Gesellschaft Österreichischer Chemiker

Förderungspreise 2014 Insgesamt werden maximal acht Preise vergeben, wobei für Diplomarbeiten fünf Preise in Höhe von je 1.000 Euro und für Dissertationen drei Preise von je 2.000 Euro vorgesehen sind. Voraussetzungen für die Einreichung sind die Inskription an einer österreichischen Universität in einer Studienrichtung der Chemie (einschließlich Lehramt Chemie) und die Mitgliedschaft bei der Gesellschaft Österreichischer Chemiker. Es muss sichergestellt sein, dass eingereichte Diplomarbeiten und Dissertationen nicht gesperrt sind. Gesperrte Arbeiten werden nicht prämiert. Eingereicht werden können nur Arbeiten, die mit der Bewertung "Sehr gut" beurteilt wurden. Es werden nur Arbeiten prämiert, die zwischen dem 1. April 2013 und dem 31. März 2014 approbiert worden sind. Einreichfrist: 010514 Anton-Paar-Wissenschaftspreis 2014
Preis für NachwuchswissenschaftlerInnen der Chemie bzw. Technischen Chemie in der Höhe von 2.000 Euro Prämiert wird eine bereits veröffentlichte oder zum Druck angenommene wissenschaftliche Publikation. Bewerben können sich WissenschaftlerInnen, die Mitglieder der GÖCH sind, deren Promotion nicht früher als im Sommersemester 2007 erfolgte und die an der eingereichten Publikation maßgeblich mitgewirkt haben. Die Publikation darf nicht Teil der Dissertation des Bewerbers/der Bewerberin sein und noch nicht anderweitig ausgezeichnet worden sein. Die Wiedereinreichung von Arbeiten ist zulässig, wenn die Bewerbungsbedingungen erfüllt sind. Einreichfrist: 010514 Habilitationspreis 2014 Preis für Habilitandinnen und Habilitanden im Bereich der Chemie und chemischer Aufgabenbereiche im interdisziplinären Umfeld in der Höhe von 2.000 Euro für das Jahr 2014 aus. Prämiert wird eine bereits veröffentlichte oder zum Druck angenommene wissenschaftliche Publikation. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Mitglieder der GÖCH sind und sich an einer österreichischen Universität im Stadium der Habilitation befinden und eine Arbeit einreichen, die noch nicht anderweitig ausgezeichnet worden ist. Die Wiedereinreichung von Arbeiten ist zulässig, wenn die Bewerbungsbedingungen erfüllt sind. Einreichfrist: 010514 Information: http://www.goech.at/ehrungen_preise.shtml


01.04.2014