Zulassung zu Bachelorstudien mit Aufnahmeverfahren

Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört bei einem Bachelorstudium mit Aufnahmeverfahren u.a. der Nachweis über die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.

Bei der Zulassung müssen Sie das Reifezeugnis im Original und die anderen notwendigen Dokumente (EU/EWR-Reifezeugnisse) bzw. Ihren positiven Zulassungsbescheid (nicht-EU/EWR-Reifezeugnisse) sowie den Nachweis der Deutschkenntnisse (für StudienwerberInnen mit Reifezeugnissen aus nicht-deutschsprachigen Ländern) sowie den Nachweis über die besondere Universitätsreife erst bei der Zulassung vorweisen. Die Zulassung zu den Studien mit Aufnahmeverfahren ist nur innerhalb der vorgesehen Fristen im Wintersemester oder im Sommersemester des Studienjahres, für das das Aufnahmeverfahren gilt, möglich.

Wenn diese Fristen verpasst werden und weiterhin am selben Studium Interesse besteht, muss im Folgejahr das Aufnahmeverfahren neuerlich absolviert werden!

Zulassung mit einem Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land bzw. mit einem deutschen Reifezeugnis

Die Zulassung zu einem Studium mit Aufnahmeverfahren ist nur möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zu welchen u.a. auch der Nachweis über das erfolgreich bestandene Aufnahmeverfahren zählt.

Zulassung mit einem Reifezeugnis aus einem nicht-EU/EWR-Land

Die Zulassung zu einem Studium mit Aufnahmeverfahren ist nur möglich, wenn Sie

  • einen positiven Zulassungsbescheid der Universität für Bodenkultur Wien besitzen

Wie stellen Sie den Antrag auf Zulassung?

Ihr vollständiger Antrag auf Zulassung muss bis zum Ende der jeweiligen Registrierungsfrist in den Studienservices/Studienzulassung und -evidenz eingelangt sein.

Ihre Dokumente werden anschließend von den Studienservices/Studienzulassung und -evidenz überprüft, was etwa 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Leider ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, Auskunft über den Stand der Bearbeitung zu geben!

Wie erfolgt die Zulassung?

Sobald der Antrag fertig bearbeitet wurde, erhalten Sie den positiven Zulassungsbescheid per Post oder Sie können diesen in den Studienservices/Studienzulassung und -evidenz abholen. Mit diesem können Sie bis Ende der allgemeinen Zulassungsfrist des Winter- oder Sommersemesters in dem Studienjahr, für das Sie das Aufnahmeverfahren positiv absolviert haben, zugelassen werden.

Die Zulassung zum Studium hat persönlich zu erfolgen, da Ihre Identität überprüft werden muss.

Mit Ihrer Bankomat/Maestrokarte können Sie direkt beim Schalter in der Evidenzstelle der Studienservices den Ihnen vorgeschriebenen Beitrag einzahlen und werden sofort zugelassen.

Gegebenenfalls müssen Sie, bevor Sie mit dem Studium beginnen können, noch Ergänzungsprüfungen ablegen.

Deutsch und andere Ergänzungsprüfungen

Da die Unterrichtssprache Deutsch ist, wird auch der Aufnahmetest auf Deutsch abgehalten. Die Deutschkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Zulassung zum Studium nachweisen.

Es kann sein, dass Ihnen Ergänzungsprüfungen (z.B. in Biologie, Mathematik etc.) vorgeschreiben werden. Diese sind im Zulassungbescheid vermerkt. Die Ergänzungsprüfungen können Sie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten absolvieren.

Ist die Zulassung nicht möglich und Sie haben weiterhin Interesse an einem Studium an der Universität für Bodenkultur Wien, müssen Sie erneut am Aufnahmeverfahren des darauffolgenden Studienjahres teilnehmen.

Zulassungsfristen Studienjahr 2021/22

Die persönliche Zulassung ist möglich:

Wintersemester: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 30. November 2021

Sommersemester: wird noch bekanntgegeben

Beachten Sie:

  • Eine rasche Zulassung nach Bekanntgabe der Ergebnisse wird dringend empfohlen, da der 1. Oktober Semesterbeginn ist.
  • Der Studienbeginn im Sommersemester wird aufgrund des Studienaufbaues nicht empfohlen.
  • Wenn Sie diese Fristen verpassen müssen Sie, sollten Sie weiterhin am selben Studium interessiert sein, im Folgejahr am Aufnahmeverfahren teilnehmen.
  • Diese Zulassungsfristen gelten auch, wenn das Aufnahmeverfahren aufgrund zu wenig Studieninteressierter nicht stattfinden sollte.

Lebensmittel- und Biotechnologie    

Registrierung: 1.5. - 1.7.

Online-Self-Assessment: 1.5. - 15.7.

Testtermin: 1.9.