Ende der Programmlaufzeit

Anbei möchten wir Sie darüber informieren, dass die aktuelle Programmlaufzeit beiderInnovationsschecks - 5.000 und 10.000 Euro - am  311217 endet! Bis dahin können noch täglich Anträge im elektronischen Kundenzentrum der FFG (eCall) gestellt werden. Ab 2018 wird der Innovationsscheck dann in optimierter Form weitergeführt. Nähere Informationen dazu werden noch bereitgestellt. Innovationsscheck - 5.000 Euro Der klassische Einstieg für Klein- und Mittelunternehmen! Es können damit Forschungsleistungen von Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro beispielsweise für die Entwicklung eines Prototypen, aber auch für Konzepterstellungen oder Ideenstudien gefördert werden. Es ist auch möglich, einen Folgescheck mit der gleichen Forschungseinrichtung nach  Abschluss des vorherigen Schecks, in einem darauffolgenden Kalenderjahr zu beantragen, wenn dies keine unmittelbare inhaltliche Fortsetzung des Vorgängerschecks darstellt. Wurde beispielsweise 2016 ein Innovationsscheck abgewickelt, so kann gerne noch ein weiterer Scheck für 2017 beantragt werden. Information: http://www.ffg.at/innovationsscheck5000   Innovationsscheck Plus - 10.000 Euro Hiermit können Forschungsleistungen von Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beispielsweise für die Entwicklung eines Prototypen, aber auch für Konzepterstellungen oder Ideenstudien gefördert werden (80 % Förderquote / 20 % Selbstbehalt). Nach Abschluss eines Innovationsschecks 5.000 Euro ist es möglich, einen Innovationsscheck Plus 10.000 Euro mit der gleichen Forschungseinrichtung, in einem darauffolgenden Kalenderjahr durchzuführen. Hierbei kann es sich sowohl um eine inhaltliche Fortführung des vorherigen Schecks, als auch um die Bearbeitung einer neuen Thematik handeln. Die Beantragung eines weiteren Innovationsschecks Plus 10.000 Euro mit der gleichen Forschungseinrichtung ist, in einem darauffolgenden Kalenderjahr (nach Abschluss des vorherigen Schecks), ebenfalls möglich. Wurde beispielsweise 2016 ein Innovationsscheck abgewickelt, so kann gerne noch ein weiterer Scheck für 2017 beantragt werden. Information: http://www.ffg.at/innovationsscheck10000         


27.06.2017