BOKU

Universität für Bodenkultur Wien

Strategie zur Internationalisierung der Universität für Bodenkultur Wien

3. Fassung, 2006

EINLEITUNG

Aus dem BOKU-Leitbild:
Die BOKU bekennt sich zu internationalem Leistungsvergleich in Forschung und Lehre, zur Zusammenarbeit über nationale und internationale Grenzen hinweg und zur initiativen Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen.

In verschiedenen Publikationen, insbesondere im Weißbuch der Europäischen Kommission "LEHREN und LERNEN", wird auf die qualifikatorischen Meriten der Internationalität und ihrer Elemente immer wieder hingewiesen. Wir müssen davon ausgehen, dass die Kleinheit unseres Landes und unsere geopolitische Situation besondere Gründe sind, grenzüberschreitend aktiver zu werden.

Die klassischen internationalen Mechanismen bezogen sich auf Kommunikation und Zusammenarbeit von Individuen, Arbeitsgruppen und Instituten. Sie behalten ihren Wert, werden aber zunehmend von Kooperationen auf institutioneller Basis und der Bildung von Netzwerken in Forschung, Lehre und Weiterbildung ergänzt bzw. abgelöst. Geistige und physische Mobilität von Studierenden und Universitätslehrenden, Austausch und multilaterale Anerkennung von Studien(teilen) werden immer wichtiger.

Waren es in den letzten Jahren insbesondere die Studierenden- und die Lehrendenmobilität im Rahmen der europäischen Bildungsprogramme, welche einer Institution ein gewisses Maß an Internationalisierung gebracht haben, so muss in Zukunft in verstärktem Maße eine internationale Dimension in die strategische Planung der Universität Eingang finden.

Auch aufgrund der Begrenztheit der finanziellen und Humanressourcen, der geopolitischen Situation der BOKU sowie ihrer fachlichen Ausrichtung ist eine Definition und Fokussierung ihrer Außeninteressen unumgänglich notwendig.

Als eine der ersten österreichischen Universitäten hat die Universität für Bodenkultur 1998 eine Strategie zur Internationalisierung entwickelt. 2001 wurde die tatsächliche Umsetzung durch externe, internationale Experten evaluiert. Die Ergebnisse zeigten, dass manche Zielsetzungen erfolgreich umgesetzt wurden, während andere noch erreicht werden müssen, sodass die ursprüngliche Strategie überarbeitet und neu formuliert werden musste. Auch das neue Universitätsgesetz machte 2002/03 eine Anpassung der Strategie in Hinblick auf quantifizierbare Ziele und Leistungsindikatoren erforderlich. Im Sinne eines kontinuerlichen Evaluierungsprozesses erfolgt nun eine weitere Überarbeitung der Strategie.

LEITSÄTZE ZUR INTERNATIONALISIERUNG DER UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN:

1) Im Interesse einer verstärkten Internationalisierung der Lehre (inkl. Weiterbildung) sollen folgende Maßnahmen bis zum Jahr 2012 verwirklicht werden:

Studierendenmobilität:


Internationalisierung des Lehrangebotes:

Das wichtigste Ziel in den nächsten Jahren kann unter dem Schlagwort "Internationalisation at home" zusammengefasst werden und bedeutet verstärkte Lehrendenmobilität, Anbieten internationaler und interdisziplinärer Studienprogramme und Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines "international classrooms". (Dadurch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nicht alle Studierenden Auslandsstudienaufenthalte absolvieren möchten oder können.)

Steigerung der Zahl der ausländischen Gastlehrenden (= Gastvortragende und GastprofessorInnen) - mittelfristiges Ziel ist auf Bakkalaureatsebene das Abhalten von 3 Wochenstunden in jeder Studienrichtung durch Gastlehrende und auf Magisterebene 6 Wochenstunden in jeder Studienrichtung.

Strukturierter Ausbau des fremdsprachigen Lehrangebotes für jede Studienrichtung; durch Entwicklung von "Spezial-Modulen" zu bestimmten Themenschwerpunkten, aber auch von Intensivprogrammen oder Internationalen Exkursionen ("Travel Courses"). Mittelfristig soll in jedem BOKU-Kompetenzfeld eine Summerschool organisiert werden und in jedem Curriculum sollen thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen in Semester packages (modularisiert) angeboten werden. Langfristig ist es wünschenswert, internationale Aspekte in solche LV verstärkt einfließen zu lassen und die interdisziplinären Möglichkeiten an der BOKU konsequenter zu nutzen.

Entwicklung von fremdsprachigen, internationalen und interdisziplinären Studienprogrammen (z.B. Double-Degree Programme wie z.B. NARMEE, Horticultural Sciences, SIFC). Mittelfristig ist es das Ziel, in jeder Magister-Studienrichtung fremdsprachige Spezialisierungsmöglichkeiten (in Abhängigkeit von den Zielgruppen) mit mehreren Universitäten zu entwickeln. Langfristig sollen diese Spezialisierungsmöglichkeiten nach entsprechender Evaluierung und mit Berücksichtigung der Abschlüsse zu internationalen Magisterstudien mit verpflichtenden Auslandsaufenthalten ausgebaut werden.

Die Verbindlichkeit des Besuchs einer gewissen Zahl von fremdsprachigen Lehrveranstaltungen (sowohl an der BOKU als auch im Rahmen eines Auslandsstudienaufenthaltes möglich) ist in allen Studien einzuführen.

Internationalisierung des Weiterbildungsangebots:

Entwicklung von internationalen Weiterbildungsprogrammen die an den Kompetenzfeldern orientiert sind, wie z.B. Summer Universities; spezifischen Short Courses vor Ort (zB durch das Dev-Forum organisiert), aber auch speziellen Zusatzangeboten für BOKU-Alumni.
Diese sind mit Regelmäßigkeit abzuhalten und international zu vermarkten. Qualitätsstandards für die Weiterbildung sind zu entwickeln und sollen zusammen mit incentives für die Anbieter von Weiterbildungskursen die Basis für die Festlegung einer konkreten Vorgabe für die Zahl der zu entwickelnden Weiterbildungsprogramme sein. Da Lehre in Kontext zur Forschung steht, sollte die lehrbezogene Strategie im internationalen Bereich sich stärker an den Schwerpunktbildungen in der Forschung orientieren.

2) Eine verstärkte Internationalisierung der Forschung steht in engstem Zusammenhang mit einer Steigerung der Qualität der Forschungsleistungen. Diese soll insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt werden:

verstärkte internationale Kooperation und Wissenschafteraustausch:

3) Im Interesse einer verbesserten Nutzung von Synergieeffekten sowohl im Lehr- und Weiterbildungs- als auch im Forschungsbereich soll der Ausbau von INTERNATIONALEN KOOPERATIONS - NETZWERKEN wesentlich verstärkt werden: Netzwerke sollten von der BOKU als Möglichkeit der Zusammenarbeit mit aussereuropäischen Staaten (insbesondere im EZA-Bereich) sowie mit Mittel-Osteuropa-Staaten entwickelt werden. Dabei sind interdisziplinäre Ansätze prioritär ins Auge zu fassen und auch BOKU-intern stärker zu verwirklichen. Das Engagement der BOKU in fachübergreifenden Netzwerken (EUA, AUCEN, ELLS; ICA, IROICA, NATURA…) ist fortzusetzen.

Ein studienrichtungsübergreifendes internationales Alumni-Netzwerk soll geschaffen werden, das in weiterer Folge auch für Fundraising-Zwecke herangezogen werden soll.

Konsequenzen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Leitsätze zur Internationalisierung der BOKU:

Die erfolgreiche Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie erfordert gewisse strukturelle Grundvoraussetzungen. Diese umfassen

Es ist darauf zu achten, dass die Universitätsstruktur dem Internationalisierungsprozess dienlich ist und sich damit positiv auf künftige Leistungsvereinbarungen auswirkt. Wesentlich ist hier die Anerkennung der internationalen administrativen Tätigkeit insbesondere des Mittelbaus, der ja u.a. in Form der SOKRATES-FachkoordinatorInnen wesentlich für die Durchführung von Austauschprogrammen war und ist - dies sollte in der personenbezogenen Evaluierung positiv bewertet werden und auch in die Zielvereinbarungen des Departments einfliessen. Essentiell für die Implementierung der Strategie zur Internationalisierung ist eine Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel. Gerade in Hinblick auf die derzeit bestehenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung von internationalen Gastlehrenden ist sicherzustellen, dass die internationalen Mitteln zur Finanzierung der Aufenthalte von GastwissenschafterInnen, Stipendien für Studierende etc. in ausreichendem Mass zur Verfügung gestellt werden.

Ein entscheidendes Element stellt schließlich die Einbindung aller universitären Einheiten in den Internationalisierungsprozess dar: Wenn sich die Internationalisierung nicht auf äußerliche Aktivitäten wie die Steigerung der Studierendenmobilität beschränken soll, gilt es, ein generelles Umdenken hinsichtlich der universitären Grundeinstellung zu internationalem Erfahrungsaustausch und damit zu einer Qualitätssteigerung im eigenen Wirkungsbereich herbeizuführen. Dazu bedarf es entsprechender Maßnahmen, um dies auch universitätsweit durchzusetzen. Es muss Ziel der Universität sein, sowohl das wissenschaftliche als auch das Verwaltungspersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Fremdsprachenbereich ebenso wie im Bereich der interkulturellen Verständigung zu schulen. Dadurch soll die erforderliche Aufgeschlossenheit gegenüber einem internationalisierten Studien- und Forschungsbetrieb gewährleistet werden.

[Ende des der Beschlußfassung unterliegenden Teils]

 

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Tabelle mit konkreten operativen Zielsetzungen der Strategie zur Internationalisierung

Geographische Schwerpunktsetzung der Strategie zur Internationalisierung

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Erläuterungen:

ad LEHRE und WEITERBILDUNG:
Das ERASMUS-Mobilitätsprogramm hat auch an der BOKU einen entscheidenden Beitrag zur Internationalisierung des Studiums geleistet. Es ist eines unserer Hauptanliegen, noch mehr BOKU-Studierenden aller Studienprogramme die Möglichkeit eines 1- oder 2-semestrigen Auslandsaufenthaltes zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist die Steigerung der Zahl der hereinkommenden Studierenden, da einerseits ihre Präsenz bei den lokalen Universitätsangehörigen zu einer verbesserten Bewusstseinsbildung bezüglich der Situation von Austauschstudierenden führt, andererseits ihre Erfahrungsberichte an die Heimatuniversität künftige Mobilitäten in Richtung BOKU fördern sollten.
Zur Förderung der Incoming-Mobilität ist die verstärkte Nutzung der in ERASMUS (oder CEEPUS) ebenfalls vorgesehenen Lehrendenmobilität empfehlenswert. Um die Studierendenmobilität auch mit Ländern außerhalb Europas in verstärktem Maße realisieren zu können, ist der Ausbau der Joint-Study-Programme unverzichtbar. Da allerdings die Mobilität in Richtung BOKU aus Übersee noch schwieriger zu bewerkstelligen ist, kann die gewünschte Zahl von Abkommen nur erreicht werden, wenn die BOKU gleichzeitig ein repräsentatives Angebot an fremdsprachigen Lehrveranstaltungen anbietet. Dies kann sowohl durch Gastprofessor(inn)en im Wege kurzfristiger (2- bis 4-wöchiger) Aufenthalte als auch durch BOKU-eigene Vortragende gewährleistet werden, sofern diese über entsprechend gute Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

Der in den Studienplänen verbindlich vorgesehene Besuch einer gewissen Anzahl von fremdsprachigen Lehrveranstaltungen soll es den BOKU-Studierenden erleichtern, mit ihrem Studienfach auch in einer Fremdsprache umzugehen und dementsprechend in der Folge in der Lage zu sein, fremdsprachige Publikationen zu verfassen bzw. im fremdsprachigen Ausland beruflich tätig zu werden

Im einzelnen sind folgende Vorgangsweisen vorgesehen:

  1. Einbau eines Fachs "Ausgewählte Kapitel aus . . . " (Selected Topics in . . .) in jedem Wahlfachblock (Modul) - mit einem dem/der jeweils anwesenden Gastprofessor/-in entsprechenden Untertitel
  2. Entwicklung interdisziplinärer MSc-Programme in englischer Sprache über einen Bereich mit besonderer BOKU-Kompetenz
  3. Abhaltung von interdisziplinären bzw. interuniversitären Sommer-Hochschulkursen und problemorientierten Lehrgängen mit internationaler Beteiligung: Diese sollen die Möglichkeit bieten, im Rahmen von Team-Teaching in- und ausländische Studierende und Vortragende mit internationalen Fragestellungen in der Fremdsprache zu konfrontieren.
  4. Verstärkte Bewerbung/ Nutzung der Fachsprache-Kurse, welche sowohl Fachvokabular als auch Kommunikations- und Präsentationstechniken in der Fremdsprache vermitteln.

Es ist Ziel der Universität für Bodenkultur, qualitativ hoch stehende Weiterbildungsangebote, insbesondere auf postgradualer Ebene, in Kooperation mit ausländischen Partnern zu entwickeln. Erforderlich ist dazu, internationale Weiterbildungsnetzwerke aufzubauen und zu pflegen sowie in internationalen Bildungsprojekten mitzuwirken.

ad Konsequenzen der Umsetzung

  1. Internationales Zentrum
    Die effiziente Betreuung der internationalen Beziehungen einer Universität in all ihren Ausprägungen (Studierenden- und Lehrendenaustausch, Kooperationsprojekte in Lehre und Forschung, internationale Öffentlichkeitsarbeit) erfordert das Vorhandensein eines funktionierenden Internationalen Zentrums, welches über eine adäquate personelle, finanzielle und räumliche Infrastruktur verfügen sollte. Insbesondere im Personalbereich muss für ausreichende Beratungskapazität gesorgt sein, da dem Internationalen Zentrum die zentrale Informationsvermittlungsrolle für den internationalen Bereich innerhalb der Universität zukommt. Auch die damit im Zusammenhang stehende Betreuungsfunktion insbesondere für ausländische Studierende darf nicht unterschätzt werden: eine adäquate Betreuung ist vielfach das entscheidende Kriterium für den Erfolg eines Austauschprogrammes. Zur effizienten Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie im Bereich der Weiterbildung gehört der Ausbau der konzeptiven und organisatorischen Beratung im Hinblick auf die Entwicklung internationaler Weiterbildungsprogramme (Unterstützung bei der Projektentwicklung, Antragstellung und Durchführung, vor allem im Rahmen von EU-Förderprogrammen, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit).


  2. . Internationales Gremium
    Sowohl die erfolgreiche Implementierung der strategischen Zielsetzungen im internationalen Bereich als auch die laufende Vorbereitung von strategischen Entscheidungen wie etwa der Abschluss neuer Kooperationsvereinbarungen oder geographische bzw. fachliche Schwerpunktsetzungen, erfordern eine beratende Kommission, welche in enger Zusammenarbeit mit dem Rektorat dem Internationalen Zentrum tätig werden soll. Auch die 2001 erfolgte externe Evaluierung der Internationalisierung hat die Einrichtung eines solchen Gremiums empfohlen. Dieses im Dezember 2001 gegründete Gremium, welches aus Vertretern des Lehrkörpers, des ZIB und der Studierenden besteht, tritt in regelmäßigen Intervallen zusammen und arbeitet entsprechende Vorschläge aus. Zusätzlich werden bei Bedarf weitere BOKU-ExpertInnen eingeladen bzw. Untergruppen gebildet (z.B. für die Einrichtung internationaler Masterstudienprogramme wie mit Lincoln, Neuseeland)

  3. Fortbildung des Universitätspersonals :
    Sofern die Internationalisierungsbemühungen der Universität nicht ein oberflächliches Lippenbekenntnis bleiben sollen, ist es erforderlich, das Universitätspersonal gründlich auf die neuen bzw. verstärkten internationalen Aufgabenstellungen vorzubereiten. Fortbildungskurse insbesondere in Fremdsprachen aber auch in interkulturellem Training müssen in ausreichendem Maße angeboten werden, um auf das immer stärker international ausgerichtete Umfeld auch entsprechend eingehen und reagieren zu können. Die Möglichkeiten des LLL-ERASMUS-Programms für Mobilität von wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Personal sind zu nutzen.

  4. Personalentwicklung:
    Um die geplanten Maßnahmen effizient umsetzen zu können, wird die Universität entsprechende budgetäre Vorkehrungen zu treffen haben, die insbesondere die Bereiche Personalentwicklung und internationale Mobilität betreffen.

  5. Qualitätskontrolle:
    Die Aufnahme einer internationalen Dimension in die strategische Planung der Universität schließt die Notwendigkeit ein, sowohl deren Realisierung als auch die Überprüfung der gegenwärtigen Qualität von Lehre, Weiterbildung und Forschung durch einen erprobten Mechanismus zu gewährleisten. Dementsprechend zieht die Implementierung einer internationalen Strategie unweigerlich die Notwendigkeit einer in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Evaluierung nach sich. Im Sinne des vom Programme on Institutional Management of Higher Education der OECD ausgearbeiteten Evaluierungssystems IQRP (Internationalisation Quality Review Process) sollen universitäre Bildungseinrichtungen bei der Beurteilung und Verbesserung der Qualität ihrer internationalen Ausrichtung dadurch unterstützt werden, dass folgende Aspekte besonders beachtet werden: - die Effizienz der Verwirklichung/Umsetzung der von der Universität festgelegten Internationalisierungspolitik und die dabei angewendete Implementierungsstrategie - die Einbindung der internationalen Dimension in die Grundfunktionen und prioritären Ziele der Universität, um diese zu einem inhärenten Teil des universitären Selbstverständnis werden zu lassen. - die Aufnahme der Internationalisierung als wesentlichen Themenbereich in das allgemeine Qualitätskontrollsystem der Universität, wie es ja auch durch das UG 2002 und die Leistungsvereinbarungen vorgesehen ist. Die BOKU bekennt sich zu diesem Evaluierungsschema und hat im Jahr 2001 eine erste entsprechende Evaluierung durchgeführt.

Die BOKU bekennt sich zu diesem Evaluierungsschema und hat im Jahr 2001 eine erste entsprechende Evaluierung durchgeführt.

 

 

ANHÄNGE:

Inhaltsverzeichnis der Anhänge:

I. Richtlinien für Universitätskooperationsabkommen

a) Übersicht über die verschiedenen Arten von Kooperationsabkommen

1. Memorandum of Understanding
2. Kooperationsvereinbarung auf Fachbereichsebene
3. Gesamtuniversitäre Kooperationen (= Universitätspartnerschaften)

b) Richtlinien für den Abschluss künftiger Kooperationsabkommen

1. Memoranda of Understanding
2. Fachbereichspartnerschaft
3. Gesamtuniversitäre Partnerschaft

II. Konkrete Umsetzung dieser Richtlinien

III. Richtlinien für die Vergabe der universitären Auslandsmittel

IV. Schlussbemerkung zur Strategie zur Internationalisierung der BOKU


I) Richtlinien für Universitätskooperationsabkommen

a) Übersicht über die verschiedenen Arten von Kooperationsabkommen:

1) MEMORANDUM OF UNDERSTANDING: (MoU)
Beschreibung: lose Absichtserklärung der beiden Institutionen, in denen der Wille bekundet wird, in Zukunft zusammenarbeiten zu wollen Als Untergruppe dieser MoUs können Vereinbarungen angesehen werden, die lediglich abgeschlossen wurden, um gemeinsame Forschungsprojekte in einem gewissen Fachbereich durchführen zu können. Auch hier stehen seitens der Universität keinerlei Mittel zur Verfügung. Es soll durch den Vertrag nur signalisiert werden, dass die Universität an der Mitarbeit des betreffenden Instituts am internationalen Forschungsprojekt interessiert ist
Aktivitäten: praktisch keine
(bzw. stark individuell abhängig, kann sich ändern)
Finanzielle Unterstützung seitens der Universität: keine (solange keine konkreten Aktivitäten geplant werden)
Perspektiven für die Zukunft: alle MoUs können jederzeit aktiviert werden, sei es durch Vereinbarung eines regelmäßigen Studierenden- oder Gastvortragenden-Austausches, sei es durch gemeinsame Forschungsprojekte. Dies muss in einem konkreten Arbeitsprogramm, das von den FachkoordinatorInnen der beiden Universitäten unterzeichnet wird, genau definiert werden.

2) KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN AUF FACHBEREICHSEBENE:
Beschreibung: : innerhalb einer bestimmten Fachrichtung gibt es konkrete Kontakte zwischen WissenschaftlerInnen, die zu gemeinsamen Aktivitäten in Lehre oder Forschung ausgebaut werden sollen; durch das Abkommen werden diese Aktivitäten wesentlich erleichtert bzw. gefördert; diese Vereinbarungen werden an der BOKU vom zuständigen Vertreter (von der zuständigen Vertreterin) des Fachbereichs abgeschlossen und vom Rektor gegengezeichnet
Aktivitäten: KoordinatorInnen erstellen auf beiden Seiten ein jährliches Arbeitsprogramm, das konkrete Maßnahmen vorsieht. Diese KoordinatorInnen sind auch für die Abwicklung - in Kooperation mit dem ZIB - zuständig, es gibt Berichtspflicht
Leistungen der Universität: finanzielle Zuschüsse für Kontaktbesuche u.ä.
Perspektiven für die Zukunft: diese Art von Abkommen sollte sowohl im Hinblick auf die Intensivierung von Vortragendenaustausch als auch auf die Mitarbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten verstärkt und (falls möglich) zu gesamtuniversitären Kooperationen ausgebaut werden, wobei interdisziplinäre Ansätze zu berücksichtigen sind. Zumindest innerhalb des Fachgebiets sind verschiedene Bereiche zu involvieren, bevor es zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt. Interdisziplinäre, vernetzte Projektplanungen können dann seitens der Universität prioritär behandelt werden.

3) GESAMTUNIVERSITÄRE KOOPERATIONEN:
Beschreibung: zumindest in 2 Studienprogrammen gibt es (idealerweise auch Departmentübergreifend) Kontakte mit der Partneruniversität. Ziel der Zusammenarbeit soll entweder ein organisierter Studierenden- bzw. WissenschafterInnenaustausch oder die gemeinsame Entwicklung von Lehr- oder Weiterbildungsprogrammen sein.
In den meisten Fällen wird es sich um Kooperationen mit Institutionen außerhalb Europas handeln. Es gibt eine(n) Hauptkoordinator(in) sowie ggf. eine(n) Koordinator(in) für jede involvierte Studienrichtung; es wird jährlich ein Arbeitsplan erstellt, und am Ende des Jahres besteht Berichtspflicht

Leistungen der Universität: ein gewisser Prozentsatz der Partnerschaftsmittel steht für Kooperationsaktivitäten zur Verfügung

Vorteile: Energien werden in gewissen Bereichen gebündelt, regelmäßige gemeinsame Projekte führen zu starkem Vernetzungsgrad, der wirkliche Synergien mit sich bringt; Joint-Study Programme ermöglichen es Studierenden, auch außerhalb von Europa problemlos Studienaufenthalte zu absolvieren
Perspektiven für die Zukunft:diese Art von Abkommen lässt sich vornehmlich im Bereich der Lehre und Weiterbildung ausbauen; im Zusammenhang mit dem Aufbau von weiteren Joint-Study-Programmen sollte es auch sukzessive zur Entwicklung von gemeinsamen Lehrplanteilen/ Modulen kommen, um letztendlich Studierenden tatsächlich ein Studium zu ermöglichen, das aus in- und ausländischen Teilen zusammengesetzt ist und zu einem doppelten Abschluss führt, wie z.B. das Masterprogramm mit der Lincoln Universität Neuseeland.

b) Richtlinien für den Abschluss künftiger Kooperationsabkommen:
Universitätskooperationsabkommen zwischen der BOKU und ausländischen Universitäten können abgeschlossen werden, wenn folgende Kriterien gegeben sind:

1) Memoranda of Understanding:

Grundsätzlich sollte der Abschluß von neuen MoU äußerst restriktiv gehandhabt werden !

2) Fachbereichspartnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1) sind zu beachten:

3) Gesamtuniversitäre Partnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1 + 2) sind zu beachten:

II. Konkrete Umsetzung dieser Richtlinien:
Im Regelfall melden entweder BOKU-WissenschaftlerInnen oder ausländische Institutionen konkrete Vertragswünsche ans ZIB. Das ZIB prüft dann

Bei Erfüllen aller Kriterien (bzw. in den Fällen in denen ein bereits bestehendes Kooperationsabkommen aufgrund einer zeitlichen Befristung zur Verlängerung ansteht)

Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen legt das ZIB den Vertrag dem Rektor vor und leitet die Originale zur Unterschrift an die Partneruniversität weiter.

In der darauffolgenden Sitzung des Internationalen Gremiums werden die Mitglieder des IG über abgeschlossene neue Verträge informiert. Weiters werden die Partnerschaftsabkommen auf der ZIB-Website aufgelistet und über ähnliche Medien (e-Newsletter, .ev. BOKU-Insight sowie allfällige relevante Publikationen zB des ÖAD) bekanntgemacht.

Alle bestehenden Universitätskooperationsabkommen werden jährlich evaluiert in Hinblick auf

Bei Nicht-Einhaltung des Arbeitsprogramms werden die zuständigen BOKU-FachkoordinatorInnen kontaktiert und der Grund für die Abweichungen eruiert. Im Falle einer kontinuierlichen Nicht-Einhaltung des Arbeitsprogramms ist die Kündigung des Kooperationsabkommens denkbar. Rechtzeitig vor Ende der Laufzeit werden bei gut funktionierenden Partnerschaften die notwendigen Maßnahmen zur Verlängerung des Vertrages gesetzt.

In einigen Ausnahmefällen äußern Studierende der BOKU oder von ausländischen Institutionen den Wunsch nach Partnerschaftsabkommen. In diesen Situationen wird dann genauestens geprüft, ob bereits Kontakte zu dieser Hochschuleinrichtung bestehen und ob sich BOKU-Angehörige als FachkoordinatorInnen zur Verfügung stellen. Das weitere Prozedere erfolgt dann wie oben beschrieben.

III) RICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE DER UNIVERSITÄREN AUSLANDSMITTEL

Einleitung:
Die zur Zeit vom Zentrum für internationale Beziehungen verwalteten "Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der österreichischen Universitäten" ("Internationale Mittel") umfassen folgende Töpfe:

  1. Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten
  2. Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Lehr-und Weiterbildungs- bzw. Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit universitären Partnerschaftsabkommen
  3. Stipendien für Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen von universitären Austausch-programmen (Joint-Study Programme)
  4. Stipendien zur Durchführung von kurzfristigen wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland sowie zum Besuch von fachspezifischen Kursen im Ausland

Während die Ansätze 3) und 4) ausschließlich für ordentliche Studierende und Graduierte mit EU- bzw. EWR- Staatsbürgerschaft, die an der Universität für Bodenkultur zugelassen sind, verwendet werden (Diplomanden und Dissertanten) [4) darüberhinaus auch für Universitätsangehörige im Habilitationsstadium], stehen die Töpfe 1) und 2) UniversitätslehrerInnen (mit Dienstverhältnis zur Universität) zur Verfügung und werden nach folgenden Kriterien vergeben:

Ad 1) Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten:

Ad 2) Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Partnerschaftsabkommen:

Hinsichtlich der Höhe der Förderung gelten folgende Richtsätze:

Insbesondere soll auf 3 Regelungen hingewiesen werden, die für die Vergabe dieser Förderungen entscheidend sind:

Abwicklung:
Die Antragstellung erfolgt über das ZIB und wird zur Begutachtung und Entscheidung dem Rektor übermittelt. Bei positiver Begutachtung wird dem Internationalen Gremium in der nächstfolgenden Sitzung eine Liste aller bewilligten Aktivitäten vorgelegt.

Nach Durchführung der betreffenden Auslandsaktivität ist dem ZIB ein Bericht vorzulegen. Um größtmögliche Effizienz bei der Vergabe der Internationalen Mittel zu gewährleisten, soll vom ZIB einmal pro Jahr ein Follow-up sämtlicher im Jahr zuvor durch universitäre Mittel geförderten Auslandsaktivitäten von BOKU-WissenschafterInnen durchgeführt werden. Das Resultat dieser Erhebung soll als Grundlage für die weitere Vergabepraxis dienen.

IV) SCHLUSSBEMERKUNG ZUR STRATEGIE ZUR INTERNATIONALISIERUNG DER BOKU

Die bisher erläuterten Möglichkeiten machen deutlich, dass eine "Internationalisierungsstrategie" nicht (nur) eine externe oder abgehobene Angelegenheit ist, sondern gesamt-universitär aufgegriffen werden muss, will/soll sie auch nach außen das BOKU-Image verbessern helfen. Das Schlagwort "Internationalisation at Home" verdeutlicht diesen Aspekt der gesamtuniversitären Dimension: durch Einladung von GastprofessorInnen, Abhaltung von internationalen Lehrveranstaltungen (Intensivprogrammen, Videokonferenz-Seminaren, Lehrveranstaltungen mit Beteiligung von Gaststudierenden), aber auch durch Kontakte mit ausländischen Lehrenden und Studierenden im Verwaltungsbereich entsteht eine internationale Atmosphäre, die sowohl BOKU-intern als auch nach außen wirkt und den Ruf der BOKU als "internationale Vorreiterinstitution" festigt.

Last Update: März 2009, Internationales Gremium / ZIB ZIB