Die zweite Antragsfrist innerhalb des Calls 2016 zur Internationalen Hochschulmobilität (International Credit Mobility) wurde geöffnet, da das Fördervolumen in der ersten Antragsrunde nicht in allen Budgetfenstern voll ausgeschöpft wurde.

Die Möglichkeit für eine Bewerbung innerhalb der zweiten Runde besteht ausschließlich für folgende Finanzfenster:
•    Südliche Nachbarschaft/ENI South (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien) -keine Einschränkungen in Bezug auf Incoming und Outgoing
•    DCI Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) -keine Einschränkungen in Bezug auf Incoming / aber Outgoing nur PhD-Studierende und Staff

Ein Antragstellung ist für alle österreichischen Hochschuleinrichtungen mit Erasmus+ Hochschulcharter möglich, ungeachtet dessen, ob bereits ein Projektantrag in der ersten Antragsrunde (Einreichfrist: 02.02.2016) eingereicht und ob eine Förderung in dieser bewilligt wurde.

Da dieser Projektantrag für die BOKU zentral über das ZIB eingereicht wird, ersuchen wir Interessierte, die konkrete Mobilitäten planen, das Infoblatt http://www.boku.ac.at/fileadmin/data/H05000/H12000/Attachments_Newsletter/00_2015_45_2015_ERASMUS_internationaler_Antrag_Nr2.docx   bis spätestens 2. September 2016 mit Angabe der gewünschten Details und Gründe für die geplanten Mobilitäten (Lehrenden- / allg. Personalmobilität / Studierendenmobilität mit Angabe des Studienniveaus, Zieluniversität, Aufenthaltsdauer, Kontaktperson an der Partneruniversität für Vertragsverhandlungen; strategische Gründe für die Wichtigkeit dieser Mobilität) per Mail (margarita.calderon-peter(at)boku.ac.at) zu retournieren, damit alle einlangenden Wünsche mit dem Rektorat abgestimmt und dann in einem Gesamtantrag für die BOKU zusammengefasst werden können.


29.08.2016