Studienbeitrag

Voraussetzung für den Beginn bzw. die Weiterführung eines Studiums ist jedes Semester die fristgerechte Bezahlung des Studienbeitrages (sofern vorgeschrieben) und/oder des ÖH-Beitrags.

 

Während der beitragsfreien Zeit sind Studierende aus Österreich, Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat, Konventionsflüchtlinge sowie Drittstaatenangehörige (Angehörige aller übrigen Staaten) mit einem Aufenthaltstitel, der anders lautet als "Studierender" vom Studienbeitrag befreit! Werden mehrere Studien an einer Universität betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit am frühesten endet. Dabei ist unerheblich, welches Studium als "Hauptstudium" betrieben wird! Die Rückmeldung zu einem ordentlichen Studium erfolgt automatisch, sobald der Studienbeitrag ordnungsgemäß, vollständig und innerhalb der Zulassungsfrist am Konto eingelangt ist. Wenn Sie auch an anderen Universitäten für ein Studium eingeschrieben sind, müssen Sie den Studienbeitrag nur einmal entrichten. Die automatische Rückmeldung erfolgt jedoch nur an jener Universität, an welcher Sie den Studienbeitrag entrichten. An allen anderen Universitäten müssen Sie die Rückmeldung während der Zulassungsfrist bekanntgeben.