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Urheberrecht
Für die kompletten rechtlichen Verhältnisse wird auf die Gesetze und die Fachliteratur verwiesen. Hier sollen nur ein paar weit verbeitete Irrtümer geklärt werden:
- Das kostenlose Anbieten von Informationen im World Wide Web bedeutet nicht automatisch den Verzicht des Autors auf das Urheberrecht und die Nutzungsrechte ("Copyright").
- Alle kreativen Werke (Texte, Töne, Bilder und dergleichen) sind weltweit urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie in Büchern, in Rundfunksendungen oder im World Wide Web veröffentlicht wurden. Ein Copyright-Symbol ist dafür nicht notwendig.
- Die Nutzung für den privaten persönlichen Gebrauch (also das Kopieren oder der bloße Download auf den eigenen PC für eigene, nicht kommerzielle Zwecke) ist per Gesetz grundsätzlich erlaubt - außer bei Software und bei Büchern.
- Das Zurverfügungstellen über das Internet (also der Upload auf einen Web-Server oder auch z.B. die Teilnahme an einer Dateien-Tauschbörse) gilt als Verbreitung und Vervielfältigung und ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Autoren und Bearbeiter und der ausübenden Künstler erlaubt. Ohne eine solche Erlaubnis ist es verboten.
- Dieser Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber (Autor, Co-Autoren und Bearbeiter) sowie bis 50 Jahre nach der Aufführung bzw. Aufnahme.
