Mitbelegerinnen und Mitbeleger

MitbelegerInnen

Als ordentlicher Studierender haben Studierende eine „Stammuniversität“, an der sie zu dem von ihnen betriebenen Studium zugelassen sind und jedes Semester die Fortsetzung melden. Sollten sie an einer anderen Universität einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, haben sie haben die Möglichkeit dies im Rahmen einer Mitbelegung zu tun.

MitbelegerInnen sind daher Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen für ihr Studium an ihrer Stammuniversität in Österreich an anderen Universitäten in Österreich als ihrer Stammuniversität belegen. Der Abschluss eines Studiums als Mitbeleger/in ist nicht möglich! Die Formalitäten zur Mitbelegung sind an den Universitäten unterschiedlich, sodass sich Studierende jedenfalls zunächst bei der entsprechenden Universität ausreichend über die Mitbelegung erkundigen sollten

In jedem Semester, in dem beabsichtigt wird, an einer anderen Universität als jener der Zulassung im Rahmen ihres Studiums Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen, ist an der betreffenden Universität eine Mitbelegung vorzunehmen. Das bedeutet, dass Studierende zunächst die Fortsetzung Ihres Studiums an Ihrer Stammuniversität melden müssen (durch Bezahlung des ÖH-Beitrages und Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung unter Vorlage des aktuellen Studienblattes an anderen Universitäten möglich.

ACHTUNG! Klären Sie zunächst mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung absolvieren, auch für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anerkannt werden!

Für die erstmalige Mitbelegung an der Universität für Bodenkultur Wien ist die Voranmeldung durchzuführen.

Folgende Nachweise sind für eine Mitbelegung vorzulegen:

  • Formular
  • Das aktuelle Studienblatt der Stammuniversität
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Studierenden eines Bachelorstudiums ist zusätzlich die Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der STEOP oder die Vorlage des Erfolgsnachweises der positiv abgelegten Prüfungen im Umfang von mindestens 30 ECTS erforderlich.
  • Bei Studierenden eines Masterstudiums ist zusätzlich die Vorlage des Erfolgsnachweises der positiv abgelegten Prüfungen im Umfang von mindestens 30 ECTS erforderlich.
  • Die Genehmigung der Ablegung der gewählten Lehrveranstaltung/Prüfung an der BOKU für das aktuelle Semester durch das an der Stammuniversität zuständige studienrechtliche Organ (zB. StudiendekanIn, CurriculumdirektorIn, StudienprogrammleiterIn, VizerektorIn für Lehre)

Es wird ersucht Ihre Nachweise (als pdf, Scan oder Foto) mit Ihrer Studierendenemailadresse an studienservices(at)boku.ac.at zu schicken. Eine persönliche Aufnahme ist nicht mehr erforderlich.

In den folgenden Semestern ist die Mitbelegung während der Zulassungsfrist mittels Übermittlung des aktuellen Studienblattes per Mail möglich. Auch die Meldung der Fortsetzung der Mitbelegung setzt die bereits erfolgte Fortmeldung des Studiums im betreffenden Semester an der Stammuniversität voraus!

Wird die Mitbelegung nicht während der Zulassungsfrist verlängert, erlischt sie am Ende der Zulassungsfrist.

ACHTUNG! Die Mitbelegung ist nur im Rahmen der Fortsetzungsmeldungsfrist möglich!