Gültig für alle Anträge in den angeführten Programmkategorien, die ab 010416 im FWF einlangen

Aufgrund aktueller Entwicklungen und Diskussionen im FWF, aber auch anlässlich neuer Regelungen durch die Novellierung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) im Herbst 2015 (gültig ab 01.10.2015), wurden Änderungen der FWF-Förderungsrichtlinien vorgenommen. 
Dies führt in Folge auch zu Änderungen in den Antragsrichtlinien des FWF, welche mit 010416 in Kraft treten. Die wesentlichste Änderung besteht in der Begrenzung der Anzahl an laufenden Förderungen in den Programmen Einzelprojekte (P), Internationale Programme (I), Klinische Forschung (KLIF) und Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste (PEEK).  Änderungen ab 01.04.2016 im Überblick - WissenschaftlerInnen dürfen in den genannten Programmen nur mehr max. zwei laufende Projekte leiten - Gleichzeitig wird in den genannten Programmen die max. Antragssumme mit 400.000 € pro Projekt begrenzt - Im Gegenzug wird die max. Laufzeit in diesen Programmen von 36 auf 48 Monate erhöht - Die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung wird von 24 auf 6 Monate reduziert Diese Schritte sind notwendig, um bei der aktuellen budgetären Situation die Bewilligungsquoten möglichst stabil zu halten. Darüber hinaus spielen auch forschungspolitische Überlegungen eine Rolle. Weniger Forschungsprojekte, die aber finanziell besser ausgestattet sind und eine längere Laufzeit haben, können maßgeblich zur Entlastung aller Beteiligten (AntragstellerInnen, GutachterInnen etc.) beitragen.  Eine weitere Änderung wurde durch die FTFG-Novellierung im Bereich der Finanzierung von projektspezifischen wissenschaftlichen Geräten erforderlich. Hier ist festgehalten, dass der FWF Geräte ab einem Anschaffungswert von 400 Euro inkl. MwSt. (gemäß § 13 Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) effektiv inventarisieren muss. Diese Vorgabe ist aufgrund der großen Menge an Geräten für den FWF nicht ohne weiteres umsetzbar. Der FWF wird daher in einer Übergangsphase für ab Oktober 2015 bis Ende 2016 bewilligte Projekte für Geräte, deren Anschaffungswert zwischen 400 Euro und 24.000 Euro inkl. MwSt. liegt, eine Finanzierung in Form von Benutzungsgebühren oder Mieten aus Projektmitteln erlauben. Ab 010117 können dann wieder die vollen Anschaffungskosten über Projektmittel finanziert werden.  Information: http://www.fwf.ac.at/de/news-presse/news/nachricht/nid/20160316-2176/


21.03.2016