Datengeheimnis

Informationen zur Verpflichtungserklärung

Für BOKU-Mitarbeiter*innen

An der BOKU erfolgt die vertragliche Verpflichtung der BOKU-Mitarbeiter*innen (Personen mit Dienstverhältnis zur BOKU) zur Einhaltung des Datengeheimnisses

  • bei bestehenden Mitarbeiter*innnen im Zuge des BOKU-Trainingspasses (Akzeptieren und Bestätigen der Verpflichtungserklärung);
  • bei neuen Mitarbeiter*innen durch Unterfertigung der Verpflichtungserklärung bei Dienstantritt sowie zusätzlich über den BOKU-Trainingspass (Akzeptieren und Bestätigen der Verpflichtungserklärung).