Betriebsvereinbarung Hinweisgeber*innen-System


Das Rektorat und beide Betriebsratsgremien konnten Ende Juli nach intensiven Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung über die Implementierung eines Hinweisgeber-Systems abschließen.

Auf Basis des HinweisgeberIinnenschutzgesetzes - HSchG (Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen) ist die BOKU als juristische Person des öffentlichen Rechts zur Einrichtung eines internen Meldesystems verpflichtet.

Zu einer positiven und offenen Organisationskultur an der BOKU gehört nicht nur die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit Hinweisen auf mutmaßliches Fehlverhalten und/oder Regelverstöße. Seriöse Hinweise helfen uns, Fehlverhalten und/oder Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für die BOKU, unsere Mitarbeiter*innen, Stakeholder, Geschäfts- bzw. Kooperationspartner*innen sowie sonstige mit der BOKU in beruflicher Verbindung stehenden Personen zu verhindern.

Auf Basis der Betriebsvereinbarung wurde ein webbasiertes Hinweisgeber-System implementiert (https://boku.academic-whistleblower.at/), dass die Möglichkeit einer anonymen Kommunikation bietet. Meldungen erfolgen stets freiwillig und werden streng vertraulich behandelt.

Weitere Informationen zum Hinweisgeber-System finden Sie unter https://boku.ac.at/recht/compliance/hinweisgeber-system

Wir freuen uns als Arbeitgeberin und Betriebsrät*innen sehr, dass wir auf erfolgreiche Verhandlungen in gutem Einvernehmen zurückblicken können und diese Betriebsvereinbarung nun in Kraft ist (Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 24.8.2023).


24.08.2023