Das Abkommen  zur  Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020 sieht ab dem 1. Januar 2017 eine vollständige Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vor, sofern die Schweiz bis zum 9. Februar 2017 das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert.
Daher empfiehlt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Schweizer TeilnehmerInnen, ab sofort in allen  Horizon  2020 Projektanträgen die Förderung direkt von der Europäischen Kommission zu beantragen.  Das bedeutet, das Organisationen aus der Schweiz ihr Budget im Antrag als „Requested EU Contribution“ deklarieren sollen.

Es wird zudem empfohlen, dass Konsortien zusätzlich zum Partner aus der Schweiz aus mindestens drei unabhängigen Partnern, die aus mindestens drei verschiedenen EU Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten stammen, bestehen sollen. Sollte die Schweiz nicht assoziiert werden und im Konsortium lediglich  drei Staaten inklusive Schweiz vertreten sein, wäre das Projekt ansonsten nicht annehmbar. Eine Projektkoordination von Forschenden aus der Schweiz ist nach wie vor möglich.

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10.10.2016