Wenn Sie nominiert und „awarded“ worden sind und sich an der Gastuniversität angemeldet haben, steht dem Auslandsaufenthalt nichts mehr im Wege. Nach dem Aufenthalt An der Gastuniversität:

  • Von der*m Koordinator*in der Gastuniversität ist ein Letter of Confirmation (Aufenthaltsbestätigung) auszustellen (online). Es ist sinnvoll, wenn Sie kurz vor dem Ende Ihres Aufenthalts bei ihm*ihr vorbeischauen, sich verabschieden und ihn*sie darum bitten.
  • Holen Sie sich ein Sammelzeugnis über die abgelegten Prüfungen an der Gastuniversität bzw. geben Sie Ihre Adresse bekannt, damit es nachgeschickt werden kann.
  • Es wird empfohlen sich von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung ausstellen zu lassen um einen Nachweis für den Auslandsaufenthalt (z.B. für spätere Bewerbungen o.ä.) zu haben. Es gibt dafür keine Vorlage aber die Aufenthaltsbestätigung soll den Briefkopf der Gastuniversität, das Datum des Aufenthalts (von-bis), den Grund des Aufenthalts (Auslandssemester, Forschungsaufenthalt, ...) und die Unterschrift und einen Stempel der Gastuniversität enthalten.

An der Universität für Bodenkultur:

  • Mit den Zeugnissen der Partneruniversität und der Äquivalenzliste gehen Sie zum* zur Netzwerk-Koordinator*in, damit die absolvierten Lehrveranstaltungen bestätigt werden. Auf Seite 3 der Äquivalenzliste werden die Lehrveranstaltungen eingetragen und vom*von der Koordinator*in abgezeichnet. Liste der Koordinator*innen
  • Danach muss diese Liste bei den Studienservices vie E-Mail (anerkennungen(at)boku.ac.at ) abgegeben werden. Die Anrechnung ist nur gültig, wenn die Äquivalenzliste von der Studienabteilung unterschrieben wurde. Dies hat innerhalb von 2 Monaten nach der Rückkehr zu erfolgen.

Beim Nationalen CEEPUS Büro Österreich ist abzugeben:

  • Ein Mobility Report (MOB Report): Zu finden unter www.ceepus.info
  • Ein formloser Erfahrungsbericht

Überprüfen Sie im ceepus.info System ob alle notwendigen Dokumente hochgeladen sind und der Aufenthalt auch dort abgeschlossen ist.

Diese Nachweise sind innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes zu erbringen - ansonsten wird der gesamte Stipendienbetrag zurückgefordert.

BOKU-International Relations:

  • Zeugniskopie 
  • Kopie der angerechneten Äquivalenzliste
  • Um Auskunft über die Erfahrungen an den Gastuniversitäten zu erlangen und um damit die Studierenden besser beraten zu können, bitten wir Sie auf freiwilliger Basis einen Erfahrungsbericht an ceepus(at)boku.ac.at zu senden.