Per 1. Februar 2018 rückwirkend heranzuziehen

Nach Abschluss des Universitätenkollektivvertrags wurden die FWF-Personalkostensätze für die Antragstellung beschlossen. Diese neuen Sätze sind per 1. Februar 2018 rückwirkend heranzuziehen.
Laufende Dienstverträge werden entsprechend den kollektivvertraglichen Bestimmungen per 1. Februar 2018 automatisch angepasst. Information: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/personalkostensaetze/


06.03.2018