
Durch die Gewerberechtsnovelle 1992 wurde die Möglichkeit geschafften, daß landwirtschaftliche Haushalte bestimmte Aufgaben im kommunalen Bereich übernehmen. Doch wer sind die Gemeinden, die für die sog. Erwerbskombination geeignet sind. Dieser Frage wird im folgenden Artikel nachgegangen, wobei es weniger um die Beurteilung einzelner Projekte geht, sondern weit mehr um eine systematische Auslagerung von kommunalen Tätigkeitsbereichen. Dadurch kann über die Förderung einzelner Landwirten hinaus die gesamte Landwirtschaft in gewissem Maße unterstützt werden.
Zentrale Aufgabenstellung dieser Forschungsarbeit ist es, das Potential der Erwerbskombination landwirtschaftlicher Haushalte durch die Übernahme von kommunalen Diensten, welche im Rahmen eines kommunalen Marketings erforderlich sind, aufzuzeigen. Dazu wird eine Verbindung zwischen einer Erhebung, die im Jahre 1993 repräsentativ für die 300 größten Gemeinden Österreichs durchgeführt wurde (ab einer Einwohnerzahl von rund 4.000) und die sich mit der Thematik des kommunalen Marketings auseinandersetzt , und der sog. Erwerbskombination landwirtschaftlicher Haushalte hergestellt. Der Hintergedanke dieser Verbindung liegt darin, daß die Gewerberechtsnovelle für die Landwirte die Möglichkeit geschaffen hat, bestimmte Aufgaben im kommunalen Bereich zu übernehmen , ohne dafür einen speziellen Befähigungsnachweis erbringen zu müssen. Diese Auslagerung von kommunalen Diensten stellt ein wichtiges und zukunftsweisendes Instrument dar, um der bäuerlichen Bevölkerung ein Zusatzeinkommen zu sichern. Denn die bisherigen Systeme der Preisstützung und Subventionierung dürften sich über kurz oder lang nicht mehr finanzieren lassen. Deshalb ist es wichtig, neue Wege der Existenzsicherung zu finden und zu beschreiten. Die Synthese zwischen den Ergebnissen, die aus genannter Untersuchung gewonnen werden konnten und ausgewähltem Datenmaterial des Statistischen Zentralamtes führt schließlich zu einem Überblick, der zeigen soll, inwieweit die Gemeinden bereit sein werden, die durch die Gewerberechtsnovelle neu geschaffene Möglichkeit der Erwerbskombination auch tatsächlich anzuwenden. Denn es genügt eben nicht, daß die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, sondern es muß auch die Bereitschaft der Beteiligten gegeben sein, davon Gebrauch zu machen.
Unter kommunalem Marketing wird eine Abart des Non-profit-Marketings verstanden, das sich hauptsächlich mit dem marktadäquaten Zugang im Rahmen der Gemeindeverwaltungstätigkeit auseinandersetzt. Das bedeutet, daß die einzelne Gemeindeverwaltung eine Politik beschreitet, die den Wünschen und Interessen der Bürger möglichst optimal entspricht. Im hierin zu behandelnden Kontext bedeutet das, daß die Anforderungen der regionalen Landwirtschaft soweit als möglich berücksichtigt werden, natürlich ohne dabei die Interessen anderer Gruppen gravierend zu beeinträchtigen. Eine Kommunalverwaltung, die eine derartige "marktkonforme" (d.h. den Bedürfnissen der Bürger entsprechende) Politik verfolgt, kann einerseits dem Druck verschiedenster Institutionen, Personen und Gruppen (Bevölkerung, Gewerbe und Industrie, Landwirtschaft, übergeordnete Hierarchieebenen, Bürgerinitiativen usw.), dem sie sich ausgesetzt sieht, besser entsprechen; andererseits wird es dieser Gemeinde in weit größerem Umfang gelingen, ihre Leistungen transparent und überzeugend zu vermitteln und so von der Bevölkerung ein größeres Maß an Akzeptanz erreichen, als dies bei einer bürokratischen (oder besser traditionellen) Führung der Fall sein wird. Denn sie weiß die Bedürfnisse der Bevölkerung besser einzuschätzen, kennt die entsprechenden Instrumentarien, die einer innovativen Gemeindeverwaltung zur Verfügung stehen und weiß um deren Wichtigkeit. Kommunalmarketing kann also als marktorientierte Stadtentwicklungspolitik umschrieben werden, wobei es um die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Gewerbeansiedlung, Verkehr, Kultur, Freizeit, Einkauf im umfassenden Sinne eines urbanen Stadterlebnisses als ganzheitliches Marketingkonzept geht. Rund ein Viertel der Gemeindeverwaltungen, die in die oben angesprochene Untersuchung einbezogen wurden, können in die eben beschriebene Kategorie der Marketer eingeordnet werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, daß sie über einen wesentlich höheren Informationsstand verfügen, weitaus mehr Maßnahmen ergriffen haben bzw. geplant haben - sei es nun im Bereich des Umweltschutzes, des Städtebaues, der Verkehrs- und Wohnungsplanung oder im Kulturbereich; diese Gemeinden weisen einen größeren Bezug zur Öffentlichkeit ebenso auf, wie sie allgemein als relativ flexibel und innovativ einzustufen sind. Der Erfolg dieser marktorientierten Verwaltungsführung zeigt sich daran, daß die erfolgreichsten Gemeinden - der Erfolg einer Kommune wurde anhand eines Kriterienkataloges ermittelt - sich alle in diesem Cluster befinden (vgl. Graphik: Abbildung 1 / Istzustand).
Daneben konnten aufgrund der Clusteranalyse, die einer strengen logisch-sachlichen sowie diskriminatorischen Überprüfung unterzogen wurde, noch zwei weitere Gruppen gefunden werden. Eine davon kann als Durchschnittsgruppe bezeichnet werden, rund 35 % der untersuchten Gemeinden sind diesem Cluster zuzurechnen. Besonders gravierend erscheint die Tatsache, daß die weitaus größte Gruppe (rund 40 %) als jenes Cluster zu umschreiben ist, das dem Marketing am wenigsten zugetan ist. Deshalb werden deren Gruppenmitglieder als Marketingverweigerer bezeichnet. Zur Auslagerung kommunaler Dienste ist ein Problembewußtsein und die Akzeptanz seiner Notwendigkeit erforderlich, das hauptsächlich von den Marketinggemeinden und eingeschränkt auch von den Gemeinden der Durchschnittsgruppe erwartet werden kann. Diese beiden Gruppen stellen demnach das eigentliche Potential für die Erwerbskombination dar. Hingegen wird ein solches "Marktverständnis" von Kommunalwaltungen, die als "Verweigerer" einzustufen sind, eher nicht zu erwarten sein.
Unter Erwerbskombination landwirtschaftlicher Haushalte ist ganz allgemein der Zuerwerb, den Landwirte zusätzlich zum landwirtschaftlichen Einkommen erwirtschaften, zu verstehen (sowohl betriebsgebunden [para-landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche an den Betrieb gebundene Tätigkeiten] als auch außerbetrieblich). Dabei muß natürlich die Gewerbeordnung beachtet werden, d.h. bei Tätigkeiten, wie sie typischerweise von Gewerbebetrieben ausgeführt werden, muß auch vom Landwirt eine entsprechende Befähigung nachgewiesen werden. Neu ist hingegen, daß er im Bereich kommunaler Dienste bestimmte Tätigkeiten auch ohne diesen Befähigungsnachweis (i.e. Bio-Müllverwertung, Kulturlandschaftspflege und Winterdienst) ausführen darf. Eine europaweite Studie zeigt, daß Österreich auf diesem Gebiet zu den Spitzenreitern zählt. In den beiden untersuchten Regionen (südliches Salzburg und Südost-Steiermark) liegt die Quote der Erwerbskombinierer bei 88 bzw. 75 %. Und der Anteil der außerhalb der Landwirtschaft tätigen Betriebsleiter erreicht annähernd 50 %. Die Studie läßt darüber hinaus den Schluß zu, daß Mitteleuropa einen regionalen Schwerpunkt der Erwerbskombination bildet. Das zeigt, daß es für die heimische Landwirtschaft besonders wichtig sein wird, Arbeiten übertragen zu bekommen, die es ihr ermöglicht, ihren typischen, also ländlichen Charakter beizubehalten.
Insbesonders aber an den Betrieb gebundene Tätigkeiten, die dem Landwirt von einer Gemeinde übertragen werden (könnten), stellen eine sinnvolle und wichtige Möglichkeit dar, die Ertragssituation der regionalen Landwirtschaft zu verbessern ohne ihre bäuerliche Struktur negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus kann sich eine Gemeinde durch Delegation bestimmter Aufgaben, die zum Out-sourcing geeignet sind, selbst entscheidend entlasten, wodurch die Konzentration auf Kernbereiche der Verwaltung ermöglicht werden sollte. Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, finden sich im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Es handelt sich dabei um Leistungen, die die Gemeinden im Dienste der Öffentlichkeit zu erfüllen haben, die sich aber auch sehr kostenintensiv auf das Gemeindebudget niederschlagen und eventuell wesentlich effizienter (und daher billiger) von privater Seite erbracht werden könnten. Das Problem, das sich dabei stellt, betrifft die Verwaltung selbst. Weniger die Frage, ob eine Leistung geeignet ist, delegiert zu werden, erscheint problematisch. Das läßt sich nach eingehender Prüfung und Durchforstung aller Gemeindetätigkeiten relativ leicht eruieren. Vielmehr der Wille des Verwaltungsorgans, diese auch tatsächlich auszulagern und damit bestimmte Kompetenzen aus der Hand zu geben, scheint die Hürde zu sein, die es zu überwinden gilt.
Gemäß oben angesprochener Untersuchung ist zu vermuten, daß es in Gemeinden, die dem Marketinggedanken stark verhaftet sind, leichter sein wird, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Gerade darin liegt aber auch eines der Hauptprobleme. Jene Gemeinden, die als Landgemeinden zu bezeichnen sind (vgl. weiter unten) und die damit am besten geeignet wären, den Landwirten zu einer Erwerbskombination zu verhelfen, finden sich eher in der Durchschnittsgruppe bzw. der Gruppe der Marketingverweigerer wieder. Die folgende Graphik zeigt die Ausprägungen der drei Gruppen bei einigen der einbezogenen Variablen. Dabei ist ersichtlich, daß die Marketingverweigerer mit einer Ausnahme immer unter dem österreichischen Durchschnitt rangieren (d.h. im Vergleich zu allen anderen Gruppen einen schlechteren Gruppenmittelwert erzielen). Dagegen erweisen sich die Marketer allen anderen Clustern als überlegen, insbesonders was die Aktivitäten und den Informationsstand betrifft. Die Durchschnittsgruppe weist - wie der Name schon sagt - bei den diversen Variablen meist durchschnittliche, z.T. aber auch ambivalente Ausprägungen auf. Beispielsweise machen sich die darin enthaltenen Gemeinden weitaus am häufigsten externes Know-how zunutze, weisen aber auch die schlechteste Istsituation auf (diese wurde aufgrund eines Kriterienkataloges bestimmt: Die Befragten mußten bestimmten Variablen, z.B. Verkehr- und Wohnungssituation, Arbeitsplatzangebot, Attraktivität hinsichtlich kultureller Einrichtungen etc. die Ausprägungen gut bis schlecht zuordnen). Das kann auch so interpretiert werden, daß diese Gemeinden gerade dadurch gezwungen sind, auf bestehende Mißstände in adäquater Weise zu reagieren und - aufgrund fehlenden eigenen Know hows - verwaltungsfremde Experten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Marketing bedeutet hingegen die Vorwegnahme von auftretenden Problemen durch projektives Verhalten. Dennoch zeigen sich diese Kommunen noch weit eher bereit, "kundenorientiert" zu agieren. Das kann aufgrund der Untersuchungsergebnisse von den Marketingverweigerern nur sehr eingeschränkt behauptet werden. Vergleicht man nun die Ergebnisse dieser Analyse mit der Wichtigkeit, die der landwirtschaftliche Sektor innerhalb dieser Gemeinden hat, so bestätigt sich obige Aussage: Landgemeinden sind kaum in der Marketinggruppe zu finden, vergleichsweise häufig aber in der Gruppe der Marketingverweigerer.
Für die Untersuchungen im Rahmen dieser Arbeit sind insbesonders die Gemeinden von Interesse, deren Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft relativ hoch ist und die damit für eine Erwerbskombination hauptsächlich in Frage kommen. Des weiteren sollte auch der Rückgang in der Beschäftigung beachtet werden. So sind jene Kommunen aufgerufen, die Initiative zu ergreifen, die einen starken, teilweise dramatischen Rückgang (bis zu 20 %) in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen hatten. Denn wenn 1/5 der Familienerhalter keine Chance mehr sehen, ein ausreichendes Einkommen in der Landwirtschaft zu erzielen und deshalb die bäuerlichen Betriebe aufgeben, ist die Ertragssituation der örtlichen Landwirtschaft offensichtlich zu niedrig. Um festzustellen, in welchen Gemeinden die Landwirtschaft noch immer eine dominante Rolle spielt und damit hauptsächlich für die Erwerbskombination in Frage kommen, wurde eine zweite Clusteranalyse durchgeführt. Es wurden nur drei Variablen in die Clusterung einbezogen:
Durch die Ward-Clusterung wurde eine 4-Gruppenlösung gefunden, die in untenstehendem Portfolio dargestellt ist (Abbildung 2: Agrar-Portfolio/Angaben in %).
Die Graphik zeigt ebenso wie die Gütemaße der Clusterung, daß die errechnete Gruppenbildung ein ausgezeichnetes Ergebnis darstellt. Die größte Gruppe enthält jene Kommunen, für die die systematische Implementierung der Erwerbskombination nicht so interessant ist, da die Landwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle spielt. Die darin enthaltenen Gemeinden werden deshalb als Städtetyp bezeichnet. In den drei anderen Clustern sind jene Gemeinden zu finden, in denen der Landwirtschaft noch immer große Wichtigkeit zukommt. Dabei mußte die Stabilitätsgruppe in den letzten Jahren einen relativ geringen Rückgang in der Beschäftigung im Agrarbereich hinnehmen bzw. konnte diese sogar ausweiten. Die Stagnations- und Extremgruppe (die Beschäftigungsabnahme wirkte sich hier bei gleichzeitiger Dominanz dieses Wirtschaftssektors am gravierendsten aus, daher der Name) verzeichneten hingegen einen stark fallenden Trend in der Beschäftigung in der Landwirtschaft. Für das Instrument der Erwerbskombination kommen also de facto die drei letztgenannten in Betracht, wobei die Stagnations- und Extremgruppe als Problemgruppen zu bezeichnen sind, weil sich in diesen der Beschäftigungsrückgang in den letzten 10 Jahren am stärksten ausgewirkt hat. Das ist auch aus Tabelle 1 ersichtlich. Auch die Marketingdefizite werden durch diese Tabelle nochmals verdeutlicht. Von jenen Gemeinden, die als Marketer zu bezeichnen sind, liegen 83 % in der Gruppe der Stadtgemeinden, die anderen vereinigen nur 16,7 % dieser Gemeinden in sich. Relativ gesehen bedeutet das für die Stadtgruppe (Österreichindex = 100) einen Index von ~121, für die Stagnationsgruppe ~46, Stabilitätsgruppe ~56 und Extremgruppe ~30. Das heißt, daß beispielsweise in der Stabilitätsgruppe nur 56 % soviele Marketing-Gemeinden enthalten sind, wie im Durchschnitt der 300 einwohnerstärksten Gemeinden, die in die Untersuchung zum kommunalen Marketing einbezogen wurden. Wenn man nun weiß, daß das - wie gesagt - auch auf die Verwaltungsführung einen großen Einfluß ausübt, in der Weise, daß dadurch ja nicht nur das Aufgabenbündel "Marketing" angesprochen wird, sondern damit die Bürgerorientierung, das angeeignete Know how, die Flexibilität einer Kommunalverwaltung und ihr Wille zur Innovation gemeint sind, dann erscheint es relativ fraglich, ob die Bereitschaft eines Großteils der Gemeinden (bzw. ihrer Führung), in denen die Landwirtschaft einen dominierenden Wirtschaftssektor darstellt, Dienste systematisch auszulagern, überhaupt gegeben ist.
Ganz allgemein muß in diesem Zusammenhang gesagt werden, daß wirtschaftliche Maßnahmen bei allen Gemeindeverwaltungen relativ unbeliebt sind. So zeigte es sich, daß von allen Aktivitäten (Umwelt-, Kultur-, Verkehrspolitik etc.) wirtschaftliche Eingriffe, d.h. aktives Gestalten der regionalen Infrastruktur in ökonomischer Hinsicht, bei den Kommunalverwaltungen am unbeliebtesten sind. Im Prinzip ist diese Haltung auch durchaus verständlich. Zu wichtig ist das freie Kräftespiel von Angebot und Nachfrage, die liberale Gestaltungsfreiheit für den einzelnen Unternehmer. Wenn man sich aber vor Augen hält, wie sehr andererseits jeder Gewerbetreibende in seinen Tätigkeiten vom Gesetzgeber beschränkt wird, so verwundert es doch ein wenig, daß auf kommunaler Ebene bezüglich wirtschaftslenkender Maßnahmen bislang noch recht wenig geschehen ist, auch wenn in bestimmten Wirtschaftsbereichen von einem Marktversagen ausgegangen werden muß (wie dies zumindest teilweise auch in der Landwirtschaft der Fall ist). Möglicherweise spielt weniger die Angst vor Wettbewerbsverzerrung eine entscheidende Rolle bei der Vergabe von kommunalen Dienstleistungen, sondern eher die Scheu, die damit verbundenen Konsequenzen zu tragen (z.B. Kompetenzabgabe). Die These, daß die Kommunalverwaltungen in wirtschaftlicher Hinsicht kaum Eingriffe befürworten, stützt sich auf Ergebnisse der genannten Untersuchung zum kommunalen Marketing. Der Gemeindeführung wurde darin ein umfassender Maßnahmenkatalog vorgelegt, aus dessen Auswertung sich Abbildung 3 ergibt. Die hierin enthaltenen Aktivitätsbereiche stellen die Zusammenfassung des Maßnahmenkataloges dar. Die Graphik ist so zu verstehen, daß die Gemeinden beispielsweise im Aktivitätsbereich "Verkehr" eine 25%ige Bereitschaft zeigten, die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen zu ergreifen und bei rund einem Drittel aller Gemeinden zumindest eine Planung in diese Richtung stattfand. Diese Werte werden in allen anderen Bereichen leicht erreicht oder überschritten. Die Ausnahme stellt wie gesagt der Komplex "Wirtschaft" dar. Hier zeigten die Befragten nur eine 10%ige Bereitschaft, Maßnahmen zu setzten und gerade ein Viertel hat die Absicht, in Hinkunft in diesem Bereich aktiver zu sein. Daher stellt sich natürlich die Frage, ob Instrumentarien, wie das Out-sourcing von Dienstleistungen (das letztenendes auch als wirtschaftlicher Eingriff zu sehen ist), überhaupt Aussicht auf Erfolg haben können.
Eine Analyse der in den beiden Clusterungen ermittelten Gruppen, inwieweit sie bereit sind, Maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet zu ergreifen, zu planen oder sich externes Wissen zunutze zu machen, verdeutlicht die Probleme, die mit der Erwerbskombination im Zusammenhang mit kommunalen Dienstleistungen entstehen können. Wieder sind die Marketer unter den Gemeinden den anderen voraus. Vor allem aber ist es interessant, daß es die Gemeinden der Stabilitätsgruppe sind (vgl. Abbildung 4), die sich mit wirtschaftlichen Eingriffen insofern anfreunden können, als sie bereit sind, Beratung von außerhalb anzunehmen. Darin liegt die große Chance für die Erwerbskombination. Bei entsprechend fundierter Beratung dürften diese Gemeinden - von allen Gruppen, die dafür überhaupt in Frage kommen - am ehesten geneigt sein, kommunale Dienstleistungen auszulagern und der ländlichen Bevölkerung so ein Zusatzeinkommen zu sichern. Das sind die eigentlichen Kerngemeinden für die systematische Integration der Erwerbskombination in die Verwaltungsführung, die sich mit Fragen, wie sie hier nur kurz angerissen werden können, zu beschäftigen haben werden:
Frage1: Welche kommunalen Tätigkeiten können überhaupt ausgelagert werden?
Frage2: An wen könnten ausgelagerte Dienstleistungen übertragen werden?
Frage3: Wie effizient wurden die in Frage kommenden Dienstleistungen bisher erfüllt?
Frage4: Können sie durch Auslagerung (noch) effizienter erfüllt werden (Kostenvergleich)?
Frage5: Existieren Erfahrungen anderer Gemeinden?
Frage6: Ist die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden möglich (z.B. Entsorgungsring)?
Frage7: Wie erfolgt die Vergabe (Kriterienkatalog)?
Frage8: Wer übernimmt die Koordination der Vergabe?
Frage9: Wie erfolgt die Finanzierung der ausgelagerten Dienstleistungen?
Frage10: Wie und von wem erfolgt die Kontrolle?
Frage11: Wie hat die Vertragsgestaltung auszusehen (Zeitraum/Rechte und Pflichten/Schadloshaltung etc.)
Frage12: Welche gesetzliche Restriktionen gibt es in diesem Bereich?
Frage13: Welche Förderungen gibt es (Bund/ Land/private und andere Institutionen)?
Die Charakterisierung dieser Gemeinden ergibt in etwa folgendes Bild: Es handelt sich dabei um Gemeinden, die noch einen relativ stabilen Bevölkerungsanteil in der Landwirtschaft aufweisen. Rund 20 % der Bevölkerung fallen in diese Erwerbsgruppe. Diese Gemeinden sind weit häufiger bereit, Fachleute beizuziehen. Das ist vielfach darauf zurückzuführen, daß sie akuten Handlungsbedarf im Bereich der Wirtschaft haben. Relativ kritisch erscheint die Tatsache, daß diese Gemeinden (wie alle außer den Marketing-Gemeinden) über einen (noch) viel zu geringen Informationsstand verfügen. Untersuchungen, wie sie auch für die Erwerbskombination notwendig sein werden (z.B. Bevölkerungsstatistik außerhalb der ÖSTAT-Veröffentlichungen, Unternehmensberater-Expertisen, Befragungen der Bevölkerung, Kosten-Nutzen-Analysen usw.) wurden bisher viel zu selten durchgeführt, aus Gründen wie sie bekannt sein dürften: knappes Budget, Mißtrauen gegenüber externen Instanzen, Zweifel an Aussagekraft und Sinnhaftigkeit ... Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit liegen sie jedoch gleichauf mit den Marketinggemeinden (die Befragten beider Gruppen konnten den Statements, die auf eine positive Ausprägung bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit hindeuten, einen weitaus höheren Zustimmungsgrad geben als die Stagnations- bzw. Extremgruppe). Von den Gemeindeführungen dieser Gruppe ist am ehesten zu erwarten, daß sie sich mit der Auslagerung von Dienstleistungen anfreunden können. Notwendig wird dazu eine umfangreiche Information der Verwaltungsbehörden sein, damit sie von der Sinnhaftigkeit und den Vorteilen für die ortsansässige Landwirtschaft überzeugt werden bzw. überhaupt erst von den Möglichkeiten, die dieses Instrument bietet, erfahren.
Nur so wird zu verhindern sein, daß auch diese Gemeinden einen mehr oder weniger starken Rückgang der Beschäftigungssituation sowohl in der Agrarwirtschaft als auch der allgemeinen Arbeitsplatzsituaion hinzunehmen haben werden (Abbildung 5). Durch die systematische Auslagerung von kommunalen Dienstleistungen würde durch die Gemeinde selbst eine starke Pufferwirkung gegenüber allerorts zu verzeichnende Negativtrends ausgehen, was nicht zuletzt den Charakter vieler Gemeinden, die Bevölkerungsstatistik sowie die Zufriedenheit innerhalb der Bevölkerung positiv beeinflussen wird. Denn Bevölkerungsabwanderung und Verlust an Identität wird nur zu verhindern sein, wenn sich die örtliche und regionale Arbeitsplatzsitutation möglichst positiv gestaltet. Für Gemeinden der Stabilitätsgruppe bedeutet das nicht zuletzt, der Landwirtschaft ein entsprechendes Einkommen zu sichern, damit ein Abwandern in andere Berufssparten und - damit verbunden - in andere Regionen soweit als möglich verhindert wird. Denn damit sich die derzeit noch recht positive Situation dieser Gemeinden nicht in Richtung Stagnations- bzw. Extremgruppe entwickelt, ist es an der Zeit, neue Wege der Amtsführung zu beschreiten. Effektives Marketing heißt deshalb einmal mehr: Auf Probleme reagieren ehe sie tatsächlich auftreten!
Von den 300 einwohnerstärksten Gemeinden Österreichs, die in die Untersuchung zum kommunalen Marketing einbezogen wurden, kommt rund ein Drittel für das Instrument der systematischen Erwerbskombination in Frage. Bei den anderen Kommunen ist der Anteil der Landwirtschaft an den Beschäftigten zu niedrig, als daß hier durch eine systematische Vergabe von kommunalen Aufgaben ein wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation im Agrarbereich angenommen werden kann (auch wenn punktuell oder in Kooperation mit anderen Gemeinden natürlich durchaus Möglichkeiten in dieser Richtung gegeben sind). Von den Gemeinden, die für ein geplantes, routinisiertes Vergabeverfahren in Frage kommen, sind drei verschiedene Gruppen zu unterscheiden. Zwei dieser Gruppen, hierin als Stagnations- und Extremgruppe bezeichnet, haben im Bereich der Landwirtschaft akuten Handlungsbedarf. Denn ein Großteil der darin enthaltenen Gemeinden weist einen zum Teil dramatischen Rückgang in der landwirtschaftlichen Beschäftigung einerseits und eine im Vergleich zum österreichischen Durchschnitt negativere allgemeine Arbeitsplatzsituation andererseits auf. Bei der Stabilitätsgruppe ist die Beschäftigungssituation in der Landwirtschaft sowie die allgemeine Arbeitsplatzsituation derzeit noch nicht so angespannt. Dennoch sollten diese Gemeinden die Gunst der Stunde nützen und aus einer recht guten Ausgangslage durch die Auslagerung von kommunalen Tätigkeiten (Out-sourcing) den Rückgang in der landwirtschaftlichen Beschäftigung minimieren. Und obwohl in allen drei Gruppen der Anteil jener, die als Marketer unter den kommunalen Verwaltungen zu bezeichnen sind, eher gering ausfällt, so sollte es zumindest bei den Gemeinden der Stabilitätsgruppe gelingen, deren Führung von der Sinnhaftigkeit einer weitgehenden Kooperation mit der lokalen Landwirtschaft und mit anderen Gemeinden zu überzeugen. Natürlich schließt die durchgeführte Analyse eine Verbesserung der Situation in den beiden anderen, für die systematische Erwerbskombination hauptsächlich in Frage kommenden Gruppen keineswegs aus. Im Gegenteil: Es bleibt zu hoffen, daß auch bisher eher starre und unflexible Verwaltungsbehörden innovative Wege in der Amtsführung beschreiten. Doch muß aufgrund der bisherigen Analysen eher angenommen werden, daß diese Gemeinden dazu neigen, resignierend die bestehenden Trends - sprich den Rückgang in der landwirtschaftlichen Beschäftigung - hinzunehmen, als progressiv dagegen anzugehen.
Damit die regionale Landwirtschaft von den Möglichkeiten, die die Gewerberechtsnovelle 1992 im Bereich kommunaler Dienstleistungen geschaffen hat, auch wirklich profitieren kann, wird von den Gemeindeführungen ein gewisses Maß an Flexibilität und Innovationsfreudigkeit erforderlich sein. Die bisherige Situation läßt darauf schließen, daß es zum jetzigen Zeitpunkt noch einigermaßen schwierig sein wird, den Landwirten ein Zusatzeinkommen auf breiter Basis durch Übernahme kommunaler Dienste zu sichern. Doch durch den Druck, dem sich der österreichische Agrarsektor in Hinkunft ausgesetzt sehen wird, müssen neue Wege beschritten werden, damit die Strukturprobleme der Landwirtschaft in den Griff bekommen werden. Die Erwerbskombination im kommunalen Bereich stellt sicherlich kein Allheilmittel dar, aber zumindest sollte es gelingen, in Gemeinden, die dafür besonders geeignet sind, einem Großteil der ortsansässigen Landwirtschaften ein zusätzliches Einkommen zu ermöglichen, damit deren Existenzkampf ein wenig entschärft wird. Dabei muß aber auch von den Landwirten Engagement gefordert werden, d.h. daß sie von sich aus auf die Gemeindeführung herantreten und Möglichkeiten aufzeigen, von denen beide Seiten profitieren können. Die Kommualverwaltungen sind aufgerufen, sich neuen Wegen in der Amtsführung zu öffnen und von staatlicher Seite muß diese Öffnung durch breite Information gefördert und vorangetrieben werden. Nur so wird eine gesetzliche Regelung, die zum Nutzen einer krisenanfälligen Branche geschaffen wurde, auch effektive Auswirkungen für diese Bevölkerungsgruppe zeigen.