Richtlinien für die Zuerkennung der "Besonderen
Leistungsprämie"
- Die Richtlinien gelten für das Studienjahr 2001/2002.
- Die Ausbezahlung der besonderen Leistungsprämie erfolgt im
November oder Dezember für das voran gegangene Studienjahr.
- Die besondere Leistungsprämie ist zweigeteilt und besteht aus:
| |
Pool-1: |
Hauptbereich, der an die Kriterien gebunden ist |
| |
Pool-2: |
Für besondere einmalige Leistungen. Vorschlag
durch Studiendekan und ÖH Bemessung mit 5% bis max. 10% von Pool-1
Beispiele: Temporäre besonders hohe Lehrbelastung. Erstmalige
Umstellung einer LVA auf eine Fremdsprache. |
- Keine besondere Leistungsprämie, wenn ein oder mehrere
Evaluierungsergebnisse von Lehrveranstaltungen nicht veröffentlich werden.
- Keine Leistungsprämie für diese Lehrveranstaltung, wenn die
Evaluierung eines Pflicht- oder Wahlfaches nicht durchgeführt wird.
Für Lehrveranstaltungen mit weniger als 5 Studierenden zählt die
Mitteilung an das Sekretariat des Studiendekanats unter Nennung der
StudentInenzahl als Evaluierung.
- Schlechte Evaluierungsergebnisse bleiben unberücksichtigt -
keine Bestrafung!
- Alle Prüfungen werden berücksichtigt. Es zählen:
- Einzelprüfungen:
- Gleichwertigkeit von schriftlichen und mündlichen
Prüfungen
- Gleichwertigkeit mitbetreuender Assistenten/innen.
- Keine Splittung von Prüfungen. (Im Falle von team teaching
müssen sich die Prüfer/innen
- die Anzahl und den Modus der Prüfungsaufteilung selbst
erarbeiten)
- Diplomprüfungen einschließlich Vorsitz
- Rigorosen einschließlich Vorsitz
- Dissertationen: Berücksichtigt werden alle
abgeschlossenen Dissertationen bis zu einer Höchstgrenze von 5 Arbeiten
pro Studienjahr. Die Berücksichtigung erfolgt durch eine entsprechend
höhere Zahl an Auszahlungseinheiten. Diplomarbeiten werden wie bisher im
Kollegiengeldbereich abgegolten.
Berechnung
- Der Vizerektor für Ressourcen stellt einen Betrag für die
"Besondere Leistungsprämie" zur Verfügung.
- Dieser Betrag wird durch die Summe aller individuellen
Anspruchsberechtigungen geteilt = Berechnung des Betrages für eine
Auszahlungseinheit.
- Die individuelle "Besondere Leistungsprämie" ergibt sich aus der
ermittelten Summe der individuellen (persönlichen) Anspruchsberechtigungen
x Auszahlungseinheit.
| Individuelle
Anspruchsberechtigung |
| Anspruchsart |
Faktor |
| Dissertation |
50 |
| Einzelprüfungen <=
100 |
1 |
| 101 - 200 |
0,9 |
| 201 - 300 |
0,8 |
| 301 - 400 |
0,7 |
| 401 - 500 |
0,6 |
| 501 - 600 |
0,5 |
| 601 - 700 |
0,4 |
| 701 - 800 |
0,3 |
| > 800 |
0 |
Die Tabelle für die individuelle Anspruchsberechtigung
sämtlicher Kolleginnen und Kollegen finden Sie in der HomePage des
Studiendekanates unter www.boku.ac.at/studdek/Leistungsprämie/Tabelle Studienjahr 2002
Mit freundlichen Grüßen
Univ.Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Zaussinger
Studiendekan