20%-Pauschale                                                                                                              

Overhead-Kosten sind an der BOKU mit 20% pauschaliert und sind in dieser Höhe in jeder Projektkalkulation zu berücksichtigen. Liegt der maximal beantragbare Overhead-Prozentsatz auf Grund der Bestimmungen eines Förderprogramms unter 20%, ist vor der Einreichung - unabhängig von der internen Projektmeldung - eine Freigabe der Vizerektorin für Finanzen einzuholen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie: https://www.boku.ac.at/fileadmin/_/mitteilungsblatt/MB_2009_10/MB03/Endversion.pdf


27.09.2011