Richtlinien für die Zuerkennung der "Besonderen Leistungsprämie" für das Studienjahr 2002/03

Berechnung

Für das Studienjahr 2002/03 wird folgendende Berechnung angewendet: ·

Individuelle Anspruchsberechtigung
Anspruchsart Faktor
Dissertation 50
Einzelprüfungen       <= 100 1
101 - 200   0,9
201 - 300   0,8
301 - 400   0,7
401 - 500   0,6
501 - 600   0,5
601 - 700   0,4
701 - 800   0,3
> 800     0

Die Tabelle mit den Ermittlungsgrundlagen für die "Besondere Leistungsprämie" steht in der HomePage des Studiendekanates unter "Besondere Leistungsprämie".