Siehe attachment; dort finden Sie nähere Informationen zu: 1) Einreise-Änderungen für kroatische Staatsangehörige ab 1.7.2013 aufgrund des EU-Beitritts:
Kroatische Staatsangehörige benötigen ab 01. Juli 2013 weder Einreise- noch Aufenthaltstitel, sondern lediglich einen gültigen Reisepass.
Bei einem Aufenthalt in Österreich von über 3 Monaten ist bei der Aufenthaltsbehörde eine Anmeldebescheinigung zu beantragen. 2)Neuer Leitfaden zu den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Studierende


21.05.2013