Neu ab 2019

Ab 1.1.2019 werden Familien mit Kindern durch den Familienbonus Plus direkt steuerlich entlastet. Voraussetzung dafür ist, dass für die Kinder Familienbeihilfe bezogen wird. Um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr kann die Steuer reduziert werden. Es ist möglich die Steuern bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückzuholen, oder eine monatliche Entlastung beim Arbeitgeber zu beantragen.

Um vom Familienbonus Plus monatlich zu profitieren, senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular E30 (siehe Anhang) an Ihre/n Betreuer/in in der Personalabteilung als Original per Hauspost.

Weiters bitte auch alle Nachweise wie im Formular angemerkt mitschicken!
Die Mitteilung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe gem. Pkt. 3.1 muss beigelegt werden. Dazu gibt es am Formular E 30 die Anmerkung "Der Nachweis über den Familienbeihilfeanspruch liegt bei".
Bei Antragstellung Familienbonus Plus beim Unterhaltszahler gem. Pkt. 3.2 braucht die Personalabteilung bitte zusätzlich einen Nachweis über die Unterhaltsleistung. Auch dazu gibt es am Formular E 30 die Anmerkung "Der Nachweis über die Unterhaltsleistung liegt bei".
Die Nachweise müssen allerdings keine Originale sein und können als Kopie beigelegt werden.

Jetzt noch kurzfristig neu eingereichte Anträge gelten rückwirkend mit 1.1.2019.

Bei Fragen betreffend der Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter er Personalabteilung sehr gerne zur Verfügung!

Weiter Informationen zum Familienbonus Plus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen hier.

Formular E30


13.12.2018