie Wahllehrveranstaltungen sind hier nicht zu erfassen. Diese werden beim Studienabschluss von den Studienservices Ihrem Studium zugeordnet.

Für Fragen, die weder telefonisch noch per E-Mail zu klären sind, stehen wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung  zur Verfügung.