Mit Jänner diesen Jahres wurde eine überarbeitete Version der bestehenden Betriebsvereinbarung Gleitzeit gemeinsam zwischen dem Rektorat und dem Betriebsrat beschlossen.

Hier gehts nur neuen Betriebsvereinbarung. Unter anderem sind in der per Jänner 2018 beschlossenen Betriebsvereinbung gleitende Arbeitszeit folgende Änderungen/Klarstellungen erfolgt:

o) Ad. 2.1.: Der Beginn des Gleitzeitrahmens (7.00 - 9.00 Uhr) wurde für die Sommermonate (10. Juli - 10. September) auf 6.00 - 9.00 Uhr ausgedehnt um hitzebedingt die Arbeitszeiten besser in die kühleren Morgenstunden verlegen zu können.

o) Ad. 2.5.:  Zur Dienstverhinderung wurde klargestellt, dass für nicht planbare Dienstverhinderungen (vorgegebene Untersuchungs-/Behandlungstermine, unaufschiebbare Arzttermine) die fiktive Normalarbeitszeit heranzuziehen ist. Ein Beispiel ist: Sie haben einen Routinekontrolltermin beim Zahnarzt, welcher tunlichst außerhalb der Kernzeit anzusetzen ist. Haben Sie akuten ärztlichen Bedarf und man ersucht Sie seitens der Ordination um 10.00 Uhr vormittags vorbeizukommen, weil das der einzig freie Termin ist, so ist dies für Sie nicht planbar. Sie müssen einfach den Termin nehmen, der Ihnen zugeteilt wird. Wichtig ist, dass Sie dies auch gegenüber Ihre/r/m Vorgesetzten so rechtzeitig wie möglich mitteilen!

o) Ad 7. Teilzeit: auf vielfachem Wunsch wurde ein eigenes Kapitel zum Thema Teilzeit eingefügt, um auch hier Klarstellungen/Erklärungen für die MitarbeiterInnen zu erwirken.


25.01.2018