Viele von Ihnen sind mit der neuen elektronischen Einreisegenehmigung bereits vertraut oder haben diese electronic Travel Authorization (eTA) bzw. Autorisation de voyage électronique (AVE) selbst schon eingeholt.  Da die Kulanzphase, die entgegenkommenderweise bis 9. November ausgedehnt wurde, bald zu Ende geht, möchten wir kurz die wichtigsten Punkte in Erinnerung rufen:

  • Die Notwendigkeit der Einholung einer elektronischen Einreise-Erlaubnis eTA gilt für BürgerInnen von Ländern wie Österreich, die kein Visum für Kanada benötigen, als Vorbedingung zum Einchecken für den Flug.  Das Ansuchen erfolgt ganz bequem auf elektronischem Weg (die per Kreditkarte zu entrichtende Gebühr beträgt CAN$7).  Die eTA wird elektronisch mit Ihrem Reisepass verlinkt und gilt für 5 Jahre bzw. bis zum Ablauf des Passes, sollte dieser eine kürzere Gültigkeitsdauer aufweisen.
  • Bei Studien- und Arbeitsvisa, die seit dem 1. August 2015 ausgestellt wurden, ist die eTA automatisch mit dabei. In dem Fall soll keine separate eTA beantragt werden.
  • Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Kanada haben (permanent residents / residents / résidents permanents) können keine eTA einholen, sondern müssen ihre „Permanent Resident Card“ vorweisen. Jene, die keine gültige Permanent Resident Card haben, werden gebeten, diese Webseite zu konsultieren
  • Auf KanadierInnen mit doppelter Staatsbürgerschaft trifft die eTA nicht zu.  Für sie ist es ab 10. November erforderlich, ihren gültigen kanadischen Reisepass mitzuführen. Bitte unbedingt die Bearbeitungsdauer für allfällige Passverlängerungen in die Reiseplanung mit einkalkulieren.
  • Personen, die – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – ihren ständigen Wohnsitz in den USA haben (U.S. permanent residents) benötigen eine eTA und ihre U.S. Green Card bei Flugreisen nach Kanada.
  • Die eTA Formulare können wahlweise in englischer oder französischer Sprache ausgefüllt werden. Das System bietet auch eine deutschsprachige Ausfüllhilfe

Zusätzlicher HINWEIS:
Verwenden Sie bitte ausschliesslich die offizielle Webseite des zuständigen kanadischen Ministeriums für Ihr Ansuchen:   bzw. CANADA/AVE , um sicherzustellen, dass wirklich nur der Betrag von CAN$7 fällig wird. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wickeln Sie bitte Ihre eTA nicht über andere Anbieter ab, auf die Sie im Internet stoßen könnten.  (siehe dazu ORF)


17.10.2016