Spezialfall Dissertation und Betreuer/in
Sie sind einerseits Doktoratstudent/in und Autor/in Ihrer Disseratation.
Sie sind andererseits Mitarbeiter/in an einem Institut und haben daher die Berechtigung, Master- oder Diplomarbeiten von Studierenden zu betreuen.
Die Abstracts-Applikation bietet Ihnen die Möglickeit, beide Funktionen abwechselnd duchzuführen.
Wenn Sie mit Ihren Account Login machen, haben Sie grundsätzlich beide Berechtigungen, die als Student/in (Autor/in) und die als Mitarbeiter/in (Betreuer/in), und Sie können in einem Auswahlmenü links oben auswählen, in welcher der beiden Funktionen Sie arbeiten wollen. Rechts unten wird Ihnen die Funktion angezeigt, unter der Sie derzeit arbeiten.
Wenn Sie als Autor/in den Datensatz Ihrer eigenen Dissertation bearbeiten wollen, müssen Sie im entspechenden Auswahlmenü die Funktion "Student/in" bzw. "Autor/in" auswählen. Dann bekommen Sie die Arbeiten angezeigt, bei denen Sie die Autor/in sind, und haben auch die dem entsprechenden Rechte, welche Datenfelder sie wann editieren dürfen.
Wenn Sie als Betreuer/in die Datensätze der von Ihnen betreuten Master- undDiplomarbeiten bearbeiten wollen bzw. wenn Sie als Vertreter/in einer anderen Mitarbeiter/in Ihres Institutes die von dieser Mitarbeiter/in betreuten Datensätze bearbeiten wollen, müssen Sie im Auswahlmenü die Funktion "Betreuer/in" auswählen. Dann bekommen Sie die von Ihnen und von Ihren Institutskolleg/inn/en betreuten Arbeiten angezeigt, je nachdem, welche der Listen Sie auswählen, und haben die dem entsprechenden Rechte, welche Datenfelder sie wann editieren dürfen.
Anmerkung
Wenn Sie Mitarbeiter/in des Instituts sind, an dem Sie Ihre Dissertation ausführen, bietet Ihnen die Abstracts-Applikation rein technisch auch die Möglichkeit an, als Vertreter/in Ihres Betreuers die Kontrolle und Freigabe Ihrer eigenen Dissertation durchzuführen. Diese technische Möglichkeit dürfen Sie aber nicht verwenden, Sie sind dazu grundsätzlich nicht berechtigt:
- Auch wenn die Abstracts-Applikation dies technisch nicht verhindert, ist es Ihnen dienstrechtlich verboten.
Wie unter Spezialfall Vertretung der Betreuer/in angeführt ist, bietet die Abstracts-Applikation die Möglichkeit der Veretung rein technisch allen Mitarbeiter/innen des Instituts an, aber sie darf von den einzelnen Mitarbeiter/innen nur dann tatsächlich eingesetzt werden, wenn sie dazu von der Betreuer/in oder vom Institutsvorstand ausdrücklich berechtigt und beauftragt wurden.
Falls Ihre Betreuer/in das Anlegen des Datensatzes und die Kontrolle und Freigabe Ihrer Disssertation nicht selbst durchführt, dann wird die Betreuer/in selbstverständlich nicht Sie als die Autor/in der Arbeit, sondern eine andere Mitarbeiter/in des Instituts mit der Vertretung beauftragen. Sie sind daher nicht berechtigt, Ihre eigene Arbeit selbst zu kontrollieren und freizugeben.
Es ist für die wissenschaftliche Qualität der Abstracts-Veröffentlichungen wesentlich, dass auch für Ihre Dissertation das Vier-Augen-Prinzip von Dateneingabe durch die Autor/in einerseits und Datenkontrolle durch die Betreuer/in andererseits eingehalten wird.
