Besondere Leistungsprämie
Wie in der Mitteilung 1/2001 vom 1. Febr. 2001 bereits mitgeteilt wurde, sind mit dem Sommersemester des Studienjahres 2000/2001 die Prüfungstaxen abgeschafft. An ihre Stelle tritt eine "Besondere Leistungsprämie". Die diesbezügliche gesetzliche Grundlage steht im §4 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen und hat folgenden Wortlaut:
Der Rektor einer Universität oder Universität der
Künste kann auf Vorschlag des zuständigen Studiendekans
Universitätslehrer, die in einem Semester oder Studienjahr besondere
Leistungen im Rahmen der Lehr- und Prüfungstätigkeit erbracht haben
oder besondere Belastungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb ausgesetzt waren,
eine jederzeit widerrufbare besondere Leistungsprämie gewähren. Dabei
sind auch Evaluierungsergebnisse zu berücksichtigen.
Die besonderen
Leistungsprämien sind nach Ende des Semesters oder des Studienjahres
auszuzahlen.
An der BOKU hat in der Zwischenzeit eine eingehende Diskussion über den Modus der Anspruchsermittlung für die besondere Leistungsprämie stattgefunden. Das Ergebnis dieser Diskussion finden Sie in den Richtlinien. In der Tabelle Studienjahr 2002/03 sind weiters die Basisdaten für die Ermittlung der Auszahlungsbeträge zusammengestellt.
Letzte Aktualisierung: 18.12.2003