Aufnahmeverfahren für Bachelorstudium Ende Jänner übermittelte die Bundesregierung dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Universitätsgesetzes 2002, in der die Festlegung von Aufnahmeverfahren für einzelne Studien vorgeschlagen wird. Der Nationalrat hat dieses Bundesgesetz in seiner Sitzung vom 27.2.2013 beschlossen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass diese Neuregelung, vorbehaltlich der Zustimmung durch die universitären Gremien, für das Studienjahr 2013/14 in Kraft treten wird. Im neuen Gesetz werden für gewisse Studienfelder österreichweit die Zahlen von Studienplätzen für StudienanfängerInnen festgelegt. In diesen Bachelor- und Diplomstudien sind die Universitäten berechtigt, Aufnahmeverfahren vorzusehen, sofern die Zahl der StudienwerberInnen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Diese Anzahl an Studienplätzen pro Universität wird zwischen Bundesministerium und Universität in der Leistungsvereinbarung festgelegt. An der Universität für Bodenkultur Wien ist das Bachelorstudium Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur betroffen. Das Aufnahmeverfahren findet nur einmal jährlich im Vorfeld des jeweiligen Wintersemesters statt und gilt pro Studienjahr, wobei die künftigen Studierenden entscheiden können, ob sie im Winter- oder im Sommersemester mit dem Studium beginnen. Infos zu den Fristen sowie die Details zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens werden hier laufend bekannt gegeben. Detaillierte Infos zu den Aufnahmeverfahren [LINK] Aufnahmeverfahren für Studierende mit besonderen Bedürfnissen [LINK]