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Universität für
Bodenkultur Wien

Gregor Mendel Straße 33
A-1180 Wien, Österreich
Tel. (+43 1) 47654- 0
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Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland (KUWI)

Das Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland wird direkt an der Universität für Bodenkultur Wien vergeben.

Was wird gefördert:

  • Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten (in Laboratorien, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven bzw. Feldforschungen) im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit, Dissertation oder Habilitation,
  • der gleichzeitige Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren...), wenn diese eine sinnvolle Ergänzung zum Forschungsaufenthalt darstellen,
  • Besuch von fachspezifischen Kursen, sofern er im Zusammenhang mit Diplomarbeiten und Dissertationen besucht wird oder dem Interesse des Instituts dient (richtet sich vor allem an Assistenten).

Was wird nicht gefördert:

  • Stipendienanträge zum Besuch von Tagungen, Konferenzen und Kongressen werden nicht gefördert.


Bewerbungsvoraussetzungen:

Bewerben können sich Studierende und Graduierte, die an der Universität für Bodenkultur Wien zugelassen sind und folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Erfüllung der Voraussetzungen zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
    bei Dissertationen
    : erfolgreiche Beendigung eines einschlägigen Diplomstudiums oder Masterstudiums und min. 10 ECTS im Doktoratsstudium,
    bei Diplomarbeiten: erfolgreiche Absolvierung des 1. Studienabschnitts oder des Bachelorstudiums und erfolgreiche Absolvierung von insgesamt (gesamte Studienzeit) 115 Semesterwochenstunden bzw. bei dreiteiligen Studien erfolgreiche Absolvierung des 1. und 2. Studienabschnitts,
  • Mindestalter 19 Jahre bzw. Höchstalter 35 Jahre (gilt nicht für Arbeiten im Zusammenhang mit der Habilitation); in begründeten Ausnahmefällen auch darüber (verspäteter Studienbeginn, gleichzeitige Berufstätigkeit,...),
    Der gewichtete Notendurchschnitt darf nicht höher als 2,3 sein, außer es kann anhand einer Aufstellung nachgewiesen werden, dass der Notendurchschnitt von Prüfungen der letzten 2 Jahre (oder der letzten 20 Prüfungen) einen gewichteten Notendurchschnitt von 2,3 nicht übersteigt,
  • Fremdsprachenzeugnis (oder Sprachüberprüfungszertifikat). Anerkannt werden Prüfungen über Lehrveranstaltung an der BOKU, Sprachüberprüfungszertifikate, die von den FremdsprachenlektorenInnen an der BOKU ausgestellt werden, sowie gleichwertige Prüfungen (z.B. IELTS, TOEFL, Cambridge Certificate),
  • Zum Einreichtermin darf die/der AntragstellerIn sich noch nicht zur Realisierung des Forschungsvorhabens im Ausland befinden.

Studienbeihilfenbezieher:

StudienbeihilfenbezieherInnen MÜSSEN sich zur Förderung von Auslandsstudien- und Auslandsforschungsaufenthalten (Mindestaufenthalt 3 Monate) bei der Studienbeihilfenbehörde um eine Beihilfe zum Auslandsstudium bewerben. Nur falls diese wesentlich unter den zuerkannten Stipendienhöhen der BOKU liegt, besteht die Möglichkeit, sich im ZIB um eine Aufstockung zur Beihilfe zu bewerben. Bedingung ist die Vorlage der Zuerkennung der Beihilfe zum Auslandsstudium bzw. deren Ablehnung.


Stipendiendauer:

Grundsätzlich mindestens 2 Wochen und höchstens bis zu 4 Monate für Diplomarbeiten bzw. bis zu 7 Monate für Dissertationen und Habilitationen.

Sonstige Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen bzw. vor allem bei Verlängerungen einzubringen, da eine Verlängerung des Stipendiums für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland nicht möglich ist!


Höhe des Stipendiums/Monat:

Die Gesamtförderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und richtet sich nach den tatsächlichen Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten am ausländischen Studien- bzw. Forschungsort.

Die Richtwerte finden Sie in der folgenden pdf-Datei: KUWI-Stipendiensätze 

Die BewerberInnen, die in einem Dienstverhältnis stehen, erhalten bei Beibehaltung der Bezüge nur 50% des monatlichen Stipendiensatzes, sofern das monatliche Nettogehalt € 750 übersteigt.

Die BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig).

Zuschuss für die besonderen, projektbedingten Transportkosten (z.B. im Zusammenhang mit speziellen Geländearbeiten) kann nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.


Vergabe:

Die Vergabe erfolgt durch den Auslandsbeirat, der aus einem/r VertreterIn jeder Studienrichtung und dem/r LeiterIn des ZIB besteht.

Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbs!

Vergabekriterien:

  • Dissertation hat Priorität vor Diplomarbeit,
  • Qualität (proposal) des Forschungsvorhabens,
  • Vorbereitung des Forschungsvorhabens, gegliederter Forschungsplan mit zeitlichem Ablauf. Als "Vorbereitung" wird auch der Besuch von zielland- oder methoden-spezifischen LV´s (wie z.B. EZA-relevante LV´s) gewertet,
  • bisheriger Studienverlauf (Dauer und Notendurchschnitt),
  • Fremdsprachenkenntnis,
  • Gesamteindruck der BewerberInnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen KEIN RECHTSANSPRUCH (im Gegensatz zu den Auslandsförderungen gemäß Studienbeihilfengesetz) auf eine finanzielle Unterstützung besteht!

 
Auslandsbeirat

ZIB 

Dr. Calderòn-Peter

margarita.calderon-peter(at)boku.ac.at

47654-2601

FW

Prof. Gratzer

georg.gratzer(at)boku.ac.at

47654-4105

LAP

Dr. Grimm-Pretner 

dagmar.grimm-pretner(at)boku.ac.at

47654-7223 

UBRM

Prof. Haas

rainer.haas(at)boku.ac.at

47654-3565

LBT 

Prof. Haltrich 

dietmar.haltrich(at)boku.ac.at

36006-6275 

KTWW

Prof. Klik

andreas.klik(at)boku.ac.at

36006-5472  

LW 

Dr. Wurzinger

maria.wurzinger(at)boku.ac.at

47656-3260

 

Unterlagen:

  • Bewerbungsformular (nicht handschriftlich)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 1 Empfehlungsschreiben (nicht handschriftlich) + 1 x Zusatzfragen von dem/r BetreuerIn der Forschungsarbeit. Im Empfehlungsschreiben muss auf den Forschungsplan Bezug genommen werden!
  • 1 Empfehlungsschreiben (nicht handschriftlich) von einem/r BOKU-ProfessorIn, der/die im fachlichen Zusammenhang mit der Forschungsarbeit steht, aber nach Möglichkeit von einem anderen Institut ist. Im Empfehlungsschreiben muss auf den Forschungsplan Bezug genommen werden!
  • Fremdsprachenzeugnis bzw. Sprachüberprüfungszertifikat (kann von den FremdsprachenlektorInnen am ZIB durchgeführt werden), muss beim Einreichtermin bereits vorliegen, Kursbesuchsbestätigungen reichen nicht aus! Kann kein Zeugnis vorgelegt werden, muss der Auslandsaufenthalt verschoben werden!
  • Ausführlicher Studien- und Forschungsplan (in Absprache mit dem/r BetreuerIn, max. 2 Seiten)
    Sammelzeugnis und Kopien der Diplome und Abschlusszeugnisse!
  • Betreuungszusage der ausländischen Institution (Unterschrift); falls es sich dabei nicht um eine Universität handelt, muss zusätzlich von dem/r BOKU - BetreuerIn die Wissenschaftlichkeit der Recherchen in einem Begleitschreiben zum Empfehlungsschreiben bestätigt werden!
  • Finanzierungsplan
  • Reisekostenvoranschlag (vom Reisebüro oder vom Internet)

 
Unvollständige, nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende, unleserliche, sowie verspätet eingereichte Stipendienanträge bleiben bei den Auswahlsitzungen ausnahmslos unberücksichtigt!

 

DER ANTRAG IST IN EINFACHER AUSFERTIGUNG SPÄTESTENS
IN   DER  LETZTEN
   SPRECHSTUNDE   VOR  DEM  DEADLINE


*(20.01.2010, 31.03.2010, 01.06.2010, 02.11.2010 JEWEILS VON 10:00 BIS 12:00 UHR)


PERSÖNLICH  BEI   FR.  SCHMIDT   EINZUREICHEN!

 

Einreichtermine 

für eine geplante Abreise 

22. Jänner*

März - April 

1. April*

Mai - Juli 

1. Juni*

August - November 

31. Oktober*

Dezember - Februar

 

Stipendienansuchen für vor den Einreichterminen gelegene Zeiträume sind nicht möglich!

Nach Vergabe durch den Auslandsbeirat ergeht ein Brief an die BewerberInnen, in welchem sie über das Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich informiert werden.

Bei positiver Bearbeitung des Antrags erhalten sie gleichzeitig mit dem Zuerkennungsschreiben die Annahmeerklärung, die ausgefüllt wieder an das ZIB retourniert werden muss. Erst dann kann das Stipendium angewiesen werden und der Antrag auf Erlass des Studienbeitrags gestellt werden.

Es wird der gesamte Stipendienbetrag inklusive des Reisekostenzuschusses ausbezahlt.

Sofern sie das Stipendium nicht innerhalb eines Jahres antreten können, den Auslandsaufenthalt verschieben bzw. vorzeitig abbrechen müssen / wollen, haben sie uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen und den bereits überwiesenen aber nicht widmungsgemäß konsumierten Betrag zurückzuzahlen!

Bei einer Verschiebung des Aufenthaltes ist eine neue Betreuungszusage der ausländischen Institution zu erbringen!

 
Nach dem Auslandsaufenthalt:

  • Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes muss im ZIB ein Bericht über den Aufenthalt (doc-File) abgegeben werden: Dieser Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über die Forschungsarbeit als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. (Archiv der Erfahrungsberichte)
  • Zusätzlich ist eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution abzugeben, auf der der genaue Aufenthaltszeitraum vermerkt sein muss!
  • Die Aufenthaltsbestätigung auch dem Studiendekanat vorweisen, damit Sie an der BOKU wieder inskribieren können.

Rückzahlung:

Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht! Auch bei über die beantragte Stipendiensumme hinausgehenden Zusatzfinanzierungen kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden.
Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.


Ablauf der Bewerbung:

  1. Downloaden der Bewerbungsunterlagen,
  2. Forschungsplan aufstellen und mit dem/r BetreuerIn durchbesprechen,
  3. Einholen der Betreuungszusage der ausländischen Institution,
  4. Anmeldung zur Sprachüberprüfung am ZIB (falls notwendig),
  5. Sammelzeugnis beantragen,
  6. Reisekostenvoranschlag vom Reisebüro oder aus Internet beschaffen,
  7. vor Abgabe der vollständigen Unterlagen werden Sie gebeten, zwecks fachlicher Beratung und inhaltlicher Überprüfung vom Forschungsvorhaben den/die VertreterIn ihrer Studienrichtung im Auslandsbeirat zu kontaktieren,
  8. persönliches Einreichen der vollständigen Unterlagen im ZIB zum jeweiligen Termin,
  9. wenn Sie Ihre Bewerbung fristgerecht und vollständig eingereicht haben, entscheidet der Auslandsbeirat über Ihren Antrag,
  10. Sie werden schriftlich über den Ausgang der Auswahlsitzung informiert,
  11. Abgabe der Annahmeerklärung am ZIB,
  12. vor der Abreise Studienabteilung informieren,
  13. wenn erforderlich, Antrag auf Erlass der Studiengebühren abgeben(Studienabteilung),
  14. Stipendium wird überwiesen, meist einige Tage vor ihrer Abreise,
  15. nach Rückkehr Studienabteilung informieren,
  16. spätestens 2 Monate nach Rückkehr Abgabe der Aufenthaltsbestätigung und eines Berichts über den Aufenthalt am ZIB.

 


Information und Anmeldung (ZIB-Villa):


Selis Schmidt
Tel: 47654  2605
Fax: 47654  2606
e-mail: kuwi(at)boku.ac.at

Sprechstunden

 

Zentrum für Internationale Beziehungen
Peter Jordan Str. 82A
1190 Wien

 

 

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