Nicht eingeloggt
Universität für
Bodenkultur Wien

Gregor Mendel Straße 33
A-1180 Wien, Österreich
Tel. (+43 1) 47654- 0
Kontakt

Rechte-Einräumung, Einschränkung der Nutzungsrechte und Sperren

Normale Nutzungsrechte

Die rechtliche Erklärung, dass die Arbeit Ihr eigenes Werk ist, ist Pflicht.

Dass Sie der BOKU die Veröffentlichung der Abstracts und des Volltextes ausdrücklich erlauben, ist auf Grund des Urheberrechtes notwendig. Theoretisch können Sie der BOKU diese Berechtigung verweigern, aber in Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen dringend, diese Zustimmung zu geben (siehe Vorteile) - abgesehen von begründeten Ausnahmen (siehe unten).

Die Veröffentlichung der bibliografischen Daten (AutorIn, Titel, Erscheinungsjahr) ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Ausnahmefall: Sperre der Arbeit

Ausnahmen von der Veröffentlichtung sind in bestimmten Fällen notwendig, z.B. wenn eine Patent-Anmeldung geplant ist und die Erfindung deshalb nicht vorher veröffentlicht werden darf, oder wenn der Inhalt der Arbeit als Buch erscheinen soll und der Verlag ein Exklusivrecht beansprucht, oder wenn die Arbeit ein Firmengeheimnis betrifft und sie sich diesbezüglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

In diesem Fall müssen Sie gemäß UG02 §86,2 einen begründeten und zeitlich befristeten Sperrantrag stellen, der dann von der StudiendekanIn per Bescheid genehmigt und von der Universitätbibliothek in die Abstracts-Daten eingetragen wird. Die von Ihnen erteilten Nutzungsrechte für die Abstracts und den Volltext gelten dann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. nach einem eventuellen Widerruf der Sperre.

Falls Ihre Arbeit solche Geheimnisse enthält, dann achten Sie darauf, dass diese Geheimnisse nicht in den bibiografischen Daten (Titel der Arbeit, Schlagwörter) und auch nicht in den Angaben zur akademischen Feier erscheinen, sondern nur im gesperrten und damit geheim gehaltenen Text der Arbeit (Volltext und Abstracts).

 

Wichtige Hinweise

Die Nutzungsrechte können auch nachträglich erteilt, erweitert, eingeschränkt oder widerrufen werden, und eine Sperre kann auf maximal 5 Jahre verlängert oder vorzeitig widerrufen werden. In diesen Fällen wenden Sie sich an die Universitätsbibliothekt, die dann für den entsprechenden Korrekturen in den Abstracts-Daten sorgt.

Auch wenn Sie die Berechtigung zur Veröffentlichung verweigern oder sperren, sind Sie trotzdem verpflichtet, die bibliografischen Daten und den Text der Abstracts einzugeben und die Arbeiten im Studiendekanat abzugeben, damit sie zumindest für BOKU-interne Zwecke genützt werden können.

Das Urheberrecht an der Masterarbeit, Diplomarbeit oder Dissertation verbleibt auch bei einer Veröffentlichung über das Internet bei der AutorIn.

 

Weitere Details