Hinweise für die Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses

Bedienstete der BOKU haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss von der Universität:

  • Wohnort außerhalb des Dienstortes (Wegstrecke zwischen der Stadtgrenze und der nächstgelegenen Wohnung mehr als zwei Kilometer)
  • Diese Wegstrecke wird regelmäßig zurückgelegt.
  • Die notwendigen monatlichen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Beförderungsmittel übersteigen den Eigenanteil, welcher selbst zu tragen ist (Zone 100 im VOR).

Detaillierte Information: Regelung für BeamtInnen (und nicht in den Kollektivvertrag übergetretene ehemalige Vertragsbedienstete) Regelung für Angestellte nach dem Kollektivvertrag