Universität für Bodenkultur Wien
3. Fassung, 2006
EINLEITUNG
Aus dem BOKU-Leitbild:
Die BOKU bekennt sich zu internationalem Leistungsvergleich in Forschung
und Lehre, zur Zusammenarbeit über nationale und internationale
Grenzen hinweg und zur initiativen Aufgeschlossenheit gegenüber neuen
Entwicklungen.
In verschiedenen Publikationen, insbesondere im Weißbuch der Europäischen Kommission "LEHREN und LERNEN", wird auf die qualifikatorischen Meriten der Internationalität und ihrer Elemente immer wieder hingewiesen. Wir müssen davon ausgehen, dass die Kleinheit unseres Landes und unsere geopolitische Situation besondere Gründe sind, grenzüberschreitend aktiver zu werden.
Die klassischen internationalen Mechanismen bezogen sich auf Kommunikation und Zusammenarbeit von Individuen, Arbeitsgruppen und Instituten. Sie behalten ihren Wert, werden aber zunehmend von Kooperationen auf institutioneller Basis und der Bildung von Netzwerken in Forschung, Lehre und Weiterbildung ergänzt bzw. abgelöst. Geistige und physische Mobilität von Studierenden und Universitätslehrenden, Austausch und multilaterale Anerkennung von Studien(teilen) werden immer wichtiger.
Waren es in den letzten Jahren insbesondere die Studierenden- und die Lehrendenmobilität im Rahmen der europäischen Bildungsprogramme, welche einer Institution ein gewisses Maß an Internationalisierung gebracht haben, so muss in Zukunft in verstärktem Maße eine internationale Dimension in die strategische Planung der Universität Eingang finden.
Auch aufgrund der Begrenztheit der finanziellen und Humanressourcen, der geopolitischen Situation der BOKU sowie ihrer fachlichen Ausrichtung ist eine Definition und Fokussierung ihrer Außeninteressen unumgänglich notwendig.
Als eine der ersten österreichischen Universitäten hat die Universität für Bodenkultur 1998 eine Strategie zur Internationalisierung entwickelt. 2001 wurde die tatsächliche Umsetzung durch externe, internationale Experten evaluiert. Die Ergebnisse zeigten, dass manche Zielsetzungen erfolgreich umgesetzt wurden, während andere noch erreicht werden müssen, sodass die ursprüngliche Strategie überarbeitet und neu formuliert werden musste. Auch das neue Universitätsgesetz machte 2002/03 eine Anpassung der Strategie in Hinblick auf quantifizierbare Ziele und Leistungsindikatoren erforderlich. Im Sinne eines kontinuerlichen Evaluierungsprozesses erfolgt nun eine weitere Überarbeitung der Strategie.
LEITSÄTZE ZUR INTERNATIONALISIERUNG DER UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN:
| 1) | Im Interesse einer verstärkten Internationalisierung der Lehre (inkl. Weiterbildung) sollen folgende Maßnahmen bis zum Jahr 2012 verwirklicht werden: |
Studierendenmobilität:
Internationalisierung des Lehrangebotes:
Das wichtigste Ziel in den nächsten Jahren kann unter dem Schlagwort "Internationalisation at home" zusammengefasst werden und bedeutet verstärkte Lehrendenmobilität, Anbieten internationaler und interdisziplinärer Studienprogramme und Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines "international classrooms". (Dadurch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nicht alle Studierenden Auslandsstudienaufenthalte absolvieren möchten oder können.)
Steigerung der Zahl der ausländischen Gastlehrenden (= Gastvortragende und GastprofessorInnen) - mittelfristiges Ziel ist auf Bakkalaureatsebene das Abhalten von 3 Wochenstunden in jeder Studienrichtung durch Gastlehrende und auf Magisterebene 6 Wochenstunden in jeder Studienrichtung.
Strukturierter Ausbau des fremdsprachigen Lehrangebotes für jede Studienrichtung; durch Entwicklung von "Spezial-Modulen" zu bestimmten Themenschwerpunkten, aber auch von Intensivprogrammen oder Internationalen Exkursionen ("Travel Courses"). Mittelfristig soll in jedem BOKU-Kompetenzfeld eine Summerschool organisiert werden und in jedem Curriculum sollen thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen in Semester packages (modularisiert) angeboten werden. Langfristig ist es wünschenswert, internationale Aspekte in solche LV verstärkt einfließen zu lassen und die interdisziplinären Möglichkeiten an der BOKU konsequenter zu nutzen.
Entwicklung von fremdsprachigen, internationalen und interdisziplinären Studienprogrammen (z.B. Double-Degree Programme wie z.B. NARMEE, Horticultural Sciences, SIFC). Mittelfristig ist es das Ziel, in jeder Magister-Studienrichtung fremdsprachige Spezialisierungsmöglichkeiten (in Abhängigkeit von den Zielgruppen) mit mehreren Universitäten zu entwickeln. Langfristig sollen diese Spezialisierungsmöglichkeiten nach entsprechender Evaluierung und mit Berücksichtigung der Abschlüsse zu internationalen Magisterstudien mit verpflichtenden Auslandsaufenthalten ausgebaut werden.
Die Verbindlichkeit des Besuchs einer gewissen Zahl von fremdsprachigen Lehrveranstaltungen (sowohl an der BOKU als auch im Rahmen eines Auslandsstudienaufenthaltes möglich) ist in allen Studien einzuführen.
Internationalisierung des
Weiterbildungsangebots:
Entwicklung von internationalen
Weiterbildungsprogrammen die an den Kompetenzfeldern orientiert sind, wie
z.B. Summer Universities; spezifischen Short Courses vor Ort (zB durch das
Dev-Forum organisiert), aber auch speziellen Zusatzangeboten für
BOKU-Alumni.
Diese sind mit Regelmäßigkeit abzuhalten und international zu
vermarkten. Qualitätsstandards für die Weiterbildung sind zu
entwickeln und sollen zusammen mit incentives für die Anbieter von
Weiterbildungskursen die Basis für die Festlegung einer konkreten
Vorgabe für die Zahl der zu entwickelnden Weiterbildungsprogramme
sein. Da Lehre in Kontext zur Forschung steht, sollte die lehrbezogene
Strategie im internationalen Bereich sich stärker an den
Schwerpunktbildungen in der Forschung orientieren.
| 2) | Eine verstärkte Internationalisierung der Forschung steht in engstem Zusammenhang mit einer Steigerung der Qualität der Forschungsleistungen. Diese soll insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt werden: |
verstärkte internationale Kooperation und Wissenschafteraustausch:
| 3) | Im Interesse einer verbesserten Nutzung von Synergieeffekten sowohl im Lehr- und Weiterbildungs- als auch im Forschungsbereich soll der Ausbau von INTERNATIONALEN KOOPERATIONS - NETZWERKEN wesentlich verstärkt werden: Netzwerke sollten von der BOKU als Möglichkeit der Zusammenarbeit mit aussereuropäischen Staaten (insbesondere im EZA-Bereich) sowie mit Mittel-Osteuropa-Staaten entwickelt werden. Dabei sind interdisziplinäre Ansätze prioritär ins Auge zu fassen und auch BOKU-intern stärker zu verwirklichen. Das Engagement der BOKU in fachübergreifenden Netzwerken (EUA, AUCEN, ELLS; ICA, IROICA, NATURA ) ist fortzusetzen. |
Ein studienrichtungsübergreifendes internationales Alumni-Netzwerk soll geschaffen werden, das in weiterer Folge auch für Fundraising-Zwecke herangezogen werden soll.
Konsequenzen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Leitsätze zur Internationalisierung der BOKU:
Die erfolgreiche Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie erfordert gewisse strukturelle Grundvoraussetzungen. Diese umfassen
Es ist darauf zu achten, dass die Universitätsstruktur dem Internationalisierungsprozess dienlich ist und sich damit positiv auf künftige Leistungsvereinbarungen auswirkt. Wesentlich ist hier die Anerkennung der internationalen administrativen Tätigkeit insbesondere des Mittelbaus, der ja u.a. in Form der SOKRATES-FachkoordinatorInnen wesentlich für die Durchführung von Austauschprogrammen war und ist - dies sollte in der personenbezogenen Evaluierung positiv bewertet werden und auch in die Zielvereinbarungen des Departments einfliessen. Essentiell für die Implementierung der Strategie zur Internationalisierung ist eine Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel. Gerade in Hinblick auf die derzeit bestehenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung von internationalen Gastlehrenden ist sicherzustellen, dass die internationalen Mitteln zur Finanzierung der Aufenthalte von GastwissenschafterInnen, Stipendien für Studierende etc. in ausreichendem Mass zur Verfügung gestellt werden.
Ein entscheidendes Element stellt schließlich die Einbindung aller universitären Einheiten in den Internationalisierungsprozess dar: Wenn sich die Internationalisierung nicht auf äußerliche Aktivitäten wie die Steigerung der Studierendenmobilität beschränken soll, gilt es, ein generelles Umdenken hinsichtlich der universitären Grundeinstellung zu internationalem Erfahrungsaustausch und damit zu einer Qualitätssteigerung im eigenen Wirkungsbereich herbeizuführen. Dazu bedarf es entsprechender Maßnahmen, um dies auch universitätsweit durchzusetzen. Es muss Ziel der Universität sein, sowohl das wissenschaftliche als auch das Verwaltungspersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Fremdsprachenbereich ebenso wie im Bereich der interkulturellen Verständigung zu schulen. Dadurch soll die erforderliche Aufgeschlossenheit gegenüber einem internationalisierten Studien- und Forschungsbetrieb gewährleistet werden.
[Ende des der Beschlußfassung unterliegenden Teils]
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Tabelle mit konkreten operativen Zielsetzungen der Strategie zur Internationalisierung
Geographische Schwerpunktsetzung der Strategie zur Internationalisierung
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Erläuterungen:
ad LEHRE und WEITERBILDUNG:
Das ERASMUS-Mobilitätsprogramm hat auch an der BOKU einen
entscheidenden Beitrag zur Internationalisierung des Studiums geleistet.
Es ist eines unserer Hauptanliegen, noch mehr BOKU-Studierenden aller
Studienprogramme die Möglichkeit eines 1- oder 2-semestrigen
Auslandsaufenthaltes zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist die
Steigerung der Zahl der hereinkommenden Studierenden, da einerseits ihre
Präsenz bei den lokalen Universitätsangehörigen zu einer
verbesserten Bewusstseinsbildung bezüglich der Situation von
Austauschstudierenden führt, andererseits ihre Erfahrungsberichte an
die Heimatuniversität künftige Mobilitäten in Richtung BOKU
fördern sollten.
Zur Förderung der Incoming-Mobilität ist die verstärkte
Nutzung der in ERASMUS (oder CEEPUS) ebenfalls vorgesehenen
Lehrendenmobilität empfehlenswert. Um die Studierendenmobilität
auch mit Ländern außerhalb Europas in verstärktem Maße
realisieren zu können, ist der Ausbau der Joint-Study-Programme
unverzichtbar. Da allerdings die Mobilität in Richtung BOKU aus Übersee
noch schwieriger zu bewerkstelligen ist, kann die gewünschte Zahl von
Abkommen nur erreicht werden, wenn die BOKU gleichzeitig ein repräsentatives
Angebot an fremdsprachigen Lehrveranstaltungen anbietet. Dies kann sowohl
durch Gastprofessor(inn)en im Wege kurzfristiger (2- bis 4-wöchiger)
Aufenthalte als auch durch BOKU-eigene Vortragende gewährleistet
werden, sofern diese über entsprechend gute Fremdsprachenkenntnisse
verfügen.
Der in den Studienplänen verbindlich vorgesehene Besuch einer gewissen Anzahl von fremdsprachigen Lehrveranstaltungen soll es den BOKU-Studierenden erleichtern, mit ihrem Studienfach auch in einer Fremdsprache umzugehen und dementsprechend in der Folge in der Lage zu sein, fremdsprachige Publikationen zu verfassen bzw. im fremdsprachigen Ausland beruflich tätig zu werden
Im einzelnen sind folgende Vorgangsweisen vorgesehen:
Es ist Ziel der Universität für Bodenkultur, qualitativ hoch stehende Weiterbildungsangebote, insbesondere auf postgradualer Ebene, in Kooperation mit ausländischen Partnern zu entwickeln. Erforderlich ist dazu, internationale Weiterbildungsnetzwerke aufzubauen und zu pflegen sowie in internationalen Bildungsprojekten mitzuwirken.
ad Konsequenzen der Umsetzung
Die BOKU bekennt sich zu diesem Evaluierungsschema und hat im Jahr 2001 eine erste entsprechende Evaluierung durchgeführt.
ANHÄNGE:
Inhaltsverzeichnis der Anhänge:
I. Richtlinien für Universitätskooperationsabkommen
a) Übersicht über die verschiedenen Arten von Kooperationsabkommen
b) Richtlinien für den Abschluss künftiger Kooperationsabkommen
II. Konkrete Umsetzung dieser Richtlinien
III. Richtlinien
für die Vergabe der universitären Auslandsmittel
IV. Schlussbemerkung zur Strategie zur Internationalisierung der BOKU
I) Richtlinien für Universitätskooperationsabkommen
a) Übersicht über die verschiedenen Arten von Kooperationsabkommen:
1) MEMORANDUM OF UNDERSTANDING:
(MoU)
Beschreibung: lose Absichtserklärung der beiden
Institutionen, in denen der Wille bekundet wird, in Zukunft
zusammenarbeiten zu wollen Als Untergruppe dieser MoUs können
Vereinbarungen angesehen werden, die lediglich abgeschlossen wurden, um
gemeinsame Forschungsprojekte in einem gewissen Fachbereich durchführen
zu können. Auch hier stehen seitens der Universität keinerlei
Mittel zur Verfügung. Es soll durch den Vertrag nur signalisiert
werden, dass die Universität an der Mitarbeit des betreffenden
Instituts am internationalen Forschungsprojekt interessiert ist
Aktivitäten: praktisch keine
(bzw. stark individuell abhängig, kann sich ändern)
Finanzielle Unterstützung seitens der Universität: keine
(solange keine konkreten Aktivitäten geplant werden)
Perspektiven für die Zukunft: alle MoUs können jederzeit
aktiviert werden, sei es durch Vereinbarung eines regelmäßigen
Studierenden- oder Gastvortragenden-Austausches, sei es durch gemeinsame
Forschungsprojekte. Dies muss in einem konkreten Arbeitsprogramm, das von
den FachkoordinatorInnen der beiden Universitäten unterzeichnet wird,
genau definiert werden.
2) KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN AUF
FACHBEREICHSEBENE:
Beschreibung: : innerhalb einer bestimmten Fachrichtung gibt es
konkrete Kontakte zwischen WissenschaftlerInnen, die zu gemeinsamen
Aktivitäten in Lehre oder Forschung ausgebaut werden sollen; durch
das Abkommen werden diese Aktivitäten wesentlich erleichtert bzw. gefördert;
diese Vereinbarungen werden an der BOKU vom zuständigen Vertreter
(von der zuständigen Vertreterin) des Fachbereichs abgeschlossen und
vom Rektor gegengezeichnet
Aktivitäten: KoordinatorInnen erstellen auf beiden Seiten ein
jährliches Arbeitsprogramm, das konkrete Maßnahmen vorsieht.
Diese KoordinatorInnen sind auch für die Abwicklung - in Kooperation
mit dem ZIB - zuständig, es gibt Berichtspflicht
Leistungen der Universität: finanzielle Zuschüsse für
Kontaktbesuche u.ä.
Perspektiven für die Zukunft: diese Art von Abkommen sollte
sowohl im Hinblick auf die Intensivierung von Vortragendenaustausch als
auch auf die Mitarbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten verstärkt
und (falls möglich) zu gesamtuniversitären Kooperationen
ausgebaut werden, wobei interdisziplinäre Ansätze zu berücksichtigen
sind. Zumindest innerhalb des Fachgebiets sind verschiedene Bereiche zu
involvieren, bevor es zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt.
Interdisziplinäre, vernetzte Projektplanungen können dann
seitens der Universität prioritär behandelt werden.
3) GESAMTUNIVERSITÄRE
KOOPERATIONEN:
Beschreibung: zumindest in 2 Studienprogrammen gibt es
(idealerweise auch Departmentübergreifend) Kontakte mit der
Partneruniversität. Ziel der Zusammenarbeit soll entweder ein
organisierter Studierenden- bzw. WissenschafterInnenaustausch oder die
gemeinsame Entwicklung von Lehr- oder Weiterbildungsprogrammen sein.
In den meisten Fällen wird es sich um Kooperationen mit Institutionen
außerhalb Europas handeln. Es gibt eine(n) Hauptkoordinator(in)
sowie ggf. eine(n) Koordinator(in) für jede involvierte
Studienrichtung; es wird jährlich ein Arbeitsplan erstellt, und am
Ende des Jahres besteht Berichtspflicht
Leistungen der Universität: ein gewisser Prozentsatz der Partnerschaftsmittel steht für Kooperationsaktivitäten zur Verfügung
Vorteile: Energien werden in gewissen Bereichen gebündelt,
regelmäßige gemeinsame Projekte führen zu starkem
Vernetzungsgrad, der wirkliche Synergien mit sich bringt; Joint-Study
Programme ermöglichen es Studierenden, auch außerhalb von
Europa problemlos Studienaufenthalte zu absolvieren
Perspektiven für die Zukunft:diese Art von Abkommen lässt
sich vornehmlich im Bereich der Lehre und Weiterbildung ausbauen; im
Zusammenhang mit dem Aufbau von weiteren Joint-Study-Programmen sollte es
auch sukzessive zur Entwicklung von gemeinsamen Lehrplanteilen/ Modulen
kommen, um letztendlich Studierenden tatsächlich ein Studium zu ermöglichen,
das aus in- und ausländischen Teilen zusammengesetzt ist und zu einem
doppelten Abschluss führt, wie z.B. das Masterprogramm mit der
Lincoln Universität Neuseeland.
b) Richtlinien für den
Abschluss künftiger Kooperationsabkommen:
Universitätskooperationsabkommen zwischen der BOKU und ausländischen
Universitäten können abgeschlossen werden, wenn folgende
Kriterien gegeben sind:
1) Memoranda of Understanding:
Grundsätzlich sollte der Abschluß von neuen MoU äußerst restriktiv gehandhabt werden !
2) Fachbereichspartnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1) sind zu beachten:
3) Gesamtuniversitäre
Partnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1 + 2) sind zu beachten:
II. Konkrete Umsetzung dieser
Richtlinien:
Im Regelfall melden entweder BOKU-WissenschaftlerInnen oder ausländische
Institutionen konkrete Vertragswünsche ans ZIB. Das ZIB prüft
dann
Bei Erfüllen aller Kriterien (bzw. in den Fällen in denen ein bereits bestehendes Kooperationsabkommen aufgrund einer zeitlichen Befristung zur Verlängerung ansteht)
Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen legt das ZIB den Vertrag dem Rektor vor und leitet die Originale zur Unterschrift an die Partneruniversität weiter.
In der darauffolgenden Sitzung des Internationalen Gremiums werden die Mitglieder des IG über abgeschlossene neue Verträge informiert. Weiters werden die Partnerschaftsabkommen auf der ZIB-Website aufgelistet und über ähnliche Medien (e-Newsletter, .ev. BOKU-Insight sowie allfällige relevante Publikationen zB des ÖAD) bekanntgemacht.
Alle bestehenden Universitätskooperationsabkommen werden jährlich evaluiert in Hinblick auf
Bei Nicht-Einhaltung des Arbeitsprogramms werden die zuständigen BOKU-FachkoordinatorInnen kontaktiert und der Grund für die Abweichungen eruiert. Im Falle einer kontinuierlichen Nicht-Einhaltung des Arbeitsprogramms ist die Kündigung des Kooperationsabkommens denkbar. Rechtzeitig vor Ende der Laufzeit werden bei gut funktionierenden Partnerschaften die notwendigen Maßnahmen zur Verlängerung des Vertrages gesetzt.
In einigen Ausnahmefällen äußern Studierende der BOKU oder von ausländischen Institutionen den Wunsch nach Partnerschaftsabkommen. In diesen Situationen wird dann genauestens geprüft, ob bereits Kontakte zu dieser Hochschuleinrichtung bestehen und ob sich BOKU-Angehörige als FachkoordinatorInnen zur Verfügung stellen. Das weitere Prozedere erfolgt dann wie oben beschrieben.
III) RICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE DER UNIVERSITÄREN AUSLANDSMITTEL
Einleitung:
Die zur Zeit vom Zentrum für internationale Beziehungen verwalteten "Mittel
zur Förderung der Auslandsbeziehungen der österreichischen
Universitäten" ("Internationale Mittel") umfassen
folgende Töpfe:
Während die Ansätze 3) und 4) ausschließlich für ordentliche Studierende und Graduierte mit EU- bzw. EWR- Staatsbürgerschaft, die an der Universität für Bodenkultur zugelassen sind, verwendet werden (Diplomanden und Dissertanten) [4) darüberhinaus auch für Universitätsangehörige im Habilitationsstadium], stehen die Töpfe 1) und 2) UniversitätslehrerInnen (mit Dienstverhältnis zur Universität) zur Verfügung und werden nach folgenden Kriterien vergeben:
Ad 1) Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten:
Ad 2) Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Partnerschaftsabkommen:
Hinsichtlich der Höhe der Förderung gelten folgende Richtsätze:
| für Aufenthalte in Europa: | 900 Euro |
| für Aufenthalte außerhalb Europas: | 1.500 Euro |
| bis zu 1 Woche | von 70 Euro (Tagessatz) |
| bis zu 1 Monat | max. 1.500 Euro |
| für mehrmonatige Aufenthalte | max. 2.000 Euro |
Insbesondere soll auf 3 Regelungen hingewiesen werden, die für die Vergabe dieser Förderungen entscheidend sind:
Abwicklung:
Die Antragstellung erfolgt über das ZIB und wird zur Begutachtung
und Entscheidung dem Rektor übermittelt. Bei positiver Begutachtung
wird dem Internationalen Gremium in der nächstfolgenden Sitzung eine
Liste aller bewilligten Aktivitäten vorgelegt.
Nach Durchführung der betreffenden Auslandsaktivität ist dem ZIB ein Bericht vorzulegen. Um größtmögliche Effizienz bei der Vergabe der Internationalen Mittel zu gewährleisten, soll vom ZIB einmal pro Jahr ein Follow-up sämtlicher im Jahr zuvor durch universitäre Mittel geförderten Auslandsaktivitäten von BOKU-WissenschafterInnen durchgeführt werden. Das Resultat dieser Erhebung soll als Grundlage für die weitere Vergabepraxis dienen.
IV) SCHLUSSBEMERKUNG ZUR STRATEGIE ZUR INTERNATIONALISIERUNG DER BOKU
Die bisher erläuterten Möglichkeiten machen deutlich, dass eine "Internationalisierungsstrategie" nicht (nur) eine externe oder abgehobene Angelegenheit ist, sondern gesamt-universitär aufgegriffen werden muss, will/soll sie auch nach außen das BOKU-Image verbessern helfen. Das Schlagwort "Internationalisation at Home" verdeutlicht diesen Aspekt der gesamtuniversitären Dimension: durch Einladung von GastprofessorInnen, Abhaltung von internationalen Lehrveranstaltungen (Intensivprogrammen, Videokonferenz-Seminaren, Lehrveranstaltungen mit Beteiligung von Gaststudierenden), aber auch durch Kontakte mit ausländischen Lehrenden und Studierenden im Verwaltungsbereich entsteht eine internationale Atmosphäre, die sowohl BOKU-intern als auch nach außen wirkt und den Ruf der BOKU als "internationale Vorreiterinstitution" festigt.
Last Update: März 2009, Internationales Gremium / ZIB ZIB