Software-Lizenzierung
Lizenzbestimmungen
Die Lizenzbestimmungen der Software-Hersteller besagen, dass für jede Installation einer Software eine Lizenz vorhanden sein muss.
Für die Nutzung von Software in Netzwerken oder auf tragbaren und privaten Rechnern sind die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Lizenzbestimmungen strafrechtliche Folgen haben kann!
Wie lizenziere ich meine Software für die Organisationeinheit?
Mit der Applikation Software-Lizenzierung ist vom EDV-Verantwortlichen die für die Organisationseinheit vom ZID übernommene Software einzutragen.
In weiterer Folge wird vom ZID die Bestellung und Verrechnung der gewünschten Software durchgeführt:
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Diese Web-Applikation steht nur EDV-Verantwortlichen der BOKU nach einem Login zur Verfügung.
Für die Bestellung und Verrechnung der Software mit den jeweiligen Software-Firmen ist der ZID zuständig. Den Organisationseinheiten entstehen dabei zur Zeit keine Kosten.
Es wird ersucht Software-Lizenzen, die nicht mehr benötigt werden, dem ZID zu retournieren, da dadurch Kosten für Neuanschaffungen gespart werden.
- Die Rückgabe von Software-Lizenzen erfolgt ebenfalls durch den EDV-Verantwortlichen in besagter Applikation Software-Lizenzierung.
Spezielle Hinweise für einzelne Produkte
- siehe Detail-Infos (MS-Software, SPSS, ...)
