Richtlinien für die Zuerkennung der "Besonderen Leistungsprämie" für das Studienjahr
2002/03
- Die Ausbezahlung der besonderen Leistungsprämie für das Studienjahr 2002/03
erfolgt voraussichtlich im Dezember.
- Die besondere Leistungsprämie ist zweigeteilt und besteht aus
Pool-1: Hauptbereich der an die Kriterien gebunden ist - teilweiser Ersatz für
Prüfungstaxen
Pool-2: Für besondere einmalige Leistungen. Vorschlag durch Studiendekan und
ÖH Bemessung mit 5% bis max. 10% von Pool-1.
- Keine besondere Leistungsprämie, wenn ein oder mehrere Evaluierungsergebnisse
von Lehrveranstaltungen nicht veröffentlich werden.
- Keine Leistungsprämie für diese Lehrveranstaltung, wenn die Evaluierung
eines Pflicht- oder Wahlfaches nicht durchgeführt wird. Für Lehrveranstaltungen
mit weniger als 5 Studierenden zählt die Mitteilung an das Studiendekanat
(Frau Schuster) unter Nennung der Studierendenzahl als Evaluierung.
- Schlechte Evaluierungsergebnisse bleiben unberücksichtigt - keine Bestrafung!
- Alle Prüfungen werden berücksichtigt. Es zählen:
- Einzelprüfungen:
- Gleichwertigkeit von schriftlichen und mündlichen Prüfungen
- Gleichwertigkeit mitbetreuender Assistenten/innen.
- Keine Splittung von Prüfungen. (ImFalle von team teaching müssen sich die Prüfer/innen den Modus der Prüfungsaufteilung selbst erarbeiten)
- Diplomprüfungen einschließlich Vorsitz
- Rigorosen einschließlich Vorsitz
- Dissertationen: Berücksichtigt werden alle abgeschlossenen Dissertationen bis
zu einer Höchstgrenze von 5 Arbeiten pro Studienjahr. Die Berücksichtigung erfolgt
durch eine entsprechend höhere Zahl an Auszahlungseinheiten. Diplomarbeiten
wurden im Studienjahr 02/03 im Kollegiengeldbereich abgegolten.
Berechnung
Für das Studienjahr 2002/03 wird folgendende Berechnung angewendet: ·
- Die Auszahlung erfolgt erst ab 11 Prüfungen bzw. Vorsitzführungen.
- Die Auszahlungseinheit ist mit 5 EUR festgesetzt
- Die "Besondere Leistungsprämie" ergibt sich aus der ermittelten Summe der individuellen
(persönlichen) Anspruchsberechtigungen x Auszahlungseinheit.
| Individuelle
Anspruchsberechtigung |
| Anspruchsart |
Faktor |
| Dissertation |
50 |
| Einzelprüfungen <=
100 |
1 |
| 101 - 200 |
0,9 |
| 201 - 300 |
0,8 |
| 301 - 400 |
0,7 |
| 401 - 500 |
0,6 |
| 501 - 600 |
0,5 |
| 601 - 700 |
0,4 |
| 701 - 800 |
0,3 |
| > 800 |
0 |
Die Tabelle mit den Ermittlungsgrundlagen für die "Besondere Leistungsprämie"
steht in der HomePage des Studiendekanates unter "Besondere Leistungsprämie".