Richtlinien für die Zuerkennung der "Besonderen Leistungsprämie"

  Pool-1: Hauptbereich, der an die Kriterien gebunden ist
  Pool-2: Für besondere einmalige Leistungen. Vorschlag durch Studiendekan und ÖH
Bemessung mit 5% bis max. 10% von Pool-1
Beispiele: Temporäre besonders hohe Lehrbelastung. Erstmalige Umstellung einer LVA auf eine Fremdsprache.
Einzelprüfungen:
Gleichwertigkeit von schriftlichen und mündlichen Prüfungen
Gleichwertigkeit mitbetreuender Assistenten/innen.
Keine Splittung von Prüfungen. (Im Falle von team teaching müssen sich die Prüfer/innen
die Anzahl und den Modus der Prüfungsaufteilung selbst erarbeiten)
Diplomprüfungen einschließlich Vorsitz
Rigorosen einschließlich Vorsitz

Berechnung

Individuelle Anspruchsberechtigung
Anspruchsart Faktor
Dissertation 50
Einzelprüfungen       <= 100 1
101 - 200   0,9
201 - 300   0,8
301 - 400   0,7
401 - 500   0,6
501 - 600   0,5
601 - 700   0,4
701 - 800   0,3
> 800     0

Die Tabelle für die individuelle Anspruchsberechtigung sämtlicher Kolleginnen und Kollegen finden Sie in der HomePage des Studiendekanates unter www.boku.ac.at/studdek/Leistungsprämie/Tabelle Studienjahr 2002

Mit freundlichen Grüßen

Univ.Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Zaussinger
Studiendekan