Interne Freigabe geplanter Forschungsvorhaben

Forschungsvorhaben bedürfen an der BOKU einer internen Freigabe BEVOR ein Antrag bei einem*r Fördergeber*in eingereicht oder eine Angebot an eine*n Auftrageber*in übermittelt wird.
Die Freigabe wird im Wege der elektronischen Projektmeldung (ePM) eingeholt und erfolgt i.d.R. durch die Departmentleitung, im Fall von strategischen Projekten durch den VR für Forschung & Innovation.

Antrag, Auftrag oder Kooperation - warum ist die Unterscheidung wichtig?

Die so genannte Vergabeart, d.h. nach welchen Regeln ein Angebot gelegt bzw. ein Antrag eingereicht werden soll, bestimmt u.a. den BOKU-internen Prüf- und Freigabeablauf. Bei Forschungsvorhaben gibt es i.d.R drei Möglichkeiten der Vergabe:

  • Antrag / Förderung
  • Auftrag
  • Kooperative Forschung

Die Vergabeart ergibt sich u.a. aus etwaigen Förder- und Vertragsbedingungen und muss jedenfalls VOR Einreichen eines Antrags / Übermitteln einer ersten unverbindlichen Preisinformation bzw. eines unverbindlichen Angebots an eine*n Förder-/Auftraggeber*in bzw. potentielle*n Kooperationspartner*in geklärt werden.

Kontaktieren Sie FoS-Projektsupport insbesondere bei Projekten der Auftrags- und der Kooperativen Forschung frühzeitig, um die Rahmenbedingungen und das weitere Prozedere abzuklären. Mail: projektsupport(at)boku.ac.at

Zur Elektronischen Projektmeldung (ePM)

Ablauf des internen Freigabeverfahrens bei

Antrag / Förderung

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Auftrag

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Kooperative Forschung

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Fristen

Der interne Einreichprozess muss spätestens zwei Wochen vor Einreichung / Anbotlegung gestartet werden, indem der*die Projektwerber*in die Projektmeldung weiterleitet.

Bei Ausschreibungen mit spezifischen Anforderungen kann der Termin für die interne Freigabe auch früher angesetzt werden müssen (z.B.: FWF ESPRIT, SFB, ...). Diese abweichenden Fristen sind im FoS-Kalender ersichtlich unter "Offene Calls".

Setzen Sie sich bei strategischen Projekten frühzeitig, spätestens 4 Wochen vor der Einreichung, mit dem FoS-Projektsupport in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu koordinieren. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung durch das Rektorat eine längere Vorlaufzeit benötigt.

Grundlage

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

- sind Angehörige des wissenschaftlichen Personals berechtigt, Forschungsvorhaben gem. §26 UG durchzuführen.

- ist jede*r Departmentleiter*in zum Abschluss von Verträgen gem §27(1) UG berechtigt.

Außerdem ist im Gesetz eine Informations-/Meldepflicht über die Vorhaben gem §§26,27 enthalten.

Weiters fordert der Rechnungshof in seinem Prüfbericht zum "Wissens- und Technologietransfer, Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln an den Technischen Universitäten Graz und Wien" eine zentrale Meldung und Erfassung von Projektanträgen. Die beiden TUs wurden exemplarisch für die österreichischen Unis geprüft.

An der BOKU wird diese zentrale Meldung und Erfassung im Rahmen der elektronischen Projektmeldung (ePM) abgewickelt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu §26 /§27-Projekten, strategischen Projekten und der ePM erhalten Sie nach  LogIn auf der BOKU-Homepage