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Universität für
Bodenkultur Wien

Gregor Mendel Straße 33
A-1180 Wien, Österreich
Tel. (+43 1) 47654- 0
Kontakt

JOINT STUDY

 

Joint Study Abkommen sind bilaterale Verträge zwischen 2 Universitäten bzw. deren Fakultäten (Colleges), in denen der Austausch der Studierenden für je ein Semester vereinbart wird, d.h. ein Studienplatz kann immer erst bei einer definitiven Zusage der Gastuniversität garantiert werden. Die Studiengebühren werden (meist) gegenseitig erlassen.

 

Derzeit unterhält die BOKU mit folgenden Universitäten Joint Study Austauschabkommen:


USA

* Cornell University, Ithaka, NEW YORK   Cornell - Partner Information

* Purdue University, West Lafayette, INDIANA   Purdue - Partner Information + Purdue Brochure + www.ag.purdue.edu/ipia/studyabroad/Pages/exchange.aspx

* Iowa State University, Ames, IOWA    ISU - Partner Information

* University of Minnesota, Minneapolis, MN    UoM- Partner Information

* Michigan State University, East Lansing, MI    MSU - Partner Information

* Michigan Technological University, Houghton, MI    MTU - Partner Information  

* West Virginia University, Morgantown, WEST VIRGINIA   WVU - Partner Information

* University of Wisconsin-Madison, Madison, WI    Wisconsin-Madison - Partner Information    

* University of Georgia, Athens, GEORGIA   UGA - Partner Information  +  Georgia Fact Sheet    

* University of Arizona, Tucson, ARIZONA   UA - Partner Information

* Florida A&M University, Tallahassee, FL   FAMU - Partner Information

* University of Nevada-Reno, NEVADA     Nevada-Reno - Partner Information
   (verpflichtete Versicherungsgebühr ca. $ 1.000,- pro Semester)

* University of Nebraska-Lincoln, Lincoln, NEBRASKA    Nebraska-Lindoln - Partner Information

  (Studiengebühren ca. $ 2.000,- pro Semester)

 

Kanada

* University of Carleton, Ottawa, ONTARIO (Homepage)

* University of Guelph, Guelph, ONTARIO   Guelph - Partner Information

 

Australien

* Griffith University - Brisbane   Griffith - Partner Information   Griffith Fact Sheet

* Queensland University of Technology - Brisbane   QUT - Partner Information

* University of Newcastle - Newcastle  UoN - Partner Information  Newcastle Fact Sheet

* Macquarie University - Sydney     Macquarie - Partner Information  +   Macquarie Fact Sheet

* La Trobe University - Melbourne    LaTrobe - Partner Information

* Flinders University - Adelaide     Flinders - Partner Information 

* Murdoch University - Perth    Murdoch - Partner Information

 

Neuseeland

* Lincoln University, CANTERBURY    www.lincoln.ac.nz
   Studiengebühren NZ$ 9.000,- (ca. € 4.200,- pro Semester)


Peru

* Universidad Nacional Agraria La Molina - UNALM, Lima    www.lamolina.edu.pe 

 

Mexiko

* Universidad Nacional de Mexiko - UNAM, Mexiko-Stadt     UNAM - Partner Information

* Universidad Autonoma Chapingo, Texcoco     Chapingo - Partner Information


In der Bibliothek des ZIB finden Sie auch jede Menge Info-Material von den Partner-Institutionen!

 



Bitte bedenken Sie, dass das Austauschkontingent der BOKU von der Austausch-Balance mit der Partneruniversität abhängt (Verhältnis incoming / outgoing students).

 

Wir bemühen uns, Studierende von unseren Partneruniversitäten zu motivieren, an die BOKU zu bekommen, damit ein Austausch mit unseren Partneruniversitäten für Studierende der BOKU möglich ist. Ich bitte in diesem Zusammenhang alle, die für Joint Study nominiert werden, die BOKU an der Gastuniversität würdig zu vertreten und interessierten Studierenden dieser Unis mit Infos über die BOKU weiter zu helfen! Sie sind die BotschafterInnen der BOKU.



Außerdem:

Der Auslandsbeirat behält sich vor, Sie unter Umständen für eine andere Universität als die von Ihnen gewünschte zu nominieren! Seien Sie bitte flexibel in der Wahl der Universität! Eine 2. Präferenz ist anzugeben.

Sie bewerben sich nicht nur für das Joint Study Stipendium, sondern auch um einen Studienplatz. Die Studienplätze haben abhängig von den Partneruniversitäten einen Wert zwischen €5.000,- und €25.000,-.

Die BewerberInnen, die in einem Dienstverhältnis stehen, erhalten bei Beibehaltung der Bezüge nur 50% des monatlichen Stipendiensatzes, sofern das monatliche Nettogehalt € 750 übersteigt.

Bewerbungsvoraussetz

  • Inskription im Masterstudium bzw. Dipl.-Studium im 2. Abschnitt (bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • Höchstalter 35
  • Sehr gute Sprachkenntnisse (mindestens Englisch III oder äquivalent bzw. Spanisch III für Unis in Lateinamerika)
  • Der gewichtete Notendurchschnitt ersichtlich am Sammelzeugnis darf nicht höher als 2,30 sein; [außer es kann anhand einer Aufstellung nachgewiesen werden, dass der Notendurchschnitt der letzten 20 Prüfungen einen gewichteten Wert von 2,30 nicht übersteigt].
  • Für Studierende, die das Bakkalaureat nicht an der BOKU gemacht haben: mindestens 20 ECTS im Masterstudium an der BOKU

 

Ad Sprachnachweis:

Es geht uns darum, dass Studierende entsprechende Sprachkenntnisse - upper intermediate - nachweisen. Dies kann sein: Kurs Englisch III (Note "Gut" erwünscht), oder 3 Vorlesungen an der BOKU oder einer anderen Universität in englischer Unterrichtssprache (Note "Gut" erwünscht). Es besteht auch die Möglichkeit, am ZIB eine Sprachüberprüfung durchzuführen. Auskunft dafür bekommen Sie von der Sprachkurskoordinatorin sprachkurse@boku.ac.at  . Bitte melden Sie sich früh genug für eine Sprachüberprüfung an!

 

Schauen Sie sich bitte auch das EU-US-Projekt-Neu an:

Unter    www.boku.ac.at/17130.html

 

Kurse an den Gastuniversitäten:

Bitte lesen Sie sorgfältig die Info "Courses - Codes - Credits". Die Bedingungen für die Kurswahl an der Gastuniversität sind ausnahmslos einzuhalten!! Bei Zuwiderhandeln kann der gesamte Stipendienbetrag zurückgefordert werden.

Info: "Courses - Codes - Credits" [pdf]

 

 

Joint Study Stipendium pro Monat:

je nach Zielland maximal € 400,-

 

Reisekostenzuschuss:

maximal € 550,-

Bei Bewerbungen für Plätze an Universitäten, die Studiengebühren verlangen, kann ein einmaliger Zuschuss von max. € 300.- beantragt werden.

 

Zuschuss für Kosten wie Toefl, Visum, Health Care, etc.:

€ 300,-

 

Studienbeitrag in Österreich:

Falls Sie in Österreich vom Studienbeitrag nicht befreit sind, wird dieser für das jeweilige Semester des Auslandsaufenthalts erlassen!

 

Studiengebühren an der Gastuniversität - Hinweis:

Bitte bedenken Sie, dass Sie durch das Joint Study Abkommen von den Studiengebühren an der Gastuniversität - je nach Universität zwischen € 5.000,- und € 25.000,- pro Semester - befreit sind! Sie bewerben sich also um einen der verfügbaren Studienplätze und um das Stipendium.

Allerdings:

Diverse "Fees" wie University Health Cover, Transportation Fee, Sports Facilities Fees, etc. wie auch die Gebühren für das Studierendenvisum sind von den Studierenden selbst zu bezahlen. Mit Zusatzkosten für die diveresen Fees von €300 - 700 ist zu rechnen!

 

 

Einreichtermine:

 22. Jänner

Für das folgende Fall Semester in USA + Kanada (Mitte August/Anfang September - Weihnachten)

Für das folgende Semester 2 in Australien + Neuseeland (Anfang Juli - Ende Oktober)

Für das folgende Semester Ciclo-II in Peru (Anfang September - Silvester)

 1. Juni 

Für das folgende Spring Semester in USA + Kanada (Anfang Jänner - Mitte Mai)

Für das folgende Semester 1 in Australien + Neuseeland (Mitte/Ende Februar - Mitte/Ende Juni)

Für das folgende Semester Ciclo-I in Peru (Mitte März - Mitte Juli)


 

Ziele eines Auslandssemesters in Overseas:

  • Vertiefung / Erweiterung der fachlichen Kompetenz: Schauen Sie, dass Sie zusätzlich zu Ihrer fachlichen Kompetenz, die Sie sich an der BOKU erwerben konnten, zuätzliches Wissen von einer unserer Partnerunis holen können. Diese Zusatzqualifikation kann ein großer Vorteil bei einer Jobbewerbung sein.
  • Weitung des persönlichen Horizonts: Sie haben die Chance für ein Semester in eine fremde sozio-kulturelle Welt einzutreten. Es empfiehlt sich, nach dem Studieren an der Uni noch 1-2 Monate durch das Land zu reisen. Und - wie oben schon erwähnt: Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben und in das Berufsleben eingetreten sind, werden Sie kaum mehr die Möglichkeit haben, für so einen langen Zeitraum in fremde Lebenswelten einzutreten.
  • Kennenlernen von Menschen aus der ganzen Welt: Als Austauschstudierende/r lernt man neben den einheimischen Studierenden vor allem auch andere internationale Studierende kennen. Dies bietet eine besondere Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
  • Vervollkommnung der Fremdsprachenkenntnisse. (In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es bei einem Austausch von Universität zu Universität IN ERSTER LINIE um fachliche Weiterbildung geht. Fremdsprachen werden als entsprechendes Tool dafür gesehen. Studierende haben sich VOR ANTRITT des Auslandssemester entsprechend gute Kenntnisse anzueignen, damit man sich während des Aufenthalts vor allem auf die fachliche Weiterbildung konzentrieren kann!)

 

Unterlagen:

  • Bewerbungsformular [download]
  • Motivation Letter (in Englisch)
  • Tabellarischer Lebenslauf (in Englisch)
  • 2 Empfehlungsschreiben von habilitierten ProfessorInnen der BOKU [download]
  • Fremdsprachenzeugnis (mindestens Englisch III bzw. Spanisch III für La Molina); kann auch von den Fremdsprachenlektoren am ZIB durchgeführt werden
  • Sammelzeugnisse Bakk und Master IN ENGLISCH inklusive gewichteter Notenschnitt
  • Diplome und Abschlusszeugnisse  (Kopien sind abzugeben - Originale sind vorzuweisen)
  • Äquivalenzliste [download]
  • Finanzierungsplan (siehe Seite 3 Bewerbungsformular)
  • Reisekostenvoranschlag (Ausdruck aus dem Internet genügt)

 

Der Antrag ist in einfacher Ausführung persönlich einzureichen.

Ausnahmslos unberücksichtigt bleiben:

Unvollständige, nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende, unleserliche, sowie verspätet eingereichte Stipendienanträge.

Sie werden gebeten, Ihren Antrag früh genug einzureichen bzw. auf Vollständigkeit kontrollieren zu lassen, sodass noch genug Zeit bleibt, eventuell fehlende Unterlagen aufzutreiben.

 

Studienbeihilfenbezieher/innen:

Studienbeihilfenbezieher müssen sich zur Förderung von Auslandsstudien bei der Studienbeihilfenbehörde um einen Zuschuss zum Auslandsstudium bewerben. Das Stipendium der BOKU ist hier der ergänzende Betrag auf max. €400,-

 

 

Vergabe:

Die Nominierung erfolgt durch den Auslandsbeirat, der aus einem/r Vertreter/in jeder Studienrichtung und der Leiter/in des ZIB besteht. Es gelten folgende Kriterien:

  • Bisheriger Studienverlauf (Dauer und Notendurchschnitt)
  • Motivation und Vorbereitung des Studienvorhabens 
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Gesamteindruck des Bewerbers / der Bewerberin

Von entscheidender Bedeutung ist die Motivation! Unter Motivation wird insbesonders verstanden, warum Sie gerade an jene Universität wollen, die Sie gewählt haben und warum Sie gerade jene Kurse ausgewählt haben (Äquivalenzliste)! Was ist für Sie - durch den Aufenthalt an der Partneruniversität - der fachliche Gewinn?! Weiters: Was ist Ihr persönlicher Gewinn von dem Aufenthalt?!

 

Hinweis:

Selbst bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz oder auf finanzielle Unterstützung!

 

Nach der Nominierung durch den Auslandsbeirat ergeht ein Brief an die Bewerber, in dem sie über das Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich informiert werden sowie die Annahmeerklärung, die ausgefüllt ans ZIB retourniert werden muss. Bei positiver Beurteilung wird von Seiten des ZIB das Ok von der entsprechenden Partneruniversität eingeholt. Die Anmeldeformulare werden sodann an die Studierenden weitergereicht, die dann vollständig ausgefüllt wieder ans ZIB retourniert werden müssen. Für manche Universitäten ist der TOEFL (Test of English as a Foreign Language) oder IELTS (International English Language Testing System ) mit einer bestimmten Mindestpunkteanzahl erforderlich. Alle Bedingungen und Anforderungen der Gastuniversität für eine korrekte Anmeldung sind einzuhalten!

Der/die Studierende erhält dann eine schriftliche Zulassung der Gastuniversität inklusive Informationen über den Antrag für ein Studierendenvisum.

Bei Zustimmung der ausländischen Universität wird das gesamte Stipendium inklusive Reisekostenzuschuss ca. 2 Wochen vor Beginn des Auslandssemesters ausbezahlt.

 

Absagen:

Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der/s Studierenden, bei der keine höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von € 50 eingehoben!

 

Anrechnung:

Die Anrechnung erfolgt mittels Äquivalenzliste die von den zuständigen FachkoordinatorInnen und dem/r StudiendekanIn bestätigt werden muss.

FW / HW

Prof. Gratzer

KTWW

DI Schwen (Vertretung Prof. Klik)

LAP

Dr. Grimm-Pretner

LMBT

Prof. Haltrich

LW

Dr. Wurzinger

UBRM

Prof. Haas

Abläufe:

- Suchen Sie die Partneruni und machen Sie die für Sie bestmögliche Kurswahl

- Folgen Sie den Kriterien nach "Courses - Codes - Credits" - siehe oben

- Es ist eine "Full Semester Study Load" auszuwählen

- Falls Sie an der BOKU dafür Pflicht-LV Ihres Studiums angerechnet haben wollen, so ist die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) vom LV-Leiter per Unterschrift zu bestätigen. Drucken Sie also den Course-Content aus und legen Sie diesen dem/r LV-LeiterIn vor - Unterschrift auf der Äquivlenzliste.

- Falls Sie an der BOKU dafür Wahlfächer bekommen wollen, so reicht die Unterschrift des/der FachkoordinatorIn

- Besprechen Sie mit dem/r Fachkoordinator/in Ihr gesamtes geplantes Kursprogramm

 

Falls Sie für eine andere Uni nominiert werden sollten, als für jene, für die Sie sich beworben haben:

- Es ist das ganze Prozedere nochmals für die neue Uni durchzuführen

 

Nach der Ankunft an der Partner-Uni checken Sie nochmals alle Kurse ab. Änderungen sind möglich

- Bitte in Eigenverantwortung durchführen und eventuell Rücksprachen mit dem/r FachkoordinatorIn

 

Nach der Rückkehr:

- Mit dem Sammelzeugnis (Transcript of Records) von der Gastuni gehen Sie nochmals zu dem/der FachkoordinatorIn (inkl. Unterschrift von LV-LeiterIn bei Pflicht-LV) und besprechen die Anrechnung (Seite 3-4 des Formulars "Tatsächlich absolviertes Studienprogramm)

- Dann in die Studienabteilung ---> Unterschrift Studiendekan

- Mit der Unterschrift des/der Studiendekan/in hat die Anrechung gesetzeskraft

 

Umfang des LV-Programms an der Partneruni:

- Bei der Bewerbung - "full semester study load" (entsprechen 30 ECTS)

- Beim Start an der Gastuni - "full semester study load"

- Falls es zu viel Arbeit ist - von einem Kurs abmelden und den Rest positiv absolvieren. Annähernd alle JS-StipendiatInnen haben eine Full Semester Study Load oder zumindest 75% davon positiv abolviert.

 

Mindestleistung:

- Als Mindestleistung sind 3 ECTS-Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuni zu erbringen.

 

 

Nach dem Auslandsaufenthalt:

Innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist von jedem/r StipendiatIn dem ZIB ein Bericht [download] per E-Mail zu übermitteln. Dieser Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über studienrelevante als auch über persönliche Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. Dieser Bericht dient dem ZIB als wichtige Feedbackquelle und wird mit dem Einverständnis der Studierenden in das Archiv der Erfahrungsberichte gestellt. Dieses Archiv ist eine der wichtigsten Informationsquellen für interessierte Studierende.

 

Archiv der Erfahrungsberichte

 

Ad  Aufenthaltsbestätigung: Als Aufenthaltsbestätigung gilt das Transcript of Records (Sammelzeugnis) der Gastuniversität, das in der Regel direkt an das ZIB gesandt wird.

Die Äquivalenzliste mit den abgelegten Prüfungen ist mit dem/der zuständigen FachkoordinatorIn abzuklären. Anschließend werden die vom Fachkoordinator bestätigten Prüfungen in der Studienabteilung für ihr Studium angerechnet. Eine Kopie der bestätigten Äquivalenzliste ist im ZIB abzugeben.

 

Zurückmeldung bei der Studienabteilung:

Jeder Stipendiat muss sich bei der Studienabteilung mit dem Transcript of Records(=Sammelzeugnis der Gastuni) zurückmelden. Erst dann bekommt er/sie den Zahlschein für das nächst folgende Semester an der BOKU und kann inskribieren.

 

Rückzahlung:

Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, sowie bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht! Auch bei Zusatzfinanzierungen, die über die beantragte Stipendiensumme hinausgeht, kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden.

Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.

 

 

Ablauf der Bewerbung – Übersicht:

Schritt 1:

1. Bewerbungsformular herunterladen, ausfüllen [download]

2. Finanzierungsplan erstellen (der Joint Study Koordinator hilft Ihnen gerne dabei)

3. Reisekostenvoranschlag aus dem Internet beschaffen - nicht buchen sondern nur mal checken (Flug hin und retour)

4. 2 Empfehlungsschreiben herunterladen und von habilitierten Professoren der BOKU (O.Prof., Ao.Prof., Univ.Prof., Priv.Doz.) ausfüllen lassen [download]

5. Sammelzeugnisse des Bakk und Master in Englisch in der Studienabteilung beantragen

6. Diplome und Abschlusszeugnisse (Originale sind vorzuweisen - Kopien sind abzugeben) bereitlegen

7. Tabellarischen Lebenslauf schreiben (in Englisch)

8. Motivation Letter schreiben (in Englisch)

9. Äquivalenzliste erstellen - Pflicht-LV vom zuständigen ProfessorIn an der BOKU als äquivalent bestätigen lassen - dann noch mit dem/r zuständigen FachkoordinatorIn abklären; dann in der Studienabteilung unterschreiben lassen [download]

10. Fremdsprachenzeugnis, (mindestens Englisch III bzw. Spanisch III) sonst Anmeldung zur Sprachüberprüfung am ZIB  sprachkurse(at)boku.ac.at

11. Einreichen der vollständigen Unterlagen im ZIB zum jeweiligen Termin

 

Schritt 2:

12. Wenn Sie Ihre Bewerbung fristgerecht und vollständig eingereicht haben, entscheidet der Auslandsbeirat über Ihren Antrag (Studienplatz und Stipendium) in der Regel binnen 10-14 Tagen

13. Sie werden schriftlich über den Ausgang der Auswahlsitzung informiert (inklusive Annahmeerklärung). Die Annahmeerklärung ist im ZIB abzugeben.

 

Schritt 3:

14. Sobald von der Gastuniversität die Bestätigung über den verfügbaren Studienplatz kommt, sind die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung auszufüllen und beim ZIB abzugeben; Hinweis: die meisten Partneruniversitäten verlangen verpflichtend den Toefl.

15. Die Unterlagen für die Anmeldung an der Partneruni werden vom ZIB verschickt. Die Zulassung der Gastuniversität inklusive Welcome Package wird direkt an den/die Studierende/n geschickt oder ans ZIB.

16. Mit dem Zulassungsschreiben der Gastuniversität kann das Visum beantragt werden.

 

Schritt 4:

17. Antrag auf Erlass des Studienbeitrages in der Studienabteilung sofern Sie diesen bezahlen müssten

18. Stipendium wird überwiesen (ca. 2 Wochen vor Semesterbeginn)

 

Während des Aufenthalts:

19. Die Teilnahme an den Orientierungstagen, -veranstaltungen ist verpflichtend!!

20. An den meisten Partneruniversitäten wird die endgültige Anmeldung zu den Kursen erst nach der Ankunft gemacht. Oftmals wird Hilfe durch "Student Advisors" angeboten. Für Sie gilt: es sind die Bedingungen der BOKU einzuhalten - siehe "Courses - Codes - Credits". Ein Masterkurs bzw. Mixed Kurs ist verpflichtend zu nehmen. Sollte es Schwierigkeiten bei der Kurswahl geben, bitte sofort Rückmeldung an den Joint Study Koordinator! Wir kennen viele Leute an den Partnerunis und unterstützen Sie, damit Sie entsprechend anspruchsvolle Kurse belegen können! 

21. Sobald Sie erfolgreich zu den Kursen angemeldet sind, sagen Sie bitte dem Joint Study Koordinator durch ein kurzes E-Mail Bescheid.

22. Bei jeder Art von Schwierigkeiten: Erstens, wenden Sie sich bitte an unsere Partner im internationalen Büro an der Partneruni. Falls Sie von dort nicht entsprechende Hilfe erhalten sollten (was bisher in zwei Fällen vorgekommen ist) oder mit Ihrem Problem nicht verstanden werden, bitte Info ans ZIB. Wir sind für Sie da! Auch wenn Sie weit weg sind!!

23. Wir wünschen Ihnen dann ein spannendes und erfolgreiches Semester.

 

Nach dem Aufenthalt im Ausland:

24. Spätestens 2 Monate nach Rückkehr Abgabe der Aufenthaltsbestätigung = Transcript of Records.

25. Abgabe eines Berichts über den Aufenthalt [download]; Dieser Bericht ist per E-Mail an die unten angeführte E-Mailadresse zu übermitteln.

26. Absprache mit den zuständigen FachkoordinatorInnen bezüglich Anrechnung der absolvierten Prüfungen mittels Äquivalenzliste; Falls BOKU Pflicht-Lehrversanstaltungen angerechnet werden sollen, Unterschrift vom LV-Leiter für Gleichwertigkeit der absolvierten LV einholen

27. Anrechnung der absolvierten Prüfungen in der Studienabteilung

28. Vorweis des Sammelzeugnisses in der Studienabteilung, damit Sie an der BOKU wieder inskribieren können.

29. Abgabe einer Kopie der bestätigten Äquivalenzliste am ZIB

 

Information und Anmeldung:

Ruth Girstmair

Tel: 47654-2605
Fax: 47654-2606
E-Mail:ruth.girstmair(at)boku.ac.at , jointstudy(at)boku.ac.at

Sprechstunden [link]

Universität für Bodenkultur Wien
ZIB - Zentrum für Internationale Beziehungen
Peter Jordan Str. 82A
1190 Wien

 

 Link: Archiv der Erfahrungsberichte

 

 

Checkliste aller Downloads:

  • Berwerbungsformular „Joint Study“ (inklusive Finanzierungsplan) [download]
  • 2 Empfehlungsschreiben [download]
  • Äquivalenzliste [download]
  • Bericht (nach dem Auslandsaufenthalt) [download]

 

 

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