Bewerbungszeitraum

Bewerbungen für Praktikaförderungen im Studienjahr 2023/24 können ab Oktober 2023 eingereicht werden (für Praktika mit Startdatum ab 1. November 2023 oder später).

Praktikumsvoraussetzungen

     

Für eine ERASMUS+ Praktikumsförderung können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus+ Aufenthaltes mindestens im 3. Semester Ihres Studiums befinden,
  • Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt mind. 20-30 ECTS an der BOKU (aus demselben Studienprogramm oder BOKU Bachelor Vorstudium) positiv absolviert haben (bei Doktoratsstudierenden werden auch weniger absolvierte ECTS akzeptiert),
  • Sie müssen einen Notenschnitt 2,8 oder besser nachweisen können,
  • Sie müssen über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.

Jede*r Student*in hat jeweils 12 Monate im Bachelorstudium und 12 Monate im Masterstudium, sowie weitere 12 Monate im Doktoratsstudium für Erasmus+ Auslandsaufenthalte zur Verfügung. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika und/oder Erasmus+ Studienaufenthalte verwendet werden. Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte auf dem gleichen Studienniveau - egal von welcher Universität aus oder ob Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt - sind von den verfügbaren 12 Monaten abzuziehen.

Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Erasmus+-Aufenthalt das Merkblatt (barrierefreies Merkblatt) zu den Voraussetzungen durch.

Alter, Nationalität, Studiendauer,... sind egal. Es gibt auch keine Zuverdienstgrenze. Ein lokales Gehalt von der Praktikumsstelle ist sogar erwünscht.

Bitte beachten Sie weiters, dass kein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden.

 
In den Studienservices kann nicht um Beurlaubung angesucht werden, da jede*r Erasmus Praktikant*in während der Praktikumszeit an der BOKU voll inskribiert sein muss (Ausnahme: Graduiertenpraktika nach Studienabschluss). Der Studienbeitrag kann aber erlassen werden, sofern Ihr Praktikumsaufenthalt während des Semesters stattfindet. Der ÖH-Beitrag ist weiterhin zu zahlen. Siehe: Befreiung der Studiengebühr 

Dauer & Inhalt des Praktikums

Dauer

  • Studienjahr 2023/24: min. 2 ganze Monate im Zeitraum von 01.10.2023 - 31.10.2024 (Beachten Sie bitte den Bewerbungszeitraum der ersten Online-Bewerbungsrunde!)

Maximalförderdauer je Aufenthalt

  • max. 6 Monate

Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studierende mit Kindern) sind von o.g. Maximalförderdauer ausgenommen.

Inhalt

Beim Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, d.h. die Arbeitszeit muss mind. 35 Stunden pro Woche betragen.

Gefördert werden Studien-relevante Praktika, die gänzlich während des laufenden Studiums stattfinden (Fertige Antragstellung für Erasmus+ Stipendium idealerweise 2 Monate vor Praktikumsstart (vereinzelt auch kurzfristiger möglich nach Rücksprache mit BOKU-International Relations).

Unabhängig davon, welches Praktikum Sie machen möchten (regulär während des Studiums oder erst nach Studienabschluss), müssen Sie vor Ihrem ERASMUS+ Praktikum den Nachweis über den fachlichen Bezug zu Ihrem BOKU Studium erbringen (Learning Agreement for Traineeships). Wenn Sie Ihr Erasmus+ Praktikum als Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studienplans anrechnen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte die zuständige Person der Fachstu-AG.

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.