Mitteilungsblatt

Studienjahr 2008/09

04.05.2009

30. Stück

263.  Ausschreibung der Wahlkommission für die Wahl von Senatsmitgliedern Auf Grund der Ausschreibung des Rektors für die Wahl von Senatsmitgliedern und der Bestimmungen der Satzung der Universität für Bodenkultur (Mitteilungsblatt Nr. 22/2006-07 idF vom 26.3.2007) wird die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Senats der Universität für Bodenkultur Wien ausgeschrieben. 1) Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 1. April 2009. 2) Tag, Zeit und Ort der Wahl 16. Juni 2009, 9.00 – 16.00 Uhr, Aula Schwackhöferhaus (25. KW)
17. Juni 2009, 10.00 – 15.00 Uhr, IFA Tulln, Aula (25. KW)
25. Juni 2009, 9.00 – 16.00 Uhr, Aula Muthgasse (26. KW) 3) Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder a) Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren: 9 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder
b) Mittelbau: 2 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder, davon jeweils mindes­tens 1 Universitätsdozentin oder 1 Universitätsdozent
c) Allgemeines Universitätspersonal: 1 Mitglied und mindestens 2 Ersatzmitglieder 4) Wahlberechtigung Das aktive Wahlrecht kommt Universitätsangehörigen zu, die am Stichtag in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) kommt den aktiv Wahlberechtigten zu, soweit sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom passi­ven Wahlrecht sind Personen, die an den Wahltagen nicht mehr in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Unter den oben angeführten Beschränkungen umfassen die Wahlberechtigten: a) Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren: O. Universitätsprofesso­rinnen und O. Universitätsprofessoren, Universitätsprofessorinnen und Universi­tätsprofessoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren; b) Mittelbau:  Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbe­trieb, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung, Lehrbeauftragte c) Allgemeines Universitätspersonal: Allgemeine Universitätsbedienstete. 5) Wählerverzeichnis, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis liegt vom 4. Mai bis zum 26. Mai 2009 im Senatsbüro und in den Portierlogen im Gregor-Mendelhaus, im Exnerhaus, in der Muthgasse und im IFA Tulln zur Ein­sicht auf. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind während der Auflagefrist beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro schriftlich einzu­bringen. Nach Behandlung allfälliger Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ist das Wählerverzeichnis amtlich; eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeich­nis ist nicht zulässig. 6) Wahl von Vertretern Die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitäts-professoren werden nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes aufgrund von Wahlvorschlägen (Listenwahl) gewählt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaues und des Allgemeinen Universitätspersonals werden aufgrund von Kandidaturen (Persönlichkeitswahl) gewählt. 7) Wahlvorschläge (Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren) Wahlvorschläge sind bis spätestens 26. Mai 2009 schriftlich (nicht per e-mail!!) beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro einzubringen und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Wahlvorschläge können bis zum oben angeführten Termin während der Amtsstunden auch im Senatsbüro abgegeben werden. In diesem Fall ist eine Bestä­tigung über Datum und Zeit der Abgabe des Wahlvorschlags zu verlangen. Zur Ein­bringung von Wahlvorschlägen ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu ver­wenden. Den Wahlvorschlägen ist die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber anzuschließen, sofern diese Zustimmung nicht direkt auf dem Formular erfolgt. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig; eine mehrfach angeführte Person ist aus allen Wahl­vorschlägen zu streichen. 8) Kandidaturen (Mittelbau, Allgemeines Universitätspersonal) Kandidaturen sind bis spätestens 26. Mai 2009 schriftlich (nicht per e-mail!!) beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro einzubringen und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Kandidaturen können bis zum oben angeführten Termin während der Amtsstunden auch im Senatsbüro abgegeben werden. In diesem Fall ist eine Bestä­tigung über Datum und Zeit der Abgabe des Wahlvorschlags zu verlangen. Zur Ein­bringung von Wahlvorschlägen ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu ver­wenden. 9) In die zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen kann ab 08. Juni 2009 im Senatsbüro während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen werden an der Amtstafel des Senats kundgemacht (§ 26 (3) Satzung der Universität für Bodenkultur). 10) Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge bzw. für zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben wer­den. 11) Termin für eine allenfalls erforderliche Nachwahl ist Freitag, 3. Juli 2009. Zusätz­liche Wahlvorschläge bzw. Kandidaturen für die Nachwahl sind nach den Bestimmungen dieser Aus­schreibung bis 29. Juni 2009 einzubringen. Hinweis: Amtsstunden des Senatsbüros: Mo-Fr. 9.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Für die Wahlkommission
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Reinfried MANSBERGER,  e.h., Vorsitzender

Anlagen: