Trainingspass-Kurs „Sicherheit im Ausland“ am 22. und 23.1. 2018

Die Datenschutzgrundverordnung macht auch vor dem BOKU-Notfallplan nicht halt: damit im Notfall die Daten von BOKU-Angehörigen von der Europäischen Reiseversicherung an den BOKU-Krisenstab weitergegeben werden können, ist jetzt auf dem Dienstreiseauftragsformular eine Anpassung vorgenommen worden: zusätzlich zur Bestätigung, dass man den Notfallplan gelesen hat, muss man auch bestätigen, dass man eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung unterschrieben und am Institut hinterlegt hat. Diese Hinterlegung muss nicht für jede Reise neu gemacht werden, sondern kann einmalig für alle Reisen geschehen.

Für Studierende mit explizitem Reiseauftrag (Masterarbeit, Dissertation, Exkursion) muss ebenfalls eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung am Institut hinterlegt werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch an den Kurs der Personalentwicklung "Sicherheit im Ausland. Vorbereitung und Umgang mit Krisensituationen und Notfällen bei Auslandsreisen" am 22. und 23.1.2018 erinnern, für die Anmeldungen bis 7. Jänner 2019 über den Trainingspass möglich sind.


03.12.2018